Marshallinseln: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 15 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    Die Marshallinseln liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu vulkanischer Aktivität und Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    Die Marshallinseln sind oft von starken Winden, die teilweise Taifunstärke erreichen können, betroffen. Reisende werden ggf. gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Auslandsvertretung ist dabei die Botschaft Manila auszuwählen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    Auf den Marshallinseln gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.
    Die Marshallinseln unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die Botschaft der Republik der Marshallinseln in Washington/USA.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein Inlandsflugnetz und Bootsverbindungen. Straßen sind nur wenige auf den großen Atollen asphaltiert.

    Geld/Kreditkarten
    Mangels eigener Landeswährung wird auf den Marshallinseln der US-Dollar (USD) verwendet. Visa, Mastercard und American Express werden von den meisten größeren Geschäftshäusern akzeptiert.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Ausreise gültig sein.
    Ein Rückflugticket muss bei Einreise vorgelegt werden.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Besuchsaufenthalt kein Visum.

    HIV-Test
    Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen, bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme oder für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein HIV-Test Pflicht. Ausländische Testergebnisse können unter Umständen anerkannt werden.

    Flughafengebühr
    Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr in Höhe von 20 USD (Befreiung für über 60jährige) erhoben.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Bei der Einreise ist eine Zollerklärung abzugeben. Für Waffen, Munition und Drogen bestehen Einfuhrverbote. Für den eigenen Verbrauch dürfen bis zu 300 Zigaretten, 75 Zigarren oder 8 Unzen Rauchtabak und bis zu 2 Liter Alkohol zollfrei eingeführt werden. Der Wert von Geschenken darf den Betrag von 300,- US-$ nicht übersteigen. Weitergehende Informationen über besondere Zollvorschriften liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.

    Exportverbote bestehen unter anderem für Korallen und Schildkrötenpanzer.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Es sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, siehe www.who.int.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

    Zika-Virus-Infektion
    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

    Dengue-Fieber
    Dengue kommt auf den Marshallinseln immer wieder vor. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

    Malaria
    Die Marshall-Inseln sind malariafrei.
    Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden
    • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Durchfallerkrankungen
    Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen sind häufig, z. T. verlaufen sie schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Typhus vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Tollwut/HundebissverletzungenTollwutinfektionen wurden in den letzten Jahren nicht von den Marshallinseln gemeldet. Streunende Hunde sollten jedoch gemieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Grundversorgung durch einheimische Ärzte ist nur in Majuro und Ebeye gewährleistet. In den übrigen Landesteilen ist eine medizinische Basisversorgung nicht immer sichergestellt.

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise auf die Marshallinseln wird empfohlen, siehe z.B. www.dtg.org.

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

    Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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