Kreisjugendamt: Alle Kinder unter drei Jahre haben Betreuungsplatz bekommen

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 25 August 2017.

  1. Kreisjugendamt: Alle Kinder unter drei Jahre haben Betreuungsplatz bekommen
    Familie | 24.08.2017
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    © 518625446/DmitriyBezborodkin/iStock/Thinkstock

    Eltern, die im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts eine Betreuung für ihr unter dreijähriges Kind benötigen, haben auch einen Platz bekommen. "Dieses gute Ergebnis ist ein Zeichen der engen Zusammenarbeit mit den Kommunen und den freien Trägern", so Marion Klein, die Leiterin des Kreisjugendamts zu Beginn des Kindergartenjahres. In Korschenbroich gibt es insgesamt 331 U3-Plätze in Tagesstätten und Tagespflege. In Jüchen und Rommerskirchen sind es 232 beziehungsweise 138.

    Sollte im laufenden Kindergartenjahr ein weiterer Betreuungsbedarf für Jungen und Mädchen unter drei Jahren entstehen, werden sie in die Tagespflege vermittelt. Alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben oder im laufenden Kindergartenjahr vollenden werden, haben einen Kita-Platz erhalten. In den Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts sind sämtliche Plätze für Kinder über drei Jahre belegt.

    Die Gemeinde Jüchen errichtet zurzeit eine Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen. Die Einrichtung geht zum 1. Dezember in Betrieb und kann noch Jungen und Mädchen unter und über drei Jahre aufnehmen. "Die neue Einrichtung trägt erheblich zur Entspannung der Platzsituation in den Kindertageseinrichtungen in Jüchen bei", so Klein. Im Stadtgebiet von Korschenbroich sind die Tageseinrichtung Pestalozzistraße in Kleinenbroich und das Familienzentrum in Herrenshoff um jeweils eine Gruppe erweitert worden. Dies hat wesentlich zur Entspannung beigetragen. In den genannten Häusern sind noch einige Ü3-Plätze frei. In Rommerskirchen wird die Tageseinrichtung "Gillbach-Wichtel" am Gorchheimer Weg um eine Gruppe erweitert, auch dies trägt zur Entspannung der Situation bei.

    Ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben Kinder gemäß Paragraf 24 des Sozialgesetzbuchs VIII einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Jungen und Mädchen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege.
    Quellverweis 2017-08-25 : Kreisjugendamt: Alle Kinder unter drei Jahre haben Betreuungsplatz bekommen
     

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