Luxemburg: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 14 Februar 2018.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Luxemburg ist gering, Taschendiebstähle kommen insbesondere an Bahnhöfen vor. Informationen im Notfall gibt die Polizei, die über den Notruf 113 erreichbar ist.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Die meisten Luxemburger verstehen zwar auch die deutsche Sprache, in Geschäften und Restaurants in der Stadt Luxemburg sind jedoch Kenntnisse der französischen Sprache vorteilhaft. Die Webseiten luxemburgischer Behörden sind in der Mehrzahl nur in Französisch abgefasst.

    Straßenverkehr
    Auf luxemburgischen Autobahnen gibt es ein Fahrverbot für Lastkraftwagen in Richtung Frankreich, Belgien und Deutschland an den Feiertagen dieser Länder. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet, die von Reisenden an Ort und Stelle erhoben werden.
    Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
    Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht eine Winterreifenpflicht.
    Es ist zudem Pflicht, mindestens eine Warnweste sowie ein Warndreieck mitzuführen. In Notfallsituationen müssen alle Personen, die sich auf der Straße bewegen, eine Warnweste tragen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Minderjährigen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen, auch wenn es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer streng.

    Luxemburg hat eines der strengsten Waffengesetze in Europa.
    Die Mitnahme von Waffen und Selbstverteidigungswaffen ist verboten, dazu gehören z.B. Schreckschusswaffen, Gaspistolen, Tränengas- und Pfeffersprays, Elektroschocker, Spring-, Butterfly- und Wurfmesser und Schlagringe.

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

    Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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