Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen Aktuelle Hinweise Von nicht erforderlichen Reisen in die Demokratische Volksrepublik Nordkorea wird dringend abgeraten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich dennoch weiter in Nordkorea befinden, wird dringend empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Das politische Leben Nordkoreas ist von scharfer Rhetorik geprägt, die sich besonders gegen die USA und Südkorea, aber auch andere Nationen richtet. Es kommt immer wieder zu Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea, die sich – auch vor dem Hintergrund der konfliktreichen Beziehungen zwischen Nordkorea und den USA – zuletzt deutlich verschärft haben. Bislang wird eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Zusammenhang nicht gesehen. Sie kann im Fall einer weiteren Eskalation gleichwohl nicht vollständig ausgeschlossen werden. Behauptungen, dass die koreanische Halbinsel am Rande eines Atomkriegs stehe, sind an der Tagesordnung. An der innerkoreanischen Grenze ist es in den letzten Jahren mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Anfang 2013 wurde ausländischen Botschaften in Pjöngjang nach einem Nukleartest, der Aufkündigung des aus Zeiten des Koreakriegs datierenden Waffenstillstandsabkommens und scharfen Kriegsdrohungen gegen Südkorea und die USA „aus Sicherheitsgründen“ sogar die Evakuierung nahegelegt. Im Januar und im September 2016 fanden weitere Nukleartests statt. Nordkorea testet weiter unangekündigt Raketen verschiedener Reichweite, die potentiell Luft- und Schifffahrt in der Region gefährden können. Von der nordkoreanischen Propaganda werden ausländische Einflüsse als schädlich und den Sozialismus zersetzend bezeichnet. Vor Ausländern müsse man sich daher in Acht nehmen. Als Folge ist es mehrfach zu Übergriffen der Bevölkerung auf fotografierende Ausländer gekommen, die ohne koreanische Begleiter zu Fuß unterwegs waren. Meist wurden die Ausländer von den Sicherheitskräften festgesetzt, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Wegen angeblicher republikfeindlicher Verbrechen ist es mehrfach zu Festnahmen von Ausländern gekommen. Mehrere Ausländer wurden zu teilweise langjährigen Haftstrafen bzw. Arbeitslager verurteilt. Als republikfeindlich kann dabei eine Vielzahl von Akten eingestuft werden. Insbesondere das Mitführen und Verteilen südkoreanischer, nordkoreakritischer oder religiöser Medien aller Art - einschließlich Bibeln - wird von den nordkoreanischen Behörden als Vorwand zur Festnahme genutzt. Deutsche Staatsbürger waren bislang nicht betroffen, sind aber zu großer Vorsicht aufgerufen. Die medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, ist völlig unzureichend. Selbst auf Erste Hilfe nach Autounfällen bei Überlandfahrten muss unter Umständen stundenlang gewartet werden. Sicherheitsgurte sind auch in für den Tourismus vorgesehenen Fahrzeugen oft nicht vorhanden. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Der nationalen Fluglinie Air Koryo ist mit Ausnahme von zwei Flugzeugen „Tupolev 204“ der Betrieb in der Europäischen Union aus Sicherheitsgründen untersagt. Über die Flugtauglichkeit und Wartung auch dieser Maschinen liegen keine belastbaren Informationen vor. Einhergehend mit den aktuellen Hinweisen sollte die Nutzung der Fluglinie nach Möglichkeit vermieden werden. Am 15. August 2015 hatte die nordkoreanische Regierung eine neue Zeitzone für das Land eingeführt. Die Uhren wurden eine halbe Stunde zurückgestellt. Die sogenannte Pjöngjang-Zeit liegt damit eine halbe Stunde hinter der Zeit von Japan und Südkorea, und eine halbe Stunde vor der Zeit in China. Die Demokratische Volksrepublik Korea ist eines der für Ausländer am schwersten zugänglichen Länder. Touristen werden ständig durch einen Dolmetscher oder Kontrollpersonen begleitet. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich, Besuche außerhalb der Hauptstadt sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur ist auch in den zugänglichen Gebieten stark unterentwickelt. Nordkorea leidet seit Jahren unter schwersten Versorgungsmängeln, die auch Auswirkungen auf Reisende haben. Mit häufigen Strom- und Wasserausfällen ist ebenso zu rechnen wie mit im Winter ungeheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt. Die Qualität der Lebensmittel ist häufig schlecht. Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung. Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet. Zahlungsverkehr Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in EURO, US-Dollar oder Yuan und ausschließlich in bar geleistet werden; Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Geldautomaten gibt es nicht. Es gibt keine Möglichkeit über Western Union oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die Deutsche Botschaft. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben muss Bargeld in den oben genannten Währungen mitgebracht werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch drei Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ein Visum, das in der Regel von der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der DVRK in Berlin ausgestellt wird. In Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere DVRK-Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich. Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der DVRK-Botschaft vorab auf dem Postweg zugesandt werden. Zur Visa-Erteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig. Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat. Ebola-Quarantäne Bis Anfang März 2015 wurden alle Einreisenden 21 Tage lang unter Quarantäne gestellt. Seither gilt dies nur noch für Personen, die aus Guinea, Liberia, Sierra Leone, Guinea-Bissau, Senegal, Mali und Elfenbeinküste kommend in die Demokratische Volksrepublik Korea einreisen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen, Mobiltelefone, Computer und andere GPS-fähige Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden. Mobiltelefone können vom Zollbeamten einbehalten bzw. versiegelt werden, wenn Sie vor Ort keinen nordkoreanischen Mobilfunkvertrag abschließen bzw. keine nordkoreanische SIM-Karte besitzen. Der nordkoreanische Zoll führt Kontrollen des Inhalts der mitgebrachten Geräte durch, insbesondere bei Laptops und Kameras. Es kommt vor, dass Ferngläser beschlagnahmt werden. Devisen müssen bei Einreise deklariert werden. Ende Juni 2015 haben die nordkoreanischen Behörden „Aus Gründen der Nationalen Sicherheit“ verschärfte Kontrollen am Flughafen Pjöngjang und den anderen Einreisepunkten angekündigt. Demnach ist es streng verboten Medien (z.B. Fotos, Videos, Druckerzeugnisse mit Texten, Handys und Speichermedien, verschwörerische oder falsche Propagandamaterialien) aus dem Ausland einzuführen oder während des Aufenthaltes zu besitzen oder zu benutzen, die die Oberste Würde Nordkoreas beleidigen und herabsetzen, das System kritisieren und herabsetzen oder in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen stehen. Die Einreisekontrollen sind zurzeit sehr streng. Sie schließen die Durchsuchung von Computern, Handys und Kameras ein. Beanstandete Dateien werden gelöscht. In einigen Fällen wurden ganze Applikationen gelöscht bzw. eine Festplatte neu formatiert. Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das Fotografieren aller als sicherheitsrelevant geltenden Bereiche (militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken etc.) ist verboten. Gleiches gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch ärmlichere Teile der Städte. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen. Drogenbesitz wird strengstens geahndet. Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können die Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktueller medizinischer Hinweis Ausbrüche von Epidemien oder neu aufgetretene gesundheitliche Risiken (Infektionen, Luftqualität, radioaktive Belastung, usw.) werden von staatlichen Stellen nicht immer weitergegeben, mit Informationslücken muss immer gerechnet werden. Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60 Jährige). Als generelle Reiseimpfung wird der Schutz gegen Hepatitis A/B und Tollwut empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Meningitis (A/CW/Y) und Japanische Encephalitis. Infektionskrankheiten Tuberkulose Tuberkulose ist in der einheimischen Bevölkerung immer noch ein Problem, das in den letzten Jahren allerdings deutlich zurückgegangen ist. Durch den sehr eingeschränkten Kontakt zur einheimischen Bevölkerung ist eine Infektionsgefahr für Ausländer minimal. Malaria Malaria (nur Malaria tertiana, P. vivax) kommt im Sommer im Süden des Landes selten vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar. Japanische Enzephalitis Diese durch Moskitos übertragene Virusinfektion überwiegend in ländlichen Gebieten kommt besonders im Sommer vor. Angaben über Erkrankungshäufigkeit liegen nicht vor. Ca. 38 % der Bevölkerung leben in Gebieten mit Übertragungsrisiko. Mückenschutz und Impfung sind wirksame prophylaxe Maßnahmen. HIV/AIDS Über die Verbreitung von HIV in der Bevölkerung bzw. in Risikogruppen liegen keine Angaben vor. Vermutlich sind die Infektionsraten jedoch noch sehr niedrig. Weitere Infektionskrankheiten Weitere im Land vorkommende Erkrankungen sind Hepatitis A, B und C, Tsutsugamushifieber, Hantavirusinfektionen, Wurminfektionen, Typhus, Meningitis (überwiegend A und C) und Tollwut. Über die Erkrankungshäufigkeit liegen keine Angaben vor. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten nicht annähernd „westlichen“ Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Nachbarländern oder in Deutschland behandelt werden. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...