Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 23 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    Die politische Lage in Lesotho ist derzeit angespannt. Es kann daher zu spontanen Menschenansammlungen und Demonstrationen vor allem in der Hauptstadt Maseru kommen. Reisende werden gebeten, sich von solchen Ansammlungen fernzuhalten.

    Kriminalität
    Lesotho hat eine hohe Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru besonders vorsichtig sein. Es wird empfohlen, Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, Überlandfahrten bei Dunkelheit und das Parken von Fahrzeugen in unbeleuchteten Straßen möglichst zu vermeiden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Auslandsvertretung ist dabei Pretoria zu wählen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Lesotho. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, die auch in konsularischen Notfällen kontaktiert werden sollte.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    In Lesotho herrscht Linksverkehr. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Überlandstraßen asphaltiert, ganz überwiegend besteht das Straßennetz in Lesotho aber weiterhin aus unbefestigten Straßen. Die Überlandstraßen sind häufig eng, kurvenreich, somit unübersichtlich. Äußerste Vorsicht ist bei Schnee- und Regenwetter geboten. Die Nutzung eines Geländewagens mit Vierradantrieb ist für Überlandfahrten empfehlenswert und bei Routen, die den Sani-Pass an der östlichen Grenze zu Südafrika einschließen, unerlässlich. Eine vorausschauende und defensive Fahrweise ist das Gebot während der Reise in Lesotho, um Unfällen vorzubeugen und Personenschäden zu vermeiden. Das Fahren während der Dunkelheit sollte vermieden werden, da wenige Straßen beleuchtet sind und stets mit Schlaglöchern sowie mit Tieren auf der Straße zu rechnen ist. Auch kriminelle Übergriffe können nicht ausgeschlossen werden. Die Nutzung von Sammeltaxis stellt ebenfalls ein Risiko dar.
    Aufgrund der geographischen Gegebenheiten des Landes sind schnelle Wetteränderungen sowie Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Winter (Juni bis Oktober) keine Seltenheit. Reisende sollten daher über entsprechende Kleidung und Autoausrüstung verfügen.
    Plötzlicher Schneefall führt häufig zur Schließung von Bergpässen. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, ist es ratsam, sich jeden Tag vor dem Aufbrechen in Ihrer Unterkunft über die Wetteraussichten zu erkundigen. Lesotho ist eines der Länder mit der höchsten Anzahl von Blitzeinschlägen bezogen auf einen Quadratkilometer. Sollten Sie von einem Gewitter überrascht werden, suchen Sie so schnell wie möglich Schutz in einem Gebäude oder einem Auto.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische Sprache ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Loti (LSL). Auch der südafrikanische Rand gilt im ganzen Land als Zahlungsmittel, wobei Münzen jedoch nicht immer akzeptiert werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind inzwischen an vielen Orten möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Touristenaufenthalt von bis zu 14 Tagen kein Visum. Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt, welches über eVisaLesotho beantragt werden kann. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft des Königsreichs Lesotho in Berlin. Bei der visumfreien Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.

    Wichtiger Hinweis für Reisende, die sich länger in der Region aufhalten:
    Ein Abstecher nach Lesotho ermöglicht nicht einen 90 Tage überschreitenden „visafreien“ Aufenthalt in Südafrika. Bei Wiedereinreise nach Südafrika kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn vor dem Abstecher nach Lesotho der visumfreie Aufenthalt von 90 Tagen in Südafrika schon ausgeschöpft war.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Ferner sollte die Heiratsurkunde der Eltern und die Geburtsurkunde mitgeführt werden.
    Bitte beachten Sie unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise für Südafrika, da die Einreise nach Lesotho in der Regel von Südafrika aus erfolgt bzw. anschließend aus Südafrika die Rückreise erfolgt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR nach Lesotho eingeführt werden. Beträge, die diese Höhe überschreiten, müssen beim Grenzübertritt angemeldet werden.

    Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren, ein Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke, eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist strafbar und wird mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet.

    Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und ist mit hohen Strafen bedroht.

    Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind in Lesotho strafbar.

    Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus dem Gelbfieberendemiegebiet, siehe www.who.int, ist für alle Reisenden mit einem Lebensalter über 9 Monaten der Nachweis einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber notwendig (Internationales Impfzertifikat, Gültigkeit zehn Jahre). Das gilt auch für eine Anreise im Transit über Addis Abeba oder Nairobi, wenn der dortige Aufenthalt länger als zwölf Stunden beträgt. Reisende, die sich vor Einreise nach Lesotho in Südafrika aufgehalten haben und nicht zuvor aus dem Gelbfieberendemiegebiet nach Südafrika eingereist sind, benötigen kein Impfzertifikat.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Lesotho zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS
    Etwa 24% der 15-49 Jährigen sind HIV positiv; damit gehört Lesotho zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas (Bloemfontein/Südafrika) zu finden.

    Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Südafrika ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird daher dringend angeraten

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (www.dtg.org oder www.frm-web.de ).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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