Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 24 August 2017.

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    Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)


    Stand 24.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 24.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise(Teilentfall)

    Aktuelle Hinweise


    Am 18. Juni 2017 sind bei einem Anschlag auf die Ferienanlage Kangaba am Rand der Hauptstadt Bamako mehrere Menschen getötet worden, unter ihnen auch ausländische Gäste. Auch zuvor ist es immer wieder zu terroristischen Anschlägen in Mali gekommen, bei denen auch Ausländer betroffen waren. Weitere Anschläge sind überall in Mali jederzeit möglich, derzeit ist im Land der Ausnahmezustand ausgerufen.

    Reisenden wird daher empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen zu meiden und Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte unbedingt zu befolgen. Das Auswärtige Amt rät, die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung


    Insbesondere im Norden Malis kommt es zu Anschlägen und militärischen Kampfhandlungen. Eine Zunahme der Gewaltkriminalität ist zu beobachten, auch wenn diese bislang nur vereinzelt Ausländer betrifft. Im ganzen Norden des Landes, in der Umgebung des Niger-Flusses nordöstlich von Mopti sowie längs der südlichen und östlichen Grenze Mauretaniens zu Mali sind Rebellen und Terroristengruppen aktiv. In der Region Mopti, aber auch in anderen Landesteilen, operieren Terrorgruppen, die zu einzelnen Anschlägen oder auch zu Entführungen in der Lage sind. Im Gebiet nördlich der Nationalstraßen 6 und 12 (Segou - Koutiala) besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.

    Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko, vor allem an von diesen regelmäßig besuchten Orten. Die Gefahr, Opfer von Sprengfallen (Minen etc.), Entführung oder anderen Gewalttaten zu werden, ist in der Sahel-Sahara-Region erheblich. Vor Reisen nördlich des 14. Breitengrades und nördlich der Nationalstraße 6 (Ségou-San und weiter Linie Toumian/ Grenze Burkina Faso) wird daher gewarnt.

    Für die (zwar nördlich des 14. Breitengrades gelegene) Stadt Kayes und die unmittelbare Umgebung sowie für die übrigen Landesteile gilt Folgendes:Auch im Süden des Landes und in der Hauptstadt Bamako kann eine Gefährdung durch terroristische Gruppen nicht ausgeschlossen werden. Aufenthalte und Reisen sollten nur unter zeitnaher vorheriger Abklärung der allgemeinen Sicherheitslage durchgeführt werden. Besondere Umsicht ist an Orten notwendig, die regelmäßig von Ausländern aufgesucht werden; diese sollten nach Möglichkeit ganz gemieden werden. Auch für das Stadtgebiet Bamako wird zu besonderer Umsicht geraten.

    Von nicht zwingend erforderlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Wenn überhaupt, sollten diese nicht allein durchgeführt werden.

    Von Fahrten in der Dunkelheit wird gewarnt.

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Dem Auswärtigen Amt liegen derzeit darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage“. Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.

    Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

    Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/ith/en/). In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langezeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.

    Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

    Dengue-Fieber
    Kommt selten vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.u.).

    Malaria
    Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria nur sporadisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal gehäuft mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und Abnahme in der Trockenzeit. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue, s.u.), in den Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/AIDS
    2015 waren in Mali ca. 1,3 % der erwachsenen Bevölkerung (15 - 49 Jahre) HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko, sich zu infizieren. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Ebola
    Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt. Die Ebolaepidemie 2013-2016 in den vor allem betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone ist eingedämmt. Auch in Mali waren Fälle aufgetreten. Grundsätzlich ist ein erneutes Auftreten von Ebolainfektionen in Westafrika nicht auszuschließen. Es wird deshalb dazu geraten, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Abidjan zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Planbare Operationen sollten in Europa durchgeführt werden. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt, eine gewisse Versorgung jedoch möglich. In mehreren staatlichen Krankenhäusern und Privatkliniken können Patienten operativ, bei internistischen Notfällen und intensivmedizinisch betreut werden. Nähere Informationen sind über die Botschaft erhältlich. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen medizinischen Fachrichtungen sind vorhanden, einige Ärzte sprechen auch Deutsch, z. B. in den Fachgebieten Chirurgie, Allgemeinmedizin, Gynäkologie.

    Das Mitbringen von Medikamenten ist für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
    Reisende sollten über einen ausreichenden, für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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