Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität An touristisch frequentierten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) zu achten. Insbesondere in den Altstädten der größeren Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen sollten Reisende zu allen Tages- und Nachtzeiten besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen. Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts zahlreicher Diebstähle vor allem in größeren Städten möglichst nur bewachte Parkplätze genutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto (auch nicht im Kofferraum) bzw. am Motorrad zurückgelassen werden. Campingreisenden wird die Nutzung bewachter Campingplätze empfohlen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt Autobusse und Eisenbahnen im Land. Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes haben Bus- und LKW-Fahrer eine Vignette zu erwerben und mitzuführen. Für alle Fahrzeugtypen (auch PKW) wird auf der Kurischen Nehrung eine Straßenbenutzungsgebühr als Umweltschutzabgabe erhoben. Nähere Angaben zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der litauischen Straßenverkehrsbehörde. Es empfiehlt sich, den einheitlichen europäischen Unfallbericht als Vordruck mitzuführen, da er im Schadenfall die Abwicklung erleichtern kann. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch. Auch tagsüber ist mit Abblendlicht zu fahren. Es besteht Lichtpflicht: Auch tagsüber muss ganzjährig mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht gefahren werden. In der Zeit vom 10. November bis 1. April besteht für alle Fahrzeuge eine Winterreifenpflicht. Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet, einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Wanderungen im Grenzgebiet zu Russland Im Grenzgebiet Litauen-Russland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen. Gemäß russischer Rechtslage steht auf illegalen Grenzübertritt eine Haftstrafe. Gleiches gilt für illegalen Grenzübertritt zu Wasser (Paddler; Schwimmer). Die Grenze ist durch gelbfarbige Bojen markiert. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen gültig sein. Seit dem Beitritt Litauens zum Schengener Abkommen finden zwar keine regulären Personenkontrollen mehr an den EU-Binnengrenzen statt, dennoch ist weiterhin auch für EU-Bürger das Mitführen eines Identitätsdokumentes, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht, obligatorisch. Andernfalls muss bei einer Kontrolle (egal wo im Land) mit zeitraubenden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und mit einem Bußgeld gerechnet werden. Auch ohne stationäre Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen, muss im ganzen Land mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar. Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind auch in englischer Sprache bei Customs of the Republic of Lithuania zu finden. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Litauens. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Handel, Besitz und Konsum von Drogen sind in Litauen nicht gestattet und werden strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet. In Litauen gilt grundsätzlich die 0,4-Promille-Grenze. Ausnahmen: für Fahrer von Bussen, LKW (ab 3,5 Tonnen), Fahrzeugen mit mehr als neun Plätzen, Taxis, Motorrädern, Mopeds, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger gelten 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen (Bußgelder bzw. Haftstrafen) sowie ggfs. mit Entzug des Führerscheins geahndet. Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution ist in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährige an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden. Gleichfalls strafbar ist die sexuelle Nötigung. Nach litauischem Recht ist der unerlaubte Besitz und das Führen von Waffen, insbesondere Feuerwaffen, strafbewehrt und kann nach litauischem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch Reizstoff-und Schreckschusspistolen können unter bestimmten Voraussetzungen unter diesen Strafbestand subsumiert werden. Über konkrete Genehmigungserfordernisse bei Ein-/Ausfuhr, Transit, etc. informieren die zuständigen litauischen Behörden. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen. Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfung werden FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. FSME Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Sprutzen oder kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Medizinische Versorgung Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Wilna, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet. Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor der Abreise nach Litauen die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei ihrer Krankenkasse zu beschaffen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abzuschließen, welche Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken). Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...