Liechtenstein: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Oktober 2017.

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    Liechtenstein: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 04.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 04.10.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen



    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Für das Fürstentum Liechtenstein besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    In Liechtenstein gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Bern.
    In dringenden Notfällen können sich Reisende an den Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Honorarkonsul in Balzers wenden.

    Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Zollgrenzen, sie verfügen über dieselben Einreise- und Einfuhrvorschriften. Es wird somit auf die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise Schweiz verwiesen.

    Weitere allgemeine Auskünfte erteilt Externer Link, öffnet in neuem FensterLiechtenstein Marketing.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit weniger als einem Jahr abgelaufen sein. Die Einreise mit gültigen Dokumenten wird von den lokalen Behörden des Fürstentums Liechtenstein jedoch empfohlen.

    Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften für Liechtenstein weiterhin zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise


    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) empfohlen.

    Bei besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, vor der Reise den Hausarzt oder einen Reisemediziner zu konsultieren.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuelle eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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