Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 13.09.2017 (Unverändert gültig seit: 13.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Der Hurrikan „Irma“ hat insbesondere im Norden Kubas erhebliche Schäden verursacht. Es ist derzeit nicht bekannt, dass ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind. Kubanische Behörden konnten durch intensive Vorsorgemaßnahmen Personenschäden offenbar weitestgehend vermeiden. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sich die Situation normalisiert. Die Stromversorgung ist häufig noch unterbrochen und der Zugang zu mobilen Netzwerken noch nicht überall und verlässlich möglich. Die deutsche Botschaft in Havanna ist wieder geöffnet und erreichbar. Condor, TUI als auch Eurowings haben zusätzliche Kontingente für Rückreisen zur Verfügung gestellt. Interessierte Reisende werden gebeten, hierzu direkt mit den Reisegesellschaften Kontakt aufzunehmen. Reisende werden gebeten, ansonsten weiterhin engen Kontakt mit ihren Reiseveranstaltern und Reiseleitern vor Ort zu halten, insbesondere wenn eine Evakuierung erfolgte. Anweisungen der lokalen Behörden sollte nach wie vor Folge geleistet werden. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt. Kriminalität Auch in Kuba können Touristen Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Vor allem Individualreisende sollten daher ähnliche Vorkehrungen wie in anderen Ländern in der Region treffen: Bargeld sollte nicht in größeren Mengen sichtbar mitgeführt werden, sondern sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt und nicht zur Schau gestellt werden. Bargeld in größeren Mengen und Originalreisepass sollten immer im Hotelsafe verwahrt werden. Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten in Kopie und unbedingt getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweise und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde oftmals für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden. Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden, da in der Vergangenheit Fälle aufgebrochener Koffer an den Flughäfen bekannt wurden. Die Zahl der Diebstähle, zum Teil mit Gewaltanwendung, ist in letzter Zeit, Insbesondere in den Touristenzentren, angestiegen. Taschen und Wertgegenstände sollten deshalb nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Besondere Vorsicht ist bei Reifenpannen und an Tankstellen geboten, da Diebe die Ablenkung der Fahrzeuginsassen beim Reifenwechsel oder beim Tanken nutzen, um unbemerkt Wertgegenstände und Gepäck zu entwenden. Dies gilt auch für die Mitnahme von Anhaltern im Mietwagen. In letzter Zeit ist es vermehrt zu Fällen gekommen, bei denen Touristen mittels der Verabreichung von Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln (sog. KO-Tropfen) ausgeraubt wurden. Es wird dringend empfohlen, Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Naturkatastrophen Kuba ist ein erdbebengefährdetes Land, in dem immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer Aktivität gerechnet werden muss. Reisende sollten sich deshalb mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut machen. Weitere Hinweise sind im Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Erdbeben des GFZ Potsdam zu finden. Auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem Fensterkubanischen Zivilschutzbehörde werden bei starken Erdbeben Informationen für die Zivilbevölkerung veröffentlicht. In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Reisende in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten und die Wettervorhersage z.B. auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.insmet.cu zu verfolgen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung von kubanischen Reisepässen bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Reisen im Land Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind. Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann. Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden. Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden u. U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften. Straßenverkehr Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind. Es herrscht Alkoholverbot am Steuer. Ferner ist der Konsum von Alkohol im Passagierraum eines Autos, also auch für Mitfahrer, verboten. Es darf darüber hinaus auch kein Alkohol im Personenraum des Autos mitgeführt werden, wenn der Konsum offensichtlich ist. Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt. Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden. Mietwagen sind in Kuba häufig in einem schlechten technischen und optischen Zustand. Bei der Anmietung von Mietwagen sollte genau auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet und evtl. Vorschäden ausführlich dokumentiert werden (ggf. auch mit Fotos). Es sind Fälle von Touristen bekannt geworden, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung in Deutschland sollte daher in Erwägung gezogen werden. Flugreisen innerhalb Kubas Auf innerkubanischen Flügen kommt es immer wieder zu zum Teil großen Verspätungen oder auch Streichungen von Flügen, teilweise über mehrere Tage. Reisende sollten dies berücksichtigen, insbesondere wenn Inlandsflüge in engem zeitlichen Zusammenhang mit internationalen Weiter- oder Rückflügen anderer Fluglinien gebucht werden. Reisenden wird für diesen „zwangsweisen“ längeren Aufenthalt in Kuba eine eigene Vorsorge mit ausreichenden finanziellen Mitteln empfohlen. Zahlungsmittel Das übliche Zahlungsmittel in Kuba ist der "Peso Cubano Convertible" (CUC). US-Dollar sind nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Barzahlungen mit Euro sind nur vereinzelt möglich. Es ist ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen, das Touristen bei allen kubanischen Banken und staatlichen Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Tageskurs in CUC umtauschen können. Während das Bezahlen mit US-Dollar nicht möglich ist, können US-Dollar in den CADECAs zum Kurs von 1:1 in CUC umgetauscht werden - jedoch mit einer zusätzlichen Provision in Höhe von 10%. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Es ist ratsam, hierbei die Quittung über den CUC-Erwerb vorzulegen. Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten. Ein Erwerb der neben dem CUC existierenden, nicht konvertiblen Landeswährung ("moneda nacional", "peso cubano", CUP) ist in der Regel nicht erforderlich. Der Wechselkurs CUC - CUP liegt bei 1:24; mit dem CUP werden z. B. die Waren an Bauernmärkten bezahlt. Im Übrigen gilt es Folgendes zu beachten: Bankkarten deutscher Bankinstitute (EC-Karte, Girocard, Maestro, VPay) werden in Kuba nicht angenommen, auch eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) – s. u. - ist mit diesen Karten nicht möglich. Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden in der Regel in allen größeren Hotels und Restaurants zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die von US-amerikanischen Instituten (American Express, Diners Club) ausgegebenen. Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein. In den Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) einiger großer Hotels kann Geld mit VISA-Kreditkarte unter Vorlage des Reisepasses abgehoben werden. Inzwischen ist eine Geldabhebung mit VISA-Kreditkarte und PIN auch in einigen Bankfilialen (z. B. Banco Financiero Internacional oder Banco Metropolitano) möglich. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und ist aufgrund technischer Probleme nicht immer gewährleistet. Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den anfallenden Gebühren der ausgebenden Institute noch die Gebühren des jeweiligen kubanischen Geldinstituts berechnet werden. Deren Höhe sollte direkt beim Institut vor Ort erfragt werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Auf Kuba werden weiterhin Maßnahmen zur Prävention von Ebola umgesetzt. Bei der Einreise werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. Reisende, die sich in Guinea, Liberia, Mali oder Sierra Leone aufgehalten haben oder über Flughäfen dieser Länder gereist sind, werden bis zum Ablauf von 21 Tagen nach Aus- bzw. Durchreise durch diese Länder einer Quarantäne unterworfen. Visum Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme. Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt. Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Kuba zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben. Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten sind auf den Websites Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.asistur.cu bzw. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.cubainfo.de erhältlich. Einreise aus und Weiterreise in die USA Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen weiterhin auch für deutsche Reisende nicht erlaubt. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind derzeit nur erlaubt, wenn sie in eine der 12 Kategorien fallen, die die zuständigen US-amerikanischen Behörden gestatten, darunter educational activities sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an. Für nähere Informationen wird auf die Websites der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), das Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und die US-Botschaft in Havanna hingewiesen: Externer Link, öffnet in neuem FensterCBP-United-States-Cuba-Travel Externer Link, öffnet in neuem FensterTreasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel Externer Link, öffnet in neuem FensterUS-Embassy-Traveling-to-Cuba Das Department of the Treasury (OFAC) hat nach der Kuba-Rede von Präsident Trump folgende Externer Link, öffnet in neuem FensterFAQ hierzu veröffentlicht. Danach bleibt es bis zum Inkrafttreten von neuen Regelungen bei den bisherigen. Einreise aus/über Brasilien Wegen eines Gelbfieberausbruchs in Brasilien haben mehrere Staaten in Lateinamerika ihre Einreisebestimmungen verschärft, hierunter auch Kuba. Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z. B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten. Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise. Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Website des kubanischen Zolls unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.aduana.co.cu erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr. Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Cholera (s. u.) empfohlen. Denguefieber Dengue wird durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen und tritt landesweit auf. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Bei Verdacht auf Denguefieber können die kubanischen Gesundheitsbehörden eine medizinische Quarantäne verhängen, die mindestens 72 Stunden andauert. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Persönlicher Mückenschutz Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber Insektenschutzmittel, sog. Repellents, auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Chikungunya Aktuell werden, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin, bislang nur importierte Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen in Kuba gemeldet. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin. Malaria Die Insel Kuba ist malariafrei. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen und Cholera Seit 2012 werden v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos Choleraerkrankungen auch vereinzelt bei Touristen gemeldet. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (Vgl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderer Exposition (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land inklusive der Hauptstadt Havanna sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit aufbereitetem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. HIV/ Aids Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tollwut In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Medizinische Versorgung Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit, d.h. zwischen Notruf und Eintreffen des Ambulanzfahrzeuges von ca. 15 Minuten, eingehalten wird, noch dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden. Leider unterstreichen aktuelle Beispiele auch deutscher Touristen mit z.T. fatalem Ausgang dieses gravierende Defizit. Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen. Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist insbesondere in vielen ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z. B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werde. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch eine Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...