Kongo (Republik Kongo): Reise- und Sicherheitshinweise Stand 08.08.2017 (Unverändert gültig seit: 08.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (Entfall) Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise In einigen Regionen des südlichen Departments „Pool“ waren und sind großangelegte Militäroperationen zu beobachten. In der gesamten Südregion werden Suchaktionen gegen Rebellengruppen durchgeführt, bei denen neben Militär und Polizei auch irreguläre Milizen eingesetzt werden. Von Reisen in das Department Pool wird daher dringend abgeraten. Reisen von Brazzaville nach Pointe Noire sind deswegen bis auf weiteres nur auf dem Luftweg vertretbar. Täglich finden zahlreiche Flüge zwischen den beiden Metropolen statt, alle Fluggesellschaften gelten nach EU-Standards als unsicher. Im Vergleich zu seinen Nachbarstaaten ist die Republik Kongo ein relativ sicheres Reiseland. Bei Reisen im Kongo ist dennoch generell und im ganzen Land eine erhöhte Wachsamkeit und Umsicht geboten, größere Menschenansammlungen und die Nähe zu Militär- und Polizeiposten sollten gemieden werden. Anweisungen von Militär- und Polizeiposten ist unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere das generell bestehende Verbot von Foto- und Videoaufnahmen, gerade auch mit Mobiltelefonen, von Militärpersonen und allen öffentlichen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Militärposten, Flughafen, Fährhafen, Kasernen, Krankenhäuser, Brücken, aber auch Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald) wird mit besonderer Konsequenz durchgesetzt. Hohe Geldstrafen und eine vorübergehende Inhaftierung bei Verstößen sind nicht auszuschließen. Kriminalität Einige Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï, Bakongo, Poto Poto, Makélékélé) sollten wegen erhöhter Kriminalität nach Einbruch der Dunkelheit nur wenn unbedingt erforderlich und dann möglichst ohne Wertsachen besucht und nachts am besten ganz gemieden werden. Dies gilt auch für die Hafenstadt Pointe Noire, wegen der sich verschlechternden Wirtschaftslage ist hier seit einiger Zeit eine erhöhte Kriminalität zu beobachten. Straßenverkehr & Reisen über Land Von einer Nutzung der Nationalstraße Nr. 1 von Brazzaville Richtung Kinkala und weiter über Mindouli bis Pointe Noire wird dringend abgeraten. Bei der Nutzung der Nationalstraße Nr. 2 von Brazzaville Richtung Norden bis Ouesso sind Straßensperren und Kontrollen, z.T. auch durch irreguläre Milizen, zu passieren. Wer Fahrten auf dieser Strecke unternimmt, sollte sich besser einem Konvoi anschließen, Nachtfahrten sollten allgemein vermieden werden. Das Straßennetz (auch die Nationalstraßen), ist insgesamt in schlechtem Zustand, was Verkehrsunfälle begünstigt. Besondere Vorsicht ist auf der Nationalstraße Nr 1 zwischen Pointe Noire und Brazzaville geboten. Hier besteht erhöhte Gefahr durch intensiven Schwerlastverkehr mit durchweg nicht verkehrssicheren LKW auf weitgehend unbefestigten Straßenabschnitten. Von Fahrten mit Taxis und Bussen auf dieser und anderen Fernstrecken wird unbedingt abgeraten. Dies gilt insbesondere für die Regenzeiten. Eisenbahn- und Flugverkehr Der stets stark überfüllte Zug zwischen Pointe Noire und Brazzaville verkehrt bis auf weiteres nicht mehr, da die im Department Pool operierenden Milizen Brücken gesprengt haben. Innerkongolesische Flugverbindungen gibt es vor allem zwischen Brazzaville/Kayi/ Dolisie, Brazzaville/Ouesso und Brazzaville/Pointe Noire. Der technische Zustand der Flugzeuge wie auch der Ausbildungsstand der Piloten erfüllen nicht die internationalen Normen. Alle in der Republik Kongo zugelassenen und operativen Fluggesellschaften stehen auf der „schwarzen Liste“ der EU (Externer Link, öffnet in neuem Fensterec.europa.eu/transport/air-ban). Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Vertretung/Region ist hier „Kinshasa“ auszuwählen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Außerhalb der Hauptstadt Brazzaville und der Hafenstadt Pointe Noire ist die touristische Infrastruktur nur schwach entwickelt. In Brazzaville gibt es seit 2013 nur eine äußerst kleine deutsche Botschaft, untergebracht in den Räumen der französischen Botschaft (Rue Alfassa, Centre Ville). Diese Vertretung ist nur mit einem entsandten Diplomaten besetzt und unter der Telefonnummer +242 06 510 01 48 erreichbar. In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der benachbarten deutschen Botschaft in Kinshasa kontaktiert werden (+243 825173064). Konsularisch zuständig für die Republik Kongo bleibt weiterhin ausschließlich die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Kinshasa. Darüber hinaus kann in konsularischen Notfällen auch die Externer Link, öffnet in neuem Fensterfranzösische Botschaft in Brazzaville kontaktiert werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. Es finden strenge Kontrollen statt. Bei fehlendem Nachweis des Impfschutzes sind Zurückweisungen die Regel. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Kongo ein Visum. Das Visum wird von der Botschaft der Republik Kongo in Berlin ausgestellt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Visum vor der Einreise erteilt worden sein muss. Es gibt ausnahmslos keine Möglichkeit einer Visumserteilung bei Einreise. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld (Euro) muss bei der Einreise nicht deklariert werden, die Ausfuhr von Francs CFA ist hingegen untersagt. Die Einfuhr von Waffen ist verboten. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Es ist verboten, sicherheitsrelevante Bereiche (Militärposten, Flughafen, Fährhafen, Kasernen, Krankenhäuser, Brücken, aber auch Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald) zu fotografieren. Drogenhandel wird streng bestraft. Offen gezeigte Homosexualität kann zu willkürlichen Verhaftungen wegen angeblich sittenwidrigen Verhaltens führen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 9 Monate sind, zur Einreise zwingend vorgeschrieben. Die entsprechende Impfbescheinigung sollte während der gesamten Reise mit sich geführt werden. Seit Inkrafttreten der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR, am 11.07.2016) reicht zukünftig der Nachweis einer einmaligen Impfung im internationalen Reiseverkehr aus, eine Auffrischung des Impfschutzes in 10-Jahres-Intervallen entfällt somit. Die Republik Kongo hat diese neue Rechtslage bereits bei den Grenzkontrollen umgesetzt. Das benachbarte Kinshasa, Demokratische Republik Kongo, ist derzeit von einem Gelbfieberausbruch betroffen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch Verdachtsfälle in Brazzaville auftreten können. Mit einer Impfung gegen gelbfieber sind Reisende vor einer Infektion sicher geschützt. Abweichend von den offiziellen Empfehlungen, kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise auf dem Landwege. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariachemoprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, · ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor (Chikungunya, Gelbfieber s. o.). HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt vor allem in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein, beispielsweise bei Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter oder in Flüchtlingslagern. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Tollwut Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen (3 Einzeldosen). Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Republik Kongo. Ebola-Virus-Infektion Die Republik Kongo war von dem Ebola-Ausbruch 2014/15 in Westafrika nicht betroffen, obwohl einzelne Ebola-Erkrankungen im Land immer wieder vorkommen. Diese Fälle treten vor allem im Norden und Nordwesten des Landes auf (Cuvette Ouest Etoumbi und Mbomo). Diese hochfieberhafte und mit Blutungen einhergehende Erkrankung führt häufig zum Tode. Die Übertragung findet durch Kontakt zu kranken Personen und deren Ausscheidungen statt. Vermeiden Sie in jedem Fall den Verzehr von sog. „bush-meat“ - dem Fleisch von Affen, Fledermäusen und anderen Wildtieren. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande (auch in Brazzaville und Pointe-Noire) ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in der Republik Kongo gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind - ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen-/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...