Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 10 November 2017.

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    Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)


    Stand 10.11.2017
    (Unverändert gültig seit: 10.11.2017)


    Letzte Änderung:
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung


    Reisenden im Libanon wird zu besonderer Vorsicht und erhöhter Aufmerksamkeit geraten.
    Die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise sollten aufmerksam verfolgt werden, den Anweisungen der Sicherheitskräfte im Libanon ist jederzeit Folge zu leisten. Auch im Libanon besteht weiterhin ein Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden.

    Es wird gewarnt vor Reisen
    - in die
    Bezirke Tripoli, Akkar und Minieh-Dinnieh im Norden des Libanon
    - in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek.
    In der Nähe der syrischen Grenze, derzeit vor allem in der Gegend um Arsal, besteht für Ausländer erhöhte Entführungsgefahr.
    - in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli
    - in die palästinensischen Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh Mieh bei Sidon.


    Dringend abgeraten wird von Reisen
    - in die restliche Bekaa-Ebene einschließlich der touristischen Stätten von Baalbek;
    - in die Gebiete südlich des Litani
    (mit Ausnahme der Stadt Tyros) einschließlich des Grenzgebiets zu Israel;
    -in die südlichen Vororte Beiruts
    (sog. Dahiye).

    Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.

    Im Rahmen politischer Kundgebungen kann es zu Protesten und Straßenblockaden auch in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommen. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

    Aufgrund der Reisewarnungen für Syrien und für die Hafenstadt Tripoli ist der Flughafen Beirut für Individualreisende derzeit die einzige Ein- und Ausreisemöglichkeit in und aus dem Libanon. Infolge politischer Demonstrationen kann es immer wieder zu einer Totalsperrung der Flughafenstraße kommen. Nicht ortskundige Reisende sollten daher möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abgeholt werden.

    Lage vor Ort
    Der Syrienkonflikt wirkt sich negativ auf die Sicherheitslage in Libanon aus. Zwischen September 2013 und Februar 2014 sowie Ende 2015 kam es in Libanon bei einer Serie von Autobombenanschlägen, die meist gegen bestimmte konfessionelle Gruppen gerichtet waren, zu über 100 Toten. Es besteht ein Risiko, auch als Unbeteiligter Opfer solcher Gewaltakte zu werden. Auch Entführungsfälle sind vorgekommen, von denen auch Ausländer betroffen waren.

    Reisen im Land
    Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit Partnern oder Verwandten im Libanon unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber, Gesprächspartner oder Reiseunternehmen auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.

    Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.

    Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gleiches gilt auch für möglicherweise nicht uniformierte Kräfte. Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen jederzeit stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
    Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.

    Verkehrsmittel
    Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind 2010 verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
    Für Selbstfahrer, z. B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.

    Touristische Infrastruktur
    Die Kulturdenkmäler in Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
    Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8,- bis 12,- Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

    Verhaltensregeln
    Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
    Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
    Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.

    Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
    In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
    Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.

    Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

    Geld
    Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) wird der US-Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1,-$ = 1.500,- LL zu Grunde gelegt wird.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z. B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
    Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.

    Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen - gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/ Mietvertrag) - auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die sog. "Abendgabe") eine Ausreise aus dem Libanon wirksam verhindern.

    Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/ Deutsch-Palästinensisch) wird dringend geraten, bei Einreise in den Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich zu führen, die Auskunft über den Vornamen des Vaters geben können, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

    Visum
    Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht.
    Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen oder bei Einreise am Beiruter Flughafen erhältlich. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.

    Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die Deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

    Bei der Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung im Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden.

    Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite der libanesischen „General Security“. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.

    Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
    Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
    Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.

    Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.

    Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    HIV / AIDS
    Die Prävalenz von HIV-Infizierten im Libanon ist gering.
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

    Sonstige Gesundheitsgefahren
    Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden.

    Medizinische Versorgung
    Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut sehr gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hotel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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