Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 20 Juli 2017.

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    Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 20.07.2017
    (Unverändert gültig seit: 18.07.2017)



    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise





    Aktuelle Hinweise


    In British Columbia sind heftige Waldbrände ausgebrochen. Die Provinz hat den Notstand ausgerufen. Wichtige Hinweise und aktualisierte Informationen zu den jeweiligen Brandherden finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://news.gov.bc.ca/stories/bc-wildfire-2017-resources bzw. Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.timescolonist.com/news/interactive-map-provides-information-about-all-active-b-c-fires-1.1992958

    Reisenden wird empfohlen, sich bei den lokalen Touristen-Informationsbüros über mögliche Gefahren und Risiken zu erkundigen und die Lage über die Medien zu verfolgen.



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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Für Kanada besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Alkohol und Rauchen
    Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken liegt bei 19 Jahren (Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Quebec). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zuhause eingenommen werden.
    In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc. verboten.

    Straßenverkehr/Führerschein
    In Kanada gilt (im Gegensatz zu den USA) das metrische System: Entfernungen werden in km angegeben. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo- und Alkoholverstößen. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, Abweichungen zu Deutschland bestehen z. B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker.
    Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada bis zu einer Dauer von sechs Monaten gefahren werden. Vorsorglich wird empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.
    Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.

    Kriminalität
    Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da Diebstähle vorkommen - auch auf bewachten Parkplätzen!

    Außerdem wird angeraten, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Reisende sicherstellen, dass sie alle Dokumente, die für die Ein- und Weiterreise benötigt werden, mit sich führen.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich.

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja, mit Foto

    Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.

    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise
    Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise zwar visumsfrei, aber nur noch mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich.

    Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen vor der Abreise zwingend eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können. Seit dem 10.11.2016 gilt diese Regelung für betroffene Reisende ausnahmslos, die zuvor bestehenden Übergangsregelungen sind weggefallen.

    Für Einreisen auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.

    Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.

    Hinweis für Doppelstaater: Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit dem 10.11.2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.

    Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
    Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Informationen der kanadischen Regierung, in deutscher Sprache, sowie den Link zum Antragsformular finden Sie hier: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-facts-de.asp .

    Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel Authorization (eTA) an. Hierbei könnte es sich zum Teil betrügerisch um eine nur vermeintliche „eTA“ handeln, die von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die in obengenannte Internetseite.

    Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden.

    Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.

    Gebühren und Gültigkeitsdauer
    Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).

    Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.

    Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.ä.

    Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.

    Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde am 30. April 2012 geschlossen. Zuständig ist nun die Botschaft von Kanada in Wien (Österreich). Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden. (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.cic.gc.ca/ebglish/work/iec/).

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden. (Vordruck hier: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://travel.gc.ca/docs/child/consent-letter_lettre-consentement-eng.pdf)

    Praktikum/ Beschäftigung als Au-Pair u. ä.
    Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten!

    Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Programms „International Experience Canada.

    Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen findet sich im Internet unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Kleidung und Gegenstände für den persönlichen Bedarf („personal baggage“) können eingeführt werden.

    Alkoholische Getränke
    Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein oder etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Die Mindestaltersgrenze beträgt 18/19 Jahre, s. o. allgemeine Informationen zu Alkohol.

    Tabak
    Zollfrei sind 200 Zigaretten und 50 Zigarren und 200g Tabak. Mindestalter 18 Jahre.

    Geschenke
    Zollfrei sind Geschenke im Wert bis 60 Can $ pro beschenkte Person. Bei Überschreitung ist die beschenkte Person abgabenpflichtig.

    Waffen
    Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Im Regelfall wird eine Genehmigung für 60 Tage erteilt.

    Lebensmittel, Pflanzen, Tiere
    Diese Gegenstände müssen grundsätzlich deklariert werden. Da sich Bedrohungen kurzfristig ändern, unterliegen die Einfuhrbestimmungen täglichen Anpassungen. Die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) hält auf ihrer Website die aktuellen Regeln bereit: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://inspection.gc.ca/english/imp/airse.shtml.

    Einfuhr von Zahlungsmitteln
    Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden.

    Einfuhrverbot
    Es besteht ein Einfuhrverbot für pornografisches Material, Hasspropaganda.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de eingesehen werden.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage wird üblicherweise ein Alkoholverbot auf Campingplätzen und in National- und Provinzparks verhängt.

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    Medizinische Hinweise


    Wie in den benachbarten USA beginnt auch in Kanada ab Mai die West-Nil-Fieber-Saison, eine grippeähnliche Viruserkrankung, die durch vorwiegend nachtaktive Mücken auf Menschen übertragen werden kann. Schwere Komplikationen - auch Todesfälle - kommen vor. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.

    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.

    Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“, und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss von Kanada wird daher dringend empfohlen ebenso wie das Mitführen einer mit höheren Beträgen belastbaren Kreditkarte.

    Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.

    Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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