Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 21.08.2017 (Unverändert gültig seit: 21.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Malawi gilt im regionalen Vergleich als ein verhältnismäßig sicheres Reiseland, verzeichnet aber dennoch eine hohe Kriminalität. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit massiver Gewaltanwendung, haben zugenommen. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee Auch die Gefahr bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) besteht weiterhin. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Reisende sollten bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand leisten und Autofenster und -türen auch tagsüber stets verriegeln. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusressorts gibt es wenig touristische Infrastruktur. Reisen nach Malawi sind daher vor allem für Individualtouristen gelegentlich mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden. Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Reisenden wird empfohlen, Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen zu vermeiden, da diese generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich bergen. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sollten allein schon wegen der teils aggressiven streunenden Hunde vermieden werden (Tollwutgefahr!). Es gibt in Malawi keine funktionierende Notarztversorgung und Verkehrsunfälle enden oft tödlich. Autofahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass Kinder, Ziegen, Kühe, Esel oder Affen die Straße überqueren. Die wenigen Teerstraßen dienen fast überall als Wege für Karawanen von Menschen, die ohne Bürgersteig die Straße benutzen. Fahren Sie aus diesen Gründen daher langsam, vor allem im Bereich von Ortschaften, um die Wahrscheinlichkeit eines möglicherweise folgenschweren Unfalls zu verringern. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, allerdings privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahren anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Fahren per Anhalter wird nicht empfohlen. Im Straßenbild Malawis normal, aber extrem gefährlich ist das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups. Hier kommt es häufig zu schwersten Unfällen. Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, sollten Reisende vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten die lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung berücksichtigen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in Einzelfällen schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden grundsätzlich von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8% und aufgrund technischer Probleme ohne Erfolgsgarantie. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden, jedoch üblicherweise nur im Gegenwert von ca. 50 bis 100 EUR, abhängig davon, ob die derzeit höchste Banknote (2000 MWK) ausgegeben wird. Reisenden wird empfohlen, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und des Visums bzw. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Der Nachweis des legalen Aufenthalts in Malawi wird regelmäßig bei den auf allen Überlandstraßen errichteten „road blocks“ (Straßensperren mit Polizeikontrollen) verlangt. Der Reisepass selbst sollte nach Möglichkeit sicher verwahrt werden, um die Wahrscheinlichkeit von Verlust oder Diebstahl zu vermindern. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein. Visum Seit Oktober 2015 benötigen Deutsche für die Einreise nach Malawi ein Visum. Staatsangehörige bestimmter Staaten, darunter Deutschland, können das Visum direkt am jeweiligen malawischen Grenzübergang gegen Barzahlung der Gebühr in US-Dollar erhalten. Die malawische Botschaft in Berlin empfiehlt im Sinn einer raschen und reibungslosen Einreise jedoch, das Visum vorab bei der Botschaft einzuholen. Die Visakategorien und -gebühren sind wie folgt: Transitvisum, gültig für 7 Tage: 50,- US-Dollar Visum zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate: 75,- US-Dollar Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate: 150,- US-Dollar* Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate: 250,- US-Dollar* (*Nach aktuellen Erkenntnissen werden an den malawischen Grenzübergängen - ausgenommen an den Flughäfen in Lilongwe und Blantyre - derzeit in der Praxis keine Visa zur mehrfachen Einreise erteilt.) Gratisvisum Von malawischen Botschaften erteilte Visa sind teurer. Die malawische Botschaft Berlin erhebt derzeit folgende Visagebühren (ggfs. zuzüglich Portoauslagen): Transitvisum, gültig für 7 Tage: 65,- Euro Visum zur einmaligen Einreise, gültig für 3 Monate: 90,- Euro Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 6 Monate: 200,- Euro Visum zur mehrmaligen Einreise, gültig für 12 Monate: 270,- Euro Gratisvisum Reisenden wird empfohlen, sich mit Einzelfragen bezüglich der Visumpflicht und der Visumsgebühren direkt an die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Malawi in Berlin zu wenden. Deutsche mit Wohnsitz in Malawi sind nach bisherigen Informationen von der Visumsgebühr ausgenommen, wenn sie ein „Long Term Permit“ besitzen. Darunter fallen das Temporary Employment Permit (2 Jahre Gültigkeit), Business Residence Permit (5 Jahre Gültigkeit) und das Student Permit (1 Jahr Gültigkeit). Inhaber von „Short Term Permits“ (Visitors Permit, Business Visit Permit, Temporary Residence Permit) müssen bei der Einreise die o.g. Gebühr entrichten. Eine Ermäßigung für Kinder ist nicht vorgesehen. Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, wird die Mitnahme des Impfausweises empfohlen. Weitere Regelungen bei Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten siehe Medizinische Hinweise. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung). Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten. Reisende dürfen bei der Ausreise Malawi Kwacha im Gegenwert von bis zu 5.000 US_Dollar pro Person mit sich führen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Der Konsum und Besitz von Drogen - inklusive Marihuana, das in Malawi v.a. an den Stränden des Malawisees jungen „Rucksacktouristen“ häufig zum Kauf angeboten wird - ist streng verboten und wird regelmäßig auch bei geringfügigen Mengen mit drakonischen Gefängnisstrafen geahndet. Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und können mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 14 Jahren) geahndet werden. Das Zerstören malawischer Banknoten steht unter Strafe. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Bei der Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Auch bei der Anreise über Addis Abeba (Äthiopien) oder Nairobi (Kenia) kann der Impfnachweis gefordert werden. Das Internationale Impfzertifikat für Gelbfieber gilt inzwischen lebenslang. Bei Einreisen auf dem Landweg über die Grenzen mit Sambia, Tansania oder Mosambik sind in der Praxis keine Überprüfungen des Gelbfieberimpfstatus bekannt. Bei Reisen durch mehrere afrikanische Länder ist es aber ohnehin ratsam, einen Impfausweis mit Nachweis über eine gültige Gelbfieberimpfung mitzuführen. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (= Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (= Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden zusätzlich Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, insbesondere in der Nähe des Malawisees und in den tiefergelegenen südlichen Landesteilen. Im Norden und in Höhen von über 2000 Meter besteht nur ein geringes Risiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mafloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, · unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen. Weitere, nur durch Mückenschutz auch am Tage vermeidbare Erkrankungen, wie u. a. das Chikungunya-Fieber kommen ebenso vor. HIV/AIDS, Geschlechtskrankheiten Diese Erkrankungen sind im Lande weit verbreitet. Die Prävalenz von HIV in der Altersgruppe der 15 bis 49-jährigen beträgt nach Datenlage UNAIDS (2014) ca. 10 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen - Typhus und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (vergl. Auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.b. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- und Reisemediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport wie Surfen und Tauchen). Auch im Malawisee kommt Bilharziose sehr häufig vor. Falls es doch zu Süßwasserkontakten gekommen ist, sollte nach Verlassen Malawis ein Bilharziosetest (Blutuntersuchung notwendig) vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich bei einem Tropenmediziner, wann und wie ein solcher Test durchgeführt werden soll. Tollwut Tollwut kommt bei Haus- und Wildtieren vor. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten sollte dringend eine Schutzimpfung vor der Ausreise erfolgen. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) Vorwiegend im Norden und Westen des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende Kleidung (helle Farben) ist hier besonders angeraten. Meningitis= Meningokokken-Krankheit Die bakterielle Hirnhautentzündung kommt gelegentlich vor, sie wird hauptsächlich in der Trockenzeit übertragen. Entsprechend der Reiseform (enger Kontakt zur Bevölkerung) und Reisezeit kann eine Impfung auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein (→ Kojugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY). Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind vielerorts unzureichend. Vielfach fehlen auch fachlich gut ausgebildete Ärzte. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Malawi-Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (s. z.B. www.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...