Macau: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 31.08.2017 (Unverändert gültig seit: 31.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen Macau wird regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Haupttaifunsaison ist von Juni bis Oktober. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, sich über die Wetterlage vor Ort z.B. des Externer Link, öffnet in neuem FensterWetterdienstes von Macau zu informieren und die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Im Notfall steht unter +85328333000 eine Hotline für Touristen zur Verfügung. Zuletzt haben der Taifun Hato und der Tropensturm Pakhar im August 2017 Todesopfer gefordert und erhebliche Schäden verursacht. Die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten werden einige Zeit andauern. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Es liegen keine allgemeinen Reiseinformationen vor. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutschen Staatsangehörigen wird bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterPublic Security Police Force in Macau möglich und sollte ggf. auch durchgeführt werden. Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u. U. einjährige Wiedereinreisesperre verhängen. Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft in Berlin zu richten. Visumanträge zur Arbeitsaufnahme sind beim Externer Link, öffnet in neuem FensterLabour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR zu stellen. Investoren aus Deutschland können in Macau längerfristige Visa mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren auf Grundlage des sog. ‘Investment Scheme’ erhalten. Diese werden vom Externer Link, öffnet in neuem FensterMacau Trade and Investment Promotion Institute ausgestellt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Für die Einreise besteht derzeit keine besondere Impfpflicht, wenn sich der Besuch auf Macao beschränkt. Bei Weiterreise nach China und Ankunft aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Externer Link, öffnet in neuem FensterRobert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Macau hinaus nach China oder Südostasien auch Hepatitis B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Tollwut und ggf. FSME (fernöstlicher Subtyp in Nordchina) empfohlen. HIV/AIDS Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Macau ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Hepatitis E vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Dengue-Fieber Dengue-Fieber kommt in Macau vor, wird jedoch meist aus den umliegenden Gegenden in Indonesien und China importiert. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) albopictus übertragen, die in Macau auch vorkommt. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme. Japanische Enzephalitis Diese durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Macau zuletzt sehr vereinzelt 2002 auf. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen. Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus) Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in der Umgebung ein potentielles, geringes Infektionsrisiko dar. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen. Lassen Sie sich bei Reisen über Macau hinaus nach Südchina oder Südostasien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de Die gesundheitliche Versorgung in Macau ist gut. Im Übrigen sind zahlreiche Spezialmediziner und Krankenhäuser in Hongkong schnell zu erreichen. Ärztliche Dienstleistungen in Macau und Hongkong sind ausgesprochen teuer. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...