Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 November 2018.

  1. [​IMG]
    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen wird dringend abgeraten. In diesen Gebieten besteht ein erhebliches Risiko, Opfer einer Entführung zu werden.
    Dies betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden. Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
    Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird abgeraten. Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Algerien und Mauretanien besteht eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel aller Art. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in Rabat ist dort nicht möglich.

    Demonstrationen
    Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Zuletzt kam es in verschiedenen Städten Marokkos zu nicht genehmigten Demonstrationen und vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.

    Terrorismus
    Marokko verfügt über sehr effektiv arbeitende Sicherheitsbehörden. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. Dennoch gibt es auch in Marokko und insbesondere für ausländische Staatsangehörige eine abstrakte Gefährdung durch islamistisch motivierten Terrorismus.

    Kriminalität
    In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Eigentumsdelikte haben zugenommen, vor allem in Großstädten. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen gegen Touristen. Falls Sie überfallen werden, verhalten Sie sich möglichst ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Nicht selten stehen Angreifer unter Drogeneinfluss.

    Rif-Gebirge
    Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
    Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Naturkatastrophen
    Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Versorgung im Notfall
    Reisende nach Marokko sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
    Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

    Führerschein
    Der nationale deutsche Führerschein ist für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ausreichend. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
    Die große Mehrheit der Marokkaner ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.
    Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur in bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden, mit einer Bankkarte hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Marokko einen gültigen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Einreise nur mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die deutsche Botschaft in Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
    Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.

    Einreise mit Kfz
    Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
    Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

    Hinweis für Doppelstaater
    Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique, früher CIN = Carte d´Identité Nationale) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


    Besondere Zollvorschriften


    In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 Dirham sind Devisen deklarationspflichtig.
    Grundsätzlich dürfen Dirham-Beträge weder ein- noch ausgeführt werden. Aktuell bestehen unterschiedliche Toleranzgrenzen für Touristen (derzeit 2.000,- Dirham) und Residenten.

    Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist verboten. Weitergehende Informationen zur Einfuhr von Waren und aktuellen Devisenbestimmungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.

    Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.


    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.

    Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände.


    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch, siehe www.who.int, wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung eingefordert, die nicht länger als 12 Monate und 4 Wochen zurückliegen darf. Für die Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. Poliomyelitis (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Aus Casablanca wurden im Jahr 2010 drei lokal erworbene Infektionen mit Malaria falciparum gemeldet. Vor dem Auftreten dieser Fälle galt Marokko laut WHO als malariafrei.
    Es ergibt sich aber kein relevantes Risiko für Reisende, so dass neben der Expositionsprophylaxe von Mückenstichen keine weitere medikamentöse Prophylaxe empfohlen wird.
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und
    - ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/AIDS
    Die Anzahl der HIV-positiven Menschen in Marokko ist sehr gering und in den letzten Jahren weiter abnehmend. Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen (und Cholera)
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Tuberkulose, Orientbeule (Hautleishmaniose), Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise


    Akkordeon

    Quellverweis ...
     

Diese Seite empfehlen