Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 1 September 2017.

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    Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 01.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 01.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Auch in Kasachstan gibt es vereinzelte terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktobe und auf eine Polizeistation in Almaty.

    Reisen über Land
    Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.

    Kriminalität
    Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.

    Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum, sofern gemäß Visumbestimmungen erforderlich, und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.

    Führerscheine in Kasachstan
    Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.

    Hinweise für Autoreisende
    Kasachstan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.

    Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein. Die Tankstellendichte ist in der Regel gut, die sanitäre Infrastruktur an Raststatten oder Parkplätzen einfach. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in großeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan. Mit Dieselfahrzeugen kann man im Winter Probleme bekommen, da der Kraftstoff bei insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auftretenden Temperaturen von unter minus 22 Grad Celsius gefriert.

    Für Ausländer gesperrte Regionen
    Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt Baikonur sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

    Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, muss dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Kasachstan in Berlin.

    Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweise zu Ein- und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.

    Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).

    Registrierung
    Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. Für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der zwölf internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug. Diese ist vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.

    Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

    Transit durch die Russische Föderation
    Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

    Grenzregion zu Kirgisistan
    Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Kirgisistan ist der Grenzverlauf nicht überall klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte („grüne Grenze“) drohen Geld- oder Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.

    Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 30 Tage überschreitet.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.

    Einfuhr von Devisen
    Bis 3.000,- US-$ keine Beschränkung. Ab 3.000,- US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000,- US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.
    Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000,- US-$ erklärungspflichtig.

    Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.customs.kz) zu erfragen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit bzw. der 30-Tage-Frist bei Einreise ohne Visum unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe geahndet.

    Der betroffene Reisende kann im Normalfall die Ausreise nicht antreten, sondern erhält eine Ausreisesperre, bis ein Gericht die Strafe verhängt hat. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, ohne dass der Betroffene das Land verlassen kann. Für die Dauer des Verfahrens ist es unerheblich, ob es sich um eine Überschreitung von mehreren Wochen oder einige Stunden handelt. Ebenfalls unerheblich ist der Grund für die verspätete Ausreise. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, bei der Planung des Aufenthaltszeitraums ausreichend Reservezeit vorzusehen. Von dem Versuch, am letzten Geltungstag des Visums vor Mitternacht die Passkontrolle am Flughafen zu passieren, wenn der Abflug tatsächlich erst nach Ablauf des Visums bzw. der 30-Tage-Frist stattfindet, wird abgeraten.

    Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.
    Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen.

    Infektionskrankheiten
    Tuberkulose

    Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

    HIV/ AIDS
    Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,2Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

    Frühsommermeningoenzephalits -FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis
    Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen gegen FSME und RSSE.

    Bruzellose
    In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
    Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

    Tollwut
    Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Imfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.

    Milzbrand (Anthrax)
    Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

    Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
    Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

    Sonstige Gesundheitsgefahren
    Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.

    Medizinische Versorgung
    Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen.
    Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden.
    Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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