Mauritius: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 14.11.2017 (Unverändert gültig seit: 14.11.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Reisende mit einem Voraufenthalt in Madagaskar in den vorhergehenden sieben Tagen können aufgrund des dortigen Ausbruchs der Pest bei Einreise nach Mauritius isoliert und unter Beobachtung gestellt werden. Auch Reisende ohne vorherigen Aufenthalt in Madagaskar müssen mit einer Gesundheitsuntersuchung rechnen. Reisenden wird empfohlen, engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft zu halten und sich der Reiseroute zu vergewissern. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Mauritius verzeichnet als attraktives Reiseziel einen steigenden Fremdenverkehr. In jüngerer Zeit kam es vermehrt zu Diebstählen, bewaffneten Raubüberfällen auf Touristen und Einbrüchen in Ferienwohnungen. Ärmere Wohngebiete und wenig frequentierte Strandabschnitte sollten gemieden, bei einem Überfall auf Gegenwehr verzichtet werden. Vor Taschendieben wird vor allem auf den Märkten in Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac gewarnt. Bei Umtausch von Geldbeträgen ist nach Verlassen der Bank erhöhte Vorsicht vor Überfällen geboten. Auch in den Hotels und Ferienwohnungen empfiehlt es sich, Wertsachen stets für Dritte unzugänglich einzuschließen. Reisende sollten Fotokopien wichtiger Dokumente mitführen oder Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abspeichern. Naturkatastrophen Von November bis Mai können auf Mauritius Zyklone auftreten. Reisende in dieser Zeit werden um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Englische und/oder französische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Kreolisch wird auf der ganzen Insel gesprochen. Baden im Meer Vorsicht gilt beim Baden im offenen Meer. Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorcheln/Tauchens (stets mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen und auch zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, geben manche Hotels den Schnorchlern Bojen mit. Es wird empfohlen, am Meeresstrand und im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand sowie auf Riffen, Badeschuhe zu tragen, da sich dort u.a. giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken können. Reisen über Land / Straßenverkehr Besondere Vorsicht wird im Straßenverkehr empfohlen (Linksverkehr, enge, oft unübersichtliche Straßen außerhalb der Ortschaften). Es ist stets damit zu rechnen, dass Tiere, insbesondere Hunde, frei auf den Straßen herumlaufen. Weiterhin gibt es viele Fahrrad- und Motorradfahrer, von denen einige in der Dunkelheit ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind. Besondere Vorsicht ist an den häufigen Kreisverkehren geboten. Die meistens dort eingezeichnete Rechtsabbiegerspur hat in der Vergangenheit Autofahrer, die nicht an den Linksverkehr gewöhnt sind, irritiert und dazu verleitet im Kreisverkehr gegen den Fahrstrom zu fahren. Dadurch ist es bereits zu Unfällen mit Todesfolge gekommen. Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut, zumindest was die Hauptstraßen betrifft. In der Stadt gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h, außerhalb der Stadtgebiete von 80 km/h und auf den Autobahnen von 90 km/h. Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr verkehren. Konsularische Hilfe Auf Mauritius gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Antananarivo / Madagaskar. In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Honorarkonsul in St. Antoine, Goodlands wenden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen über das Reiseende hinaus gültig sein. Für Flugreisen zwischen Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues muss ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis mitgeführt werden. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt, eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum. Für alle anderen Reisezwecke wie z. B. Arbeitsaufnahme und Studium ist es erforderlich, sich vor Einreise bei der zuständigen mauritischen Auslandsvertretung das entsprechende Visum zu beschaffen. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Mauritius in Berlin. Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Externer Link, öffnet in neuem FensterPassport and Immigration Office der Republik Mauritius. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist verboten. Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art (auch von Zigarettenpapier), Methadonersatzstoffen (wie z. B. Subutex) und Pfefferspray ist strikt verboten. Da auch für eine Reihe pharmazeutischer Produkte, ein Einfuhrverbot besteht, wird zusätzlich zur Mitnahme eines ärztlichen Rezepts, das den Besitz der Medikamente (in der Originalpackung!) rechtfertigt, empfohlen, vor Reiseantritt eine genaue Liste der verbotenen Produkte bei der Botschaft der Republik Mauritius in Berlin zu erfragen. Verboten ist außerdem die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch deklariert werden. Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000,- Rupien (ca. 10.000,- €), auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden in Mauritius streng geahndet. Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft (es drohen Freiheitsstrafen von bis zu 60 Jahren). Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter sind als 12 Monate und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen, gefordert. Dies gilt auch für dortige Transitaufenthalte, deren Dauer 12 Stunden übersteigt. Eine Liste der betroffenen Länder (Gelbfieberendemiegebiete) kann unter Externer Link, öffnet in neuem FensterGelbfieberendemiegebiete eingesehen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist daher keine Impfung notwendig. Mauritius ist gelbfieberfrei. Ebenso gilt Mauritius bis dato als zikavirusfrei. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Externer Link, öffnet in neuem FensterImpfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Mauritius zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), ggfs. auch gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Meningokokken ACWY empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen, inkl. möglicher Todesfolge, auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine allgemein verfügbare Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen. Malaria Mauritius ist seit 1999 malariafrei. Chikungunya-Fieber Chikungunya ist ebenso eine Viruserkrankung und wird auch bevorzugt durch tagaktive Mücken übertragen. Diese Erkrankung führt zu schweren Gliederschmerzen und Fieber, der Krankheitsverlauf ist in den allermeisten Fällen unkompliziert und selbstlimitierend. Wie bei Dengue sind die o.g. persönlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Infektion von entscheidender Bedeutung. Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - Körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden) - tagsüber (Dengue!) und auch in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV/ Aids Etwa 1% der 15 bis 49 Jährigen Bewohner ist HIV-positiv (Quelle: UNAIDS 2014). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie bitte folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. abgepacktes Wasser in Flaschen oder Kanistern, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich die Hände mit Seife, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist ausreichend. Wichtig ist für Reisende vor Antritt einer Reise der Abschluss einer gültigen Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner/Tropenmediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (s. z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...