Kostensparend Garten und Straßenbeete und -bäume bewässern

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 31 Juli 2018.

  1. Kostensparend Garten und Straßenbeete und -bäume bewässern
    [​IMG]

    Seit Beginn der Hitzeperiode sind Gemeinde, Feuerwehr und auch
    Bürgerinnen und Bürger aktiv dabei Bäume und Bete im öffentlichen
    Raum zu wässern.
    Die 2. Wasseruhr bietet für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit
    Wasser, das nicht dem Kanalnetz zugeführt wird, am Ende des Jahres von
    der Entwässerungsgebühr abzusetzen. Unter bestimmten
    Voraussetzungen kann diese 2. Wasseruhr beantragt werden und somit
    bares Geld sparen.
    Auflagen für die Installation
    Um diese 2. Wasseruhr installieren zu können müssen einige Auflagen
    beachtet werden. So weist das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen
    daraufhin, dass der Nachweis über die entnommene Frischwassermenge
    grundsätzlich über einen geeichten fest installierten
    Wasserzwischenzähler zu führen ist. Der Wasserzwischenzähler darf nach
    der Installation nicht mehr beweglich sein. So muss der
    Wasserzwischenzähler grundsätzlich fest im Leitungssystem installiert
    werden. Zur Klärung von Sonderfällen muss mit dem Steueramt
    Rücksprache gehalten werden.
    Da ausgeschlossen werden muss, dass das entnommene Wasser über
    die 2. Wasseruhr dem Kanalnetz zugeführt wird, darf sich kein
    Bodenabfluss oder Waschbecken in der Nähe befinden.
    Auf die Eichzeit achten
    Der Zwischenzähler für die Gartenbewässerung muss zwingend geeicht
    sein. Die Eichzeit beträgt sechs Jahre, nach diesen sechs Jahren ist die
    Uhr nicht mehr geeicht und kann somit nicht mehr verwendet werden.
    Deshalb muss nach Ablauf der Frist eine neue geeichte 2. Wasseruhr
    eingebaut und ein entsprechender Eichnachweis erbracht werden (z.B.
    Zertifikat, Foto). Zum 01. Dezember eines jeden Jahres muss der
    Zählerstand der 2. Wasseruhr dem Steueramt der Gemeinde
    Rommerskirchen unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden.
    Private und landwirtschaftliche Nutzung möglich
    Das Wasser kann sowohl für private als auch landwirtschaftliche Zwecke
    genutzt werden. Im privaten Bereich kann Wasser z.B. für die
    Bewässerung von Gartenanlagen und Ziergärten abgeführt werden oder
    auch für das füllen von Gartenteichen und zum Tränken von
    Straßenbäumen genutzt werden.
    Bei einer landwirtschaftlichen Nutzung ist die Größe der Ackerfläche
    anzugeben und ob die Nutzung für die Viehhaltung oder den Anbau von
    Nutzpflanzen vorgesehen ist.
    Ein Antragsformular für die mitzuteilenden Angaben befindet sich auf der
    Internetseite www.rommerskirchen.de / Bürgerservice / Formulare /
    Steueramt.
    Antragsformulare sind auch beim Steueramt der Gemeinde
    Rommerskirchen erhältlich.
    Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes unter den
    Rufnummer 02183 / 800-55, - 46 zur Verfügung.
     

Diese Seite empfehlen