Mauritius: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 6 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Allgemeine Reiseinformationen (Infrastruktur/Straßenverkehr)
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    In jüngerer Zeit kam es vermehrt zu Diebstählen, bewaffneten Raubüberfällen auf Touristen und Einbrüchen in Ferienwohnungen. Ärmere Wohngebiete und wenig frequentierte Strandabschnitte sollten gemieden, bei einem Überfall auf Gegenwehr verzichtet werden.
    Vor Taschendieben wird vor allem auf den Märkten in der Hauptstadt Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac gewarnt. Bei Umtausch von Geldbeträgen ist nach Verlassen der Bank erhöhte Vorsicht vor Überfällen geboten. Auch in den Hotels und Ferienwohnungen empfiehlt es sich, Wertsachen stets für Dritte unzugänglich einzuschließen. Reisende sollten Fotokopien wichtiger Dokumente mitführen oder Kopien auf einem mobilen Gerät abspeichern.

    Naturkatastrophen
    Von November bis Mai können auf Mauritius Zyklone auftreten. Reisende in dieser Zeit werden um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Vertretung für Mauritius ist dabei Antananarivo zu wählen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    Auf Mauritius gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo / Madagaskar. Zuständig für konsularische Hilfe ist die deutsche Botschaft in Pretoria / Südafrika.
    In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in St. Antoine, Goodlands wenden.

    Sprache
    Englische und/oder französische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Kreolisch wird auf der ganzen Insel gesprochen.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Besondere Vorsicht wird im Straßenverkehr empfohlen. Es herrscht Linksverkehr, es gibt enge, oft unübersichtliche Straßen außerhalb der Ortschaften. Es ist stets damit zu rechnen, dass Tiere, insbesondere Hunde, frei auf den Straßen herumlaufen. Weiterhin gibt es viele Fahrrad- und Motorradfahrer, von denen einige in der Dunkelheit ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind. Besondere Vorsicht ist an den häufigen Kreisverkehren geboten. Die meistens dort eingezeichnete Rechtsabbiegerspur hat in der Vergangenheit Autofahrer, die nicht an den Linksverkehr gewöhnt sind, irritiert und dazu verleitet im Kreisverkehr gegen den Fahrstrom zu fahren. Dadurch ist es bereits zu Unfällen mit Todesfolge gekommen.
    Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut, zumindest was die Hauptstraßen betrifft. Aufgrund häufiger mobiler und fest installierter Radarkontrollen wird empfohlen, sich strikt an die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Fahrzeuge können für Selbstfahrer ab einem Alter von 21 Jahren und mit Chauffeur angemietet werden. Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 05.00 Uhr und 21.00 Uhr verkehren.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig, der mindestens ein Jahr alt sein muss.
    Ersatzweise können Reisende ohne Internationalen Führerschein auch den nationalen deutschen Führerschein bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks vorlegen und dort eine temporäre Fahrerlaubnis erhalten.

    Baden im Meer
    Vorsicht gilt beim Baden im offenen Meer. Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorcheln/Tauchens (stets mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen und auch zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, geben manche Hotels den Schnorchlern Bojen mit. Es wird empfohlen, am Meeresstrand und im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand sowie auf Riffen, Badeschuhe zu tragen, da sich dort u.a. giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken können.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist die Mauritius Rupie (MUR). Das Abheben von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar ist dennoch empfehlenswert.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen über das Reiseende hinaus gültig sein.
    Für Flugreisen zwischen Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues muss ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis mitgeführt werden.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt, eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum. Für alle anderen Reisezwecke wie z. B. Arbeitsaufnahme und Studium ist es erforderlich, sich vor Einreise bei der zuständigen mauritischen Auslandsvertretung das entsprechende Visum zu beschaffen.

    Gesundheitsbefragung bei Einreise
    Reisende, insbesondere aus Drittstaaten kommend, werden in der Regel zu Gesundheitsrisiken und Symptomen ansteckender (Tropen-)Krankheiten befragt.

    Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin.
    Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist verboten.
    Gegenstände des täglichen Bedarfs, auch elektronische Geräte können begrenzt auf jeweils ein Gerät für eine Person eingeführt, müssen aber wieder ausgeführt werden.
    Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art (auch von Zigarettenpapier), Methadonersatzstoffen (wie z. B. Subutex) und Pfefferspray ist strikt verboten. Da auch für eine Reihe pharmazeutischer Produkte, ein Einfuhrverbot besteht, wird zusätzlich zur Mitnahme eines ärztlichen Rezepts, das den Besitz der Medikamente (in der Originalpackung!) rechtfertigt, empfohlen, vor Reiseantritt eine genaue Liste der verbotenen Produkte bei der Botschaft der Republik Mauritius in Berlin zu erfragen. Verboten ist außerdem die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch deklariert werden. Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000,- Rupien (ca. 10.000,- €), auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet.
    Die Einfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 700 MUR, die Ausfuhr auf 350 MUR beschränkt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden in Mauritius streng geahndet. Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft (es drohen Freiheitsstrafen von bis zu 60 Jahren).

    Homosexuelle Handlungen stehen rechtlich noch unter Strafe, auch wenn eine strafrechtliche Verfolgung zuletzt nicht mehr bekannt wurde. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt, in weiten Teilen des Landes herrschen konservativere Werte vor, vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet.
    Reisenden wird empfohlen, in der Öffentlichkeit möglichst zurückhaltend zu sein.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter sind als 12 Monate und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen, gefordert. Dies gilt auch für dortige Transitaufenthalte, deren Dauer 12 Stunden übersteigt. Eine Liste der betroffenen Länder (Gelbfieberendemiegebiete) kann unter eingesehen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist daher keine Impfung notwendig.
    Mauritius ist gelbfieberfrei. Ebenso gilt Mauritius bis dato als zikavirusfrei.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Meningokokken ACWY empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen, inkl. möglicher Todesfolge, auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine allgemein verfügbare Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen.

    Malaria
    Mauritius ist seit 1999 malariafrei.

    Chikungunya-Fieber
    Chikungunya ist ebenso eine Viruserkrankung und wird auch bevorzugt durch tagaktive Mücken übertragen. Diese Erkrankung führt zu schweren Gliederschmerzen und Fieber, der Krankheitsverlauf ist in den allermeisten Fällen unkompliziert und selbstlimitierend. Wie bei Dengue sind die o.g. persönlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Infektion von entscheidender Bedeutung.

    Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • Körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue!) und auch in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

      Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/AIDS
    Etwa 1% der 15 bis 49 Jährigen Bewohner ist HIV-positiv (Quelle: UNAIDS 2014). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie bitte folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. abgepacktes Wasser in Flaschen oder Kanistern, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich die Hände mit Seife, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist ausreichend.
    Wichtig ist für Reisende vor Antritt einer Reise der Abschluss einer gültigen Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner/Tropenmediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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