Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 7 Dezember 2018.

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    Aktuelle Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    Am 8. Dezember 2018 sind in der Innenstadt von Kuala Lumpur am Merdeka-Platz und im Bereich von Padang Timur in Petaling Jaya, einem Vorort, Großdemonstrationen angekündigt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und lokalen Beeinträchtigungen im Verkehr zu rechnen.
    Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, Demonstrationen zu meiden und den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus/Entführungen
    Von Reisen in den Osten des Bundesstaats Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten.
    Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Philippinen
    .
    In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah wurde eine Sicherheitszone ("Eastern Sabah Safety Zone -ESSZONE-") eingerichtet.
    In der ESSZONE kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Entführungen von Touristen (u.a. auf Semporna), Übergriffen auf Polizeikräfte (u.a. auf Mabul) und auf der Insel Pom-Pom auch zur Ermordung eines Touristen. Auch 2018 gab es weitere Entführungen und Entführungsversuche.
    Es gibt Hinweise, dass eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und auch im Umfeld der ESSZONE besteht. Das Risiko von Überfällen und Entführungen insbesondere in Küstennähe und auf den Inseln bleibt signifikant.
    In der Sicherheitszone ist mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen. Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.
    Die Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan. Die Grenzen der ESSZONE sind als Anhaltspunkt zu nehmen, eine Bewertung konkreter Orte ist nicht möglich.
    Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt in an die ESSZONE angrenzenden Küstengewässern bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.

    Kriminalität
    Es gibt regelmäßig Berichte über Diebstähle auf offener Straße und in Shopping Malls. Immer wieder kommt es zu Taschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Dabei wird auch Gewalt angewendet. Es kam in diesen Fällen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, insbesondere wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite hin getragen wurde. Auch sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände führen häufig zu Einbruchdiebstählen. Besucher, gerade auch an Sehenswürdigkeiten, sollten aufmerksam sein und sich angepasst verhalten.
    Bei Übernachtungen in Hostels oder Low-Budget-Hotels, vor allem in den stark frequentierten Stadtteilen Kuala Lumpurs, Bukit Bintang und Chinatown, ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser wurden deutsche Touristen wiederholt Opfer von Raub und Diebstahl.
    Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen werden häufig gemeldet. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.
    Verabreichung von Drogen und sogenannte K.o.-Tropfen in Bars gehören ebenfalls zu Verbrechen, von denen Touristen betroffen sein können.
    Aus Malaysia heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten sind dabei auch Straftaten, die im Internet angebahnte persönliche Scheinbeziehungen zum Ausgangspunkt haben.

    Schiffsverkehr/Piraterie
    Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie besteht fort.

    Naturkatastrophen
    Es treten insbesondere in der Zeit von November bis Februar und vor allem in den nordöstlichen Bundesstaaten auf der Malaiischen Halbinsel (Kelantan, Terengganu) gelegentlich saisonale Stürme und Starkregenfälle auf, die mitunter zu Überflutungen und Einschränkungen im Land- und Luftverkehr führen. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig. Reisende werden gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Malaysia befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Belastung durch den sogenannten "haze" (Smog, siehe auch Medizinische Hinweise), der in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreicht. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index - API) sind auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums abrufbar.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand zu beachten.
    Es gibt ein gut strukturiertes und verhältnismäßig günstiges Inlandsflugnetz. Zugverbindungen (Nord-Süd) und Überlandbusse. In Kuala Lumpur und größeren Städten gibt es ein Autobus- und Schnellbahnsystem. Taxis sind preiswert, von Ausländern werden allerdings häufig zu hohe Fahrpreise verlangt, die Einschaltung eines Taximeters wird ebenfalls häufig verweigert. Private Anbieter, die über Apps bestellt werden können, sind vorhanden und oft zuverlässiger.
    Es ist zu empfehlen, bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck zu achten, welches im Gepäckfach verstaut wird.
    Er herrscht Linksverkehr. Auf dem gut ausgebauten Autobahnnetz besteht größtenteils Mautpflicht. Landstraßen sind meist schmal, schlecht beleuchtet und haben Schlaglöcher. Bei Nutzung von Fahrrad, Moped oder Motorrad wird zu besonderer Umsicht geraten, insbesondere für Ungeübte. Der Linksverkehr und eine ungewohnte Fahrweise in Malaysia können zu gefährlichen Fehleinschätzungen und Unfällen führen.
    Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.
    In den flachen Küstengewässern Malaysias (zuletzt in Langkawi, einer Insel im Nord-Westen des Landes) kann es Vorkommen von Würfelquallen, einer der gefährlichsten Quallenarten, geben. Es wird daher eine besondere Umsicht beim Schwimmen im Meer empfohlen.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird für Kurzaufenthalte zwar anerkannt, der Internationale Führerschein ist jedoch empfehlenswert und stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Malaysia ist ein multiethnisches und multireligiöses Land mit starker islamischer Prägung. Hierauf sollten Reisende Rücksicht nehmen und örtliche Gepflogenheiten (z.B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Ringgit (MYR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- oder Bankkarten auch. Euros können problemlos gewechselt werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nein

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein, freie Seiten enthalten und unbeschädigt sein. Bei Vorlage von beschädigten Pässen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Grenzkontrolle, bis hin zur Verweigerung der Einreise.

    Visum
    Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten. Bei Einreise kann von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreiseticket und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.
    Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.

    Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten für:
    - Kinder unter 12 Jahren,
    - Inhaber von Diplomatenpässen,
    - Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger),
    - hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde

    Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.
    Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.

    Reisende, die Beträge über 10.000 US-Dollar ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen unter www.customs.gov.my.

    Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift gilt eine mandatorische Todesstrafe, als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Für weitere schwere Straftatenwird weiterhin die Todesstrafe verhängt. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet.

    Alle Strafbestimmungen werden in der Praxis und in vollem Umfang auch auf ausländische Besucher angewandt.

    Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia.Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden. In der Praxis werden diese Bestimmungen aber selten angewandt.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Polio (Kinderlähmung), Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Japanische Enzephalitis empfohlen.
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int.
    Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Da es in Malaysia keine terminierten Regenzeiten gibt, ist ständig mit einem Übertragungsrisiko zu rechnen, das nach stärkeren Regenperioden regional ansteigt. Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgemaßnahme.

    Zika-Virus-Infektion
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält eine Übertragung von Zika-Viren in Malaysia für möglich und klassifiziert das Land in der Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufiger tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen möglich. Plasmodium falciparum (40%), Plasmodium vivax (60%); Anteile regional sehr unterschiedlich. Plasmodium knowlesi vereinzelt, auf Borneo 70% der Fälle.
    Ein mittleres Malariarisiko besteht auf Borneo: in Sabah ist das Risiko höher im Landesinneren, geringer in Kota Kinabalu und den Küstenregionen; in Sarawak ist das Risiko höher im Grenzgebiet zu Kalimantan und nimmt nach Norden hin ab. Geringes Risiko in den küstennahen Landesteilen von Sarawak (Borneo).
    Sehr geringes Risiko herdförmig im Landesinneren (zentral, Norden und Nordosten) von West-Malaysia (Halbinsel).
    Als malariafrei gelten die Küstenregionen, Städte sowie das gesamte Federal Territory um die Hauptstadt auf der malayischen Halbinsel.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/AIDS
    ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in manchen anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt aber an; Durchseuchung in den bekannten Risikogruppen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen/Cholera
    Erhöhtes Risiko besteht landesweit; durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

    Andere Infektionskrankheiten
    Chikungunya-Fieber
    Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

    Japanische Enzephalitis
    Die meisten Fälle dieser durch Moskitos übertragenen Virusinfektion des Gehirns treten in ländlichen Gebieten (v.a. Sarawak) auf. Bei längeren Aufenthalten auf dem Land sind Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung wirksame Prophylaxemaßnahmen.

    Vogelgrippe/Aviäre Influenza

    Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, bisher gibt es jedoch keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
    Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten aktuellen Informationen zur Vogelgrippe.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit, aber v.a. auf der malaysischen Halbinsel, besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Tiere (Hunde, Affen) und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Malaysia nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Malaysia eine besondere Bedeutung zu.

    Sarkozystose
    Es kommen Fälle von Sarkozystose auf der Insel Tioman vor. Die Übertragung erfolgt durch Nahrungsaufnahme (Fleisch oder durch Fäkalien verunreinigte Lebensmittel/Trinkwasser), auf gute Hygiene ist zu achten, Fleisch sollte niemals roh verzehrt werden.

    Weitere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Hand-Fuß-Mundkrankheit, Typhus, Bilharziose) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung für Reisende.

    Haze
    Die Luftqualität in Malaysia insbesondere im Großraum Kuala Lumpur ist während des gesamten Jahres häufig eingeschränkt. Teile Malaysias sind zudem immer wieder vom sogenannten „Haze“ betroffen. Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig aus der lokalen Presse oder im Internet (aqicn.org) über die veröffentlichten Zahlen am Aufenthaltsort zu informieren. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

    Medizinische Versorgung
    In Großstädten besteht eine allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich.

    Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind auch wegen evtl. hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist sofort (oft vorab) beglichen werden müssen, dringend empfohlen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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