Kongo (Republik Kongo): Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 28 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    Im Vergleich zu den Nachbarstaaten ist die Republik Kongo ein relativ sicheres Reiseland. Bei Reisen im Kongo ist dennoch generell und im ganzen Land eine erhöhte Wachsamkeit und Umsicht geboten, größere Menschenansammlungen und die Nähe zu Militär- und Polizeiposten sollten gemieden werden.
    Anweisungen von Militär- und Polizeiposten ist unbedingt Folge zu leisten.
    Insbesondere das generell bestehende Verbot von Foto- und Videoaufnahmen, gerade auch mit Mobiltelefonen, von Militärpersonen und allen öffentlichen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Militärposten, Flughafen, Fährhafen, Kasernen, Krankenhäuser, Brücken, aber auch Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald) ist zu beachten und wird mit besonderer Konsequenz durchgesetzt, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.
    Die Militäroperationen im südlichen Department „Pool“ sind beendet. Die Entwaffnung der Rebellen ist erfolgt, ihre Reintegration hat begonnenEin Wiederaufflammen der Kämpfe ist derzeit unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig auszuschließen.
    Reisen in das Department Pool sollten auf dem Landweg nur bei Tageslicht erfolgen. Es wird weiterhin um besondere Vorsicht gebeten.
    Daneben finden täglich zahlreiche Flüge zwischen den beiden Metropolen statt, aber alle Fluggesellschaften gelten nach EU-Standards als unsicher.

    Kriminalität
    Einige Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï, Bakongo, Poto Poto, Makélékélé) sollten wegen erhöhter Kriminalität nach Einbruch der Dunkelheit nur wenn unbedingt erforderlich und dann möglichst ohne Wertsachen besucht und nachts am besten ganz gemieden werden. Dies gilt auch für die gesamte Hafenstadt Pointe Noire, wegen der sich verschlechternden Wirtschaftslage ist hier seit einiger Zeit eine erhöhte Kriminalität zu beobachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Vertretung/Region ist hier „Kinshasa“ auszuwählen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    Konsularisch zuständig für die Republik Kongo ist ausschließlich die deutsche Botschaft in Kinshasa. In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann die Telefonnummer des dortigen Bereitschaftsdienstes (+243 825173064), in konsularischen Notfällen auch die französische Botschaft in Brazzaville kontaktiert werden. Die deutsche Botschaft in Brazzaville ist untergebracht in den Räumen der französischen Botschaft (Rue Alfassa, Centre Ville, Tel. +242 06 510 01 48), nimmt aber keine konsularischen Aufgaben wahr.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Außerhalb der Hauptstadt Brazzaville und der Hafenstadt Pointe Noire ist die touristische Infrastruktur nur schwach entwickelt.Der Zugverkehr zwischen Pointe Noire und Brazzaville verkehrt weiterhin nicht, da die im Department Pool operierenden Milizen Brücken gesprengt haben, die bisher nicht wieder aufgebaut worden sind.
    Innerkongolesische Flugverbindungen gibt es vor allem zwischen Brazzaville/Kayi/ Dolisie, Brazzaville/Ouesso und Brazzaville/Pointe Noire. Der technische Zustand der Flugzeuge wie auch der Ausbildungsstand der Piloten erfüllen nicht die internationalen Normen. Alle in der Republik Kongo zugelassenen und operativen Fluggesellschaften stehen auf der „schwarzen Liste“ der EU.
    Bei Nutzung der Nationalstraße Nr. 1 von Brazzaville Richtung Kinkala und weiter über Mindouli bis Pointe Noire wird wegen schlechter Straßenverhältnisse und zahlreicher nicht gesicherter defekter Lastwagen zu besonderer Vorsicht geraten, Nachtfahrten sollten unterbleiben. Bei der Nutzung der Nationalstraße Nr. 2 von Brazzaville Richtung Norden bis Ouesso muss mit Straßensperren und Kontrollen gerechnet werden.
    Wer Fahrten auf dieser Strecke unternimmt, sollte sich besser einem Konvoi anschließen, Nachtfahrten sollten allgemein vermieden werden. Von Fahrten mit Taxis und Bussen auf dieser und anderen Fernstrecken wird unbedingt abgeraten. Dies gilt insbesondere für die Regenzeiten.
    Das Straßennetz einschließlich Nationalstraßen ist insgesamt in schlechtem Zustand, was Verkehrsunfälle begünstigt.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der CFA Franc (XAF). Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US Dollar in bar, auch wenn Kreditkarten inzwischen bei einigen Geschäften als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nein

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. Es finden strenge Kontrollen statt.
    Bei fehlendem Nachweis des Impfschutzes sind Zurückweisungen die Regel.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Kongo ein Visum. Das Visum wird von der Botschaft der Republik Kongo in Berlin ausgestellt. Das Visum muss vor der Einreise erteilt worden sein. Es gibt keine Möglichkeit der Visumserteilung bei Einreise.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Fremd- und Landeswährung darf uneingeschränkt eingeführt werden, muss aber deklariert werden.
    Die Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, die von CFA-Francs ist hingegen untersagt und wird kontrolliert.

    Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.

    Die Einfuhr von Waffen ist verboten.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Es ist verboten, sicherheitsrelevante Bereiche (Militärposten, Flughafen, Fährhafen, Kasernen, Krankenhäuser, Brücken, aber auch Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald) zu fotografieren. Dieses Verbot wird mit besonderer Konsequenz durchgesetzt. Hohe Geldstrafen und eine vorübergehende Inhaftierung bei Verstößen sind nicht auszuschließen.

    Drogenhandel wird streng bestraft.

    Offen gezeigte Homosexualität kann zu willkürlichen Verhaftungen wegen angeblich sittenwidrigen Verhaltens führen.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle Medizinische Hinweise
    Gelbfieber-Erkrankungen

    Aus den Departments Kouiliou und Pointe-Noire wurden im August über 150 Verdachtsfälle von Gelbfieber gemeldet, einige Infektionen wurden bestätigt. Die Gelbfieber-Impfung ist für alle Reisenden vorgeschrieben (siehe unten) und Kontrollen bei Einreise werden durchgeführt.

    Ebola-Virus-Ausbruch
    Der Ebola Virus Ausbruch in der Provinz Equateur in der benachbarten DR Kongo wurde von der WHO im Juni 2018 für beendet erklärt. Im Juli/August 2018 wurde ein neuer Ebola Ausbruch aus dem Nord-Kivu im Osten der DR Kongo gemeldet, der noch immer anhält. Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind im Gange. Weitere Informationen und Verhaltenshinweise bietet das Merkblatt Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo.

    Masern
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Die Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet, siehe www.who.int. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.
    Abweichend von den offiziellen Empfehlungen, kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise auf dem Landwege.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten) ggf. auch gegen Polio, Mumps Masern Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit und Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariachemoprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    · körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
    Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor (Chikungunya, Dengue s. o.).

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt vor allem in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein, beispielsweise bei Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter oder in Flüchtlingslagern.

    Einige Grundregeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
    Tollwut
    Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen (3 Einzeldosen). Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Republik Kongo.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande (auch in Brazzaville und Pointe-Noire) ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in der Republik Kongo gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind - ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen-/Reisemediziner beraten, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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