Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand 21.09.2017 (Unverändert gültig seit: 21.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird dringend abgeraten. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt. Mit terroristischen Anschlägen - auch gegen Ausländer - muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Dieses Entführungsrisiko besteht vor allem außerhalb der Hauptstadt Nouakchott und bei Reisen in der Nacht. Entführungsrisiken Terroristische Gruppierungen, wie AQMI, operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Terrorismus Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals. Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten. Reisen über Land/Straßenverkehr Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten. Einreise mit dem Pkw über Bir Moghrein Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. Einreise über Algerien In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt. Die Einreise nach und von Senegal an den offiziellen Grenzübergängen im Süden ist derzeit möglich. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden. Bei Nutzung des Diama-Damms erfolgt keine Visumerteilung. Dies ist nur in Rosso möglich. Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sogenannte „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen. Im Juni 2016 hat der neue Internationale Flughafen Nouakchott-Oumtounsy den Betrieb aufgenommen. Der neue Flughafen befindet sich ca. 35 km außerhalb des Stadtzentrums. Kriminalität Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Landesspezifische Gepflogenheiten Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen. Ramadan Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)). Geld/ Kreditkarten In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen mit Geheimnummer der Kreditkarte) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über mehrere Western-Union-Büros in Nouakchott erfolgen. In Nouakchott ist Abheben an einer steigenden Zahl von Geldautomaten mit Visakarte möglich. Sprachen Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott-Oumtounsy und Nouadhibou erteilt werden. Die Gebühren wurden Anfang 2017 gesenkt und liegen bei Aufenthalten bis zu drei Monaten zwischen 55,- und 95,- €. Derzeit ist keine Visaerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich. Weitere Informationen erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin. Einreise mit Kfz Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt. Einreise mit Tieren Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol ist nicht gestattet. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden. Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen. Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen. Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein. Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden! Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden. Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können formell mit harten Strafen geahndet werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Eine Gelbfieberschutzimpfung wird allen Reisenden grundsätzlich empfohlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen. Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Malaria Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft- insbesondere die gefährliche Malaria tropica (nahezu 100%)- bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin ) auf dem deutschen Markt erhältlich und sollten in ausreichender Menge mitgenommen werden. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird daher allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS Ca. 0,7 % der Erwachsenen sind HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Andere Infektionskrankheiten Krim-Kongo-Fieber Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen. Rift Valley Fever 2015 wurden von der WHO 20 Fälle von Rift Valley Fever (davon 10 bestätigt) mit 8 Todesfällen im Gebiet zwischen Aleg und Kiffa südöstlich von Nouakchott (245 km bzw. 512 km Luftlinie) gemeldet. Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen). Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 80er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und ausnahmsweise auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter). Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region. Die Erkrankung kann zu schweren Verläufen mit Befall der Leber und selten des Gehirns oder Rückenmarks führen. Sie sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einige Privatkliniken und einige öffentliche Krankenhäuser in Nouakchott in Betracht. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Quellverweis ...