Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (West-Nil-Fieber, Entfall aktueller medizinischer Hinweise)
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Im Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) bleibt die Lage angespannt. Wenngleich sich Gewalt in der Regel nicht gegen Ausländer richtet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch künftig zu isolierten sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt, die die allgemeine Bewegungsfreiheit einschränken. Am 16. Januar 2018 wurde der bekannte kosovo-serbische Politiker Oliver Ivanović in Nord-Mitrovica von Unbekannten erschossen.
    Reisenden wird deshalb geraten, sich vor Reisen in den Norden von Kosovo über die Lage kundig zu machen, die Reisen umsichtig vorzubereiten, ortskundige Personen dabei einzubeziehen bzw. sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen, vorsichtig zu handeln und größere Menschenansammlungen in jedem Fall zu meiden.
    In allen anderen Landesteilen des Kosovo ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Die Opposition hatte im ersten Halbjahr 2016 teilweise gewalttätige Protestaktionen gegen die Regierung durchgeführt. Seitdem hat sich die Lage beruhigt, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.
    Es wird daher empfohlen, in allen Landesteilen größere Menschenansammlungen zu meiden und sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

    Landminen
    Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Reisenden wird jedoch geraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen, um ein Restrisiko auszuschließen.

    Kriminalität
    Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, nachts möglichst nicht allein unterwegs zu sein und sich aufmerksam zu verhalten.
    In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt und sich dabei zur vollständigen und lückenlosen Umsetzung des sog. Ahtisaari-Pakets, insbesondere im Bereich Minderheitenschutz verpflichtet. Die völkerrechtliche Anerkennung durch Deutschland ist am 21. Februar 2008 erfolgt, die der wichtigsten Partner in EU und NATO ebenfalls in derselben Woche. Mittlerweile haben 23 von 28 EU-Mitgliedstaaten sowie über 110 Staaten weltweit die Republik Kosovo anerkannt.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Der Straßenzustand in Kosovo ist vielerorts schlecht. Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordert höchste Aufmerksamkeit.
    Mautgebühren oder sonstige Straßenbenutzungsgebühren werden nicht erhoben.
    Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo muss eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres akzeptiert.

    Geld/Kreditkarten
    In Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Bankkarten. Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.

    Visum
    Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

    Ein- bzw. Ausreise über Serbien
    Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.
    Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einzureisen.
    Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land vorlegen können. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
    Verstöße gegen die Meldepflicht in Serbien können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
    Reisende auf diesem Weg werden um Beachtung der Reise- und Sicherheitshinweise Serbien gebeten. Deutsche Staatsangehörige mit kosovarischen Wurzeln werden von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische Staatsangehörige behandelt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000,- € müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.

    Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:

    • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
    • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
    • 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette
    • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- €.

    Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.

    Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.

    Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden.
    Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften sind bei Kosovo Customs zu finden.
    Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    In Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des „Einverständnisses“ setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus allen Reisenden die Impfung gegen Hepatitis A und bei besonderer Exposition, z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut.

    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus dem Kosovo wurden im Jahr 2018 insgesamt 14 menschliche Fälle mit drei Todesfällen gemeldet.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u. , ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
    In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der FSME durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

    Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)
    Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.

    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

    • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.

    Vogelgrippe
    Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

    Medizinische Versorgung
    Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

    Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmel.de

    Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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