Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 10.10.2017 (Unverändert gültig seit: 10.10.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Nach der Annullierung der Präsidentenwahl vom 8. August 2017 durch den Obersten Gerichthof wurde der Termin zur Wahlwiederholung auf den 26. Oktober 2017 festgelegt. In den letzten Wochen kam es wiederholt zu teilweise gewaltsamen Protesten mit vereinzelten Todesopfern und Verletzten sowie dem Einsatz von Tränengas in Nairobi und den größeren Städten des Landes. Die Opposition hat eine Fortsetzung der Demonstrationen bis zum Wahltag an jedem Montag, Mittwoch und Freitag angekündigt. Es ist daher landesweit bis nach den Wahlen mit Protesten zu rechnen, wobei es auch zu weiteren gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen kann. Reisenden wird geraten, in größeren Städten besonders umsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden. Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten. Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein. Wegen terroristischen Aktivitäten auf dem Festland der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich nachdrücklich abgeraten. Bei Reisen auf das Lamu-Archipel wird zu besonderer Vorsicht geraten. Die Anreise sollte unbedingt auf dem Luftweg erfolgen. Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden. Kriminalität Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben. Vor individuellen Ausflügen sollten Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen eingeholt werden. Aufgrund erhöhter Kriminalität wird von Aufenthalten und Besuchen bestimmter Stadtteile Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) abgeraten. Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell gemieden werden. Die Altstadt von Mombasa sollte nur mit ortskundigen Personen und am Tage besucht werden. Es besteht die erhöhte Gefahr Opfer eines Raubüberfalles (Fußgänger und Autofahrer) zu werden. Teilweise sind diese verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"). Ärmere Wohngegenden, Slums sowie Busbahnhöfe und -haltestellen sollten darüber hinaus möglichst auch bei Tag nicht besucht werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird geraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen. Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen, Entführungen oder Stammesauseinandersetzungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges. Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet. Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist. Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen können unvorhersehbar eskalieren und sollten großräumig gemieden werden. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten. Reisen über Land/Straßenverkehr Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand. Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig. Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle. Der teilweise schlechte Straßenzustand kann Fahrten erheblich verlängern oder sich als unüberwindliches Hindernis erweisen. Planen Sie daher ihre voraussichtlichen Fahrzeiten und –routen nach aktuellen Informationen durch ortskundige Personen. Safaris Regelmäßig kommt es auf Grund des offensiven Fahrstils, Übermüdung oder nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse zu schweren Unfällen lokaler Safariunternehmen. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen. Luftverkehr Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher "flying safaris" - werden als unzureichend eingeschätzt. Piraterie auf hoher See Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Externer Link, öffnet in neuem FensterMaritime Security Center dringend empfohlen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - sowie ihre Bekleidung (außerhalb der Hotelanlagen) entsprechend anpassen. Für Reisende, die in Kenia zu Schaden kommen oder Opfer eines Verbrechens oder Unfalls werden, ist es erfahrungsgemäß schwierig bis aussichtslos rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Geld/Kreditkarten Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen (deutschen) Bank bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw. In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden. In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können. In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen. Aufnahme einer Arbeit Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigration.go.ke. Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2011 50,- US-$, Kinder unter 16 Jahren benötigen kein Visum, sofern sie in Begleitung ihrer Eltern reisen. In anderen Fällen erhalten Kinder unter 16 Jahren seit dem 01.02.2016 ihr Visum kostenfrei. Visa können bei den kenianischen Botschaften und seit dem 01.07.2015 auch online beantragt werden. Daneben werden an den offiziellen Grenzstationen, z. B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, weiterhin Visa erteilt. Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://immigration.ecitizen.go.ke und bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Kenia erhältlich. Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen. Seit Anfang 2014 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen. Die Kosten betragen 100,- US-$. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden. Reisende, die eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia planen ist, sollten ein „multi-entry“-Visum beantragen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000,- US-$ ein- bzw. ausgeführt werden. Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen. Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen. Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z. B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden. In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten. Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe. Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen. Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen. Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden. Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung. Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt. Seit dem 28. August 2017 besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Selbst der Besitz ist unter Strafe gestellt. Es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft. Aufgrund der noch unklaren strafrechtlichen Regelungen wird empfohlen, bei der Einreise nach Kenia keine Plastiktüten mitzuführen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige, durch eine zertifizierte Gelbfieberimpfstelle durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Eine Auffrischung nach 10 Jahren wird von den kenianischen Behörden nicht mehr verlangt. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten (z.B. aus Europa) oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieber-Endemiegebietes (z.B. Äthiopien) ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggfs. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein mittleres Risiko besteht in den Grenzregionen zu Tansania im Südwesten sowie ein geringes Risiko in den restlichen Landesteilen. Die Wüstenregionen im Norden und Nairobi mit Umgebung sind malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) anzuraten. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV/AIDS Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Risiken daher meiden. Kondombenutzung wird dringend empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera ist in Kenia endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen - wenn möglich - Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Dengue-Fieber Insbesondere in den Küstenregionen, auch in Mombasa werden immer wieder Fälle gemeldet (Dengue Typ 1, 2 und 3). Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag, schwere Gelenk- und Knochenschmerzen („break bone fever“) gekennzeichnet. In seltenen Fällen treten Blutungskomplikationen auf. Dengue Fieber wird durch tagstechende Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe existiert nicht. Mückenschutz auch am Tage ist dringend angeraten (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/Reisemedizin ). Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Ostafrikanische Schlafkrankheit Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel auch tagsüber) geachtet werden. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden. Höhenkrankheit Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes. Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet. Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden. Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei (Externer Link, öffnet in neuem FensterAMREF („Flying Doctors“) empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Quellverweis ...