Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 September 2017.

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    Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 04.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 04.09.2017)




    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität/Terrorismus/Sicherheit
    Seit dem Friedensschluss der kolumbianischen Regierung mit der Guerillagruppe FARC im Dezember 2016 hat diese ihre Aktivitäten eingestellt und befindet sich in der Demobilisierungs- und Entwaffnungsphase. Die Guerillagruppe ELN sowie andere illegale Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verüben jedoch weiterhin Anschläge und Bandenkriege im Kampf um die Vorherrschaft in dem entstandenen Machtvakuum. Die genannten Gruppierungen sind in vielfältigen Deliktsfeldern (Drogenökonomie, Schmuggel, Erpressung, Entführung, Anschläge, Gewalt- und Tötungsdelikte usw.) aktiv.

    Insbesondere in den Grenzregionen Kolumbiens, sowie in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten mit schwacher Infrastruktur ist die staatliche Kontrolle über illegale Aktivitäten nicht gewährleistet. In den betroffenen Regionen sind Entführungen, Raub und andere Gewaltdelikte bis hin zu offenen Kämpfen krimineller Banden sowie Anschläge auf die Staatsgewalt daher jederzeit möglich. Auch wenn Touristen in der Regel nicht Ziel von Anschlägen sind, besteht die Gefahr von Kollateralschäden. Besonders betroffen sind hier die gesamte Pazifikküste, die Departamentos Chocó (außer Touristenzentrum Nuqui) und Norte de Santander. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

    Terroristische Anschläge auf touristische Ziele sind mit Ausnahme eines Anschlags in einem Einkaufszentrum in Bogotá in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Der Friedensschluss mit der FARC sollte jedoch nicht dazu verleiten, die weiterhin bestehenden Gefahren insbesondere außerhalb der Großstädte zu unterschätzen.

    Neben dem Gewaltpotential geht Gefahr von Landminen aus. Befestigte Straßen (=Teerstraßen, regelmäßig befahrene Schotterpisten) sollten daher außerhalb von Ortschaften nicht verlassen werden. Schon wenige Schritte neben der Piste besteht die Gefahr, auf eine Mine zu treten. Informationen zur Verteilung der verminten Gebiete finden sich z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensteraccioncontraminas.gov.co

    Touristisch organisierte Reisen nach San Agustín im Departement Huila und zu Ciudad Perdída im Departement Magdalena sollten nur tagsüber und auf den durch das kolumbianische Militär gesicherten Hauptanreisewegen durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Allgemeinkriminalität und der Gefahr terroristischer Anschläge bleibt ein Restrisiko für die persönliche Sicherheit bestehen.

    In den Großstädten (Bogotá, Medellin, Cali, Cartagena, Santa Marta) ist die Sicherheitslage mit der in anderen lateinamerikanischen Metropolen vergleichbar.

    Die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft sind hoch. Dies gilt sowohl für landschaftlich reizvolle Gegenden/Wanderwege als auch für die Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren. Selbst tagsüber muss mit Raubüberfällen und Trickdiebstahl gerechnet werden. Mit Einbruch der Dämmerung besteht bei Überfällen eine erhöhte Gefahr der Gewaltanwendung.

    Reisende können die Gefahr, Opfer von Straftaten zu werden, verringern, in dem sie:
    · auf keinen Fall Widerstand leisten, wenn es zu einem bewaffneten Überfall kommt
    · bei Menschenansammlungen wie z.B. in Einkaufzentren, auf Märkten, an Flughäfen oder Busbahnhöfen besonders gut auf Wertgegenstände und Gepäck achten
    · bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen meiden, Vorsicht ist nachts auch in der Altstadt von Bogotá angebracht. Abseits der Touristenzentren sollten Reisende nicht allein unterwegs sein, insbesondere wenn sie keine Ortskenntnis besitzen
    · einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermeiden
    · auf Fahrten als Anhalter verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
    · auf auffälligen (auch Mode-)Schmuck verzichten und Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mitnehmen
    · auf Reisen verzichten, bei denen Reiserouten, Übernachtungsmöglichkeiten und Transportmittel nicht im Voraus fest stehen
    · Vorsicht an Geldautomaten: Geld sollte möglichst nur tagsüber in Begleitung gezogen und auf auffällige Personen in unmittelbarer Umgebung geachtet werden
    · wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) im Hotelsafe deponieren. Eine Passkopie sollte aber immer mitgeführt werden. Es empfiehlt sich, einen Scan aller wichtigen Dokumente beispielsweise in einem E-Mail-Fach zu deponieren, um jederzeit darauf zugreifen zu können, falls die Originale abhandenkommen. Dies erleichtert die Neubeschaffung erheblich.
    · Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen abgestellen und keine Taschen u.ä. sichtbar auf Autositzen lassen
    · möglichst keine Getränke, Esswaren, Süßigkeiten oder Zigaretten von Fremden annehmen und Essen/Getränke im Restaurant nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Auf diese Weise werden Opfern sog. „K.O.-Tropfen“ wie Scopolamin oder ähnliche Mittel verabreicht. Insbesondere in Bogotá häufen sich diese Fälle in letzter Zeit, lt. Zeitungsberichten statistisch alle 10 Stunden ein Angriff dieser Art.
    · keine Taxis am Straßenrand heranwinken, sondern stets ein Telefon- oder Internetservice benutzen, um ein Taxi zu bestellen (z.B. die Taxi-App TAPPSI), oder autorisierte Taxis an den kenntlich gemachten autorisierten Taxiständen benutzt werden (i.d.R. erkennbar am mit offizieller Kleidung kenntlich gemachten Personal, welches vor Abfahrt Namen des Reisenden und die Nummer des Taxis notiert). Andernfalls besteht Gefahr, Opfer einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN-Nummern abpressen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. In letzter Zeit geschah dies mehrfach sogar bei Benutzung der regulären gelben Taxis am Flughafen Bogotá. Deshalb dort besser Limousinenservice (im internationalen Ankunftsbereich buchbar) oder Hoteltransfer nutzen.
    · Kreditkarten niemals aus der Hand geben. Bei der Benutzung eines Geldautomaten auf mögliche Präparierungen zum illegalen Auslesen der Karte überprüfen. Geld sollte generell nur tagsüber in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren abgehoben werden.

    Grenzgebiet zu Venezuela
    Die Grenze zwischen Kolumbien und Venezuela ist nach Totalschließung 2015 seit August 2016 an den Hauptübergangsstellen für Fußgänger tagsüber wieder geöffnet. Gleichwohl bleibt bei Reisen in die Grenzregion zu Venezuela weiterhin Vorsicht geboten, eine Grenzüberquerung mit Fahrzeug ist nicht möglich. Vorübergehende Schließungen der Grenze können jederzeit kurzfristig verfügt werden, wie zuletzt im Dezember 2016 geschehen.

    Naturkatastrophen
    Im Bereich der Kordilleren im Westteil Kolumbiens ist mit erhöhter Erdbebengefahr zu rechnen.

    Bei Reisen in die unmittelbare Umgebung von Vulkanen sollten die Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte beachtet werden. Hinweise zu vulkanischen Aktivitäten gibt das staatlich geologische Institut Ingeominas unter Externer Link, öffnet in neuem FensterObservatorios-Vulcanologicos.

    Von April bis Mitte Juni und im Oktober und November ist in Kolumbien Regenzeit, in der es zu heftigen Regenfällen, häufig mit Überschwemmungen und Erdrutschen kommt. Aktuelle Informationen zu regionalen Überschwemmungen und Erdrutschen nach schweren Regenfällen sind bei der Externer Link, öffnet in neuem Fensterkolumbianischen Behörde für nationalen Katastrophenschutz UNGRD erhältlich.

    An der Nordküste am karibischen Meer ist von Juni bis Dezember Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit in dieser Küstenregion werden um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.

    Reisen über Land
    Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche logistische und personalintensive Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden, jedoch nur tagsüber. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich. Benutzen Sie möglichst unauffällige Fahrzeuge. Ein persönliches Restrisiko (Überfälle, Entführungen, hohe Zahl von Unfällen) bleibt. Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr sollten Nachtfahrten (auch mit Bussen) im ganzen Land vermieden werden.

    Auf den großen Hauptverkehrswegen des Landes kann es durch unangekündigte Streiks oder durch Erdrutsch zu Straßenblockaden kommen, die Überlandfahrten mangels Ausweichrouten erheblich beeinträchtigen können.

    Drogen
    Gelegentlich werden Touristen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Reisende sollten daher kein Gepäck für Fremde mitnehmen und den Inhalt des eigenen Gepäcks kontrollieren.
    Kürzlich sind wieder Fälle von Fluggepäck-Umlabelung vorgekommen. Die Banderole wird im Gepäckbereich des kolumbianischen Abflughafens vom Koffer eines Reisenden entfernt und an einem mit Kokain gefüllten Koffer angebracht. Am Zielflughafen (in Europa) wird der Koffer von einem Komplizen vom Band genommen. Sollte der Koffer jedoch zuvor von der Drogenfahndung entdeckt werden, ist der Reisende in Erklärungsnot, dass es sich bei dem sichergestellten Gepäckstück nicht um den von ihm selbst aufgegebenen Koffer handelt. Ein Foto, direkt an der Gepäckaufgabe mit sichtbarer Banderole aufgenommen, kann den Beweis erleichtern.

    Reisende müssen an den Flughäfen mit eingehenden Kontrollen des Gepäcks und mit körperlichen Durchsuchungen rechnen.
    Bei Gepäckdurchsuchungen wegen Drogenverdachts sollte unbedingt ein unabhängiger Zeuge hinzugezogen werden. Drogenbesitz führt zu hohen Strafen in kolumbianischen Gefängnissen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Grundkenntnisse der spanischen Sprache sind empfehlenswert, Fremdsprachenkenntnisse sind außerhalb der Touristenzentren wenig verbreitet.


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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und noch mindestens für die vorgesehene Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bei der Einreise kann die Vorlage eines Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt werden.

    Reisende, die ihren aktuellen Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten sich vor der Abreise vergewissern, dass die Meldung in der Interpol-Datei vollständig gelöscht ist. Andernfalls kann es zu Einreiseproblemen kommen.

    Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen.
    Für Kinder, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater) ist die Ausreise nur mit schriftlicher, notarieller Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der Externer Link, öffnet in neuem FensterImmigrationsbehörde „Migración Colombia“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o. ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt. Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage.

    Reisende, die über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben wollen, müssen rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.

    Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie bitte die Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für Ihren Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist. Das jeweils zuständige Konsulat finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der kolumbianischen Botschaft

    Einreise aus/über Brasilien
    Wegen eines Gelbfieberausbruchs in Brasilien haben mehrere Staaten in Lateinamerika ihre Einreisebestimmungen verschärft, hierunter auch Kolumbien. Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Das Ausführen von kolumbianischen Kulturgütern ist untersagt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenbesitz und -schmuggel führt zu hohen Haftstrafen.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion

    Impfschutz
    Kolumbien verlangt bei der direkten Einreise aus Deutschland zwar keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung, dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt.

    Hierzu gehören Gebiete unterhalb 2.300m in den Departments von Amazonas, Antioquia, Arauca, Atlántico, Bolivar, Boyacá, Caldas, Caquetá, Casanare, Cauca, Cesar, Córdoba, Cundinamarca, Guainía, Guaviare, Huila, Magdalena, Meta, Norte de Santander, Putumayo, Quindio, Riasaralda, San Andrés, Providencia, Santander, Sucre, Tolima, Vaupés und Vichada; den Städten von Acandí, Juradó, Riosucio und Unguía im Department Choco, den Städten von Albania, Barrancas, Dibulla, Distracción, El Molino, Fonseca, Hatonuevo, La Jagua del Pilar, Maicao, Manaure, Riohacha, San Juan del Cesar, Urumita und Villanueva im La Guajira Department.

    Ein niedriges Expositionspotential existiert für Gelbfieber auch in den Departments von Cauca, Nariño und Valle de Cauca, dem zentralen und südlichen Choco Department und den Städten von Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín.

    Gelbfieber wird in Gebieten oberhalb von 2.300 m, inkl. den Stadtgebieten von Bogotá und Uribia im La Guajira Department, nicht übertragen.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Chikungunya
    Seit September werden für Kolumbien wie auch zuvor schon in anderen Gebieten der Karibik und den angrenzenden Ländern erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya gemeldet.
    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie das Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten

    Dengue
    Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

    Malaria
    Ein geringes Risiko für Malaria besteht im ganzen Land unterhalb von 1.600m Höhe, ein sehr geringes Risiko in den ländlichen Gebieten im Norden.
    Als Malaria-frei gelten die großen Städte, S. Andres und Providencia.
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
    Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall eine Chemoprophylaxe bzw. Standby-Medikation sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

    Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

    Vor einer Reise nach Kolumbien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Haftungsausschluss

    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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