Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten. Im Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) kann es gelegentlich im Zusammenhang mit Protesten gegen die Goldmine Kumtor zu Demonstrationen und Straßenblockaden kommen. Auch im Süden des Landes (usbekische Exklave Sokh bzw. in Djalal-Abad) kann es aufgrund der fortbestehenden Spannungen zu Auseinandersetzungen kommen. Terrorismus Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. 2015 führten kirgisische Sicherheitsbehörden im Stadtgebiet Bischkek Antiterroreinsätze mit mehreren getöteten mutmaßlichen Terroristen und auch zivilen Opfern durch. Am 30. August 2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats. Reisen über Land / Straßenverkehr Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty. Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen. In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen. Grenzübergänge Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt. Kriminalität Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit. In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z. B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Geld / Kreditkarten Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, bieten sich jedoch gerade in Bischkek an den Geldautomaten zur problemlosen Bargeldabhebung an. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden. Sprachkenntnisse Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen). Verhalten bei Polizeikontrollen Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen. Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten. Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass Touristen dazu genötigt wurden, oft unter dem Vorwand der Drogenkontrolle. Anschließend wurden die Betroffenen in manchen Fällen unter Druck gesetzt und mit der Forderung von „Gebühren“ konfrontiert. Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin. Lassen Sie die Situation nicht eskalieren. Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft. Sollten Sie zu Geldzahlungen genötigt worden sein oder sonstiges Fehlverhalten der Sicherheitskräfte festgestellt haben, nimmt die Botschaft gern Ihre Beschwerde auf und meldet den Fall an die kirgisischen Behörden. Sonstige Verhaltenshinweise Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein. Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen. Visum und Registrierungspflicht Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich außerdem innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Externer Link, öffnet in neuem FensterStaatliche Registrierungsdienst. Am 1. September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.evisa.e-gov.kg beantragt werden. Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die kirgisischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung, mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer, grundsätzlich möglich ist. Anderenfalls ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60 Jährige). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen. Malaria Seit November 2016 ist das ganze Land offiziell von der WHO als malariafrei erklärt worden. Zuvor gab es vereinzelt nachgewiesene Infektionen mit Plasmodium vivax. HIV/ AIDS Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. Tuberkulose Tuberkulose stellt in Kirgistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über. 100 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkkulosemedikamente ist relativ hoch. Frühsommermeningoenzephalits FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich. Bruzellose Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzellosekrankungen erfasst.Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten. Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen. Milzbrand (Anthrax) Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion , die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte). Sonstige Gesundheitsgefahren Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...