Kiribati: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 28.08.2017 (Unverändert gültig seit: 28.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf Kiribati, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird empfohlen, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen In Kiribati gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland. Kiribati unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt einen Externer Link, öffnet in neuem FensterHonorarkonsul in Hamburg. Geld/Kreditkarten Währung in Kiribati ist der australische Dollar. Die Bezahlung per Kreditkarte ist in Kiribati nicht überall möglich. Akzeptiert werden auch dann nur VISA Card und Master Card. Geldautomaten gibt es nicht auf jeder Insel. Reisende sollten sich daher vor der Anreise über die Zahlungsmöglichkeiten informieren und ggf. genügend Bargeld für die Dauer des Aufenthaltes mitführen. Tourismus Weitere Informationen sind auf der Website des Externer Link, öffnet in neuem FensterKiribati National Tourism Office. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - Visum Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tagen pro 180 Tagen zu touristischen Zwecken und Besuchsaufenthalten visumfrei in Kiribati aufhalten. Flughafensteuer Bei Ausreise wird eine Flughafensteuer in Höhe von 20,- australischen Dollar erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren und Transitpassagiere. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei den Behörden Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Devisen dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Bis zu 225 Gramm Tabak oder Zigarren bzw. 200 Zigaretten dürfen zollfrei eingeführt werden. Ebenfalls zollfrei ist die Einfuhr von je 1 Liter Spirituosen und Wein (nur von Personen über 21 Jahren). Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden. Zollfrei, jedoch bei der Einreise zu deklarieren ist die Einfuhr folgender Gegenstände: ein Fernglas, eine Fotokamera, sechs unentwickelte Filme, ein transportables Radio, ein Kassettenrecorder, eine Schreibmaschine sowie Sportausrüstung. Für Pflanzen, Samen, Tiere und Tierprodukte bestehen strenge Quarantänevorschriften. Die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und pornographischen Veröffentlichungen ist verboten. Die Ausfuhr von menschlichen Überresten, mehr als dreißig Jahre alten Artefakten, historischen Kampfschwertern und traditionellen Gegenständen unterliegt Einschränkungen. Detaillierte Informationen sind erhältlich beim Ministry of Communication, Transport and Tourism Development, Tourism Division, P.O. Box 487 Betio, Tarawa,Tel. +686 26003, e-mail: enquiry@mcttd.gov.ki . Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Vor Erwerb, Besitz, Abgabe sowie der Ein- und Ausfuhr von jeglicher Menge von Rauschgiften aller Art wird eindringlich gewarnt. Für den Besitz selbst geringer Mengen von Rauschgift sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Dengue-Fieber kommt im Inselstaat vor. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken (auch Chikungunya) wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf Kiribati häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden. Einige Grundregeln: Es wird empfohlen ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser, im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen, unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen, Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren, Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten, sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen, Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden. Tollwut/Hundebissverletzungen Das Tollwutrisiko wird als gering eingeschätzt. Streunende und teils aggressive Hunde gehören jedoch zum alltäglichen Straßenbild und sollten nach Möglichkeit gemieden werden. Medizinische Versorgung Die medizinischen Versorgungsmöglichkeiten auf Kiribati sind begrenzt und entsprechen häufig nicht europäischem Standard. Insbesondere schwere Fälle müssen oft nach Neuseeland oder Australien ausgeflogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Kiribati wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...