Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 20 Juli 2017.

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    Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 20.07.2017
    (Unverändert gültig seit: 20.07.2017)


    Letzte Änderung:
    Allgemeine Reiseinformationen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität

    Auf Märkten (insbesondere der „Schwarzmarkt“, sog. Narantuul-Markt), in Einkaufszentren, in Kaufhäusern und in der Nähe von bekannten Restaurants sowie von Pubs und touristischen Sehenswürdigkeiten ist mit Taschendiebstählen zu rechnen. Vereinzelt kann es zu gewalttätigen Handlungen alkoholisierter Männer gegen Ausländer kommen. Bei Dunkelheit ist in der Stadt besonders umsichtiges Verhalten ratsam. Auch außerhalb der Städte kommt es vereinzelt zu Gewalt-, Raub und Diebstahlsdelikten gegenüber Touristen.

    Bei der Benutzung von Privattaxis ist besondere Vorsicht angebracht. Reisende müssen mit z.T. stark überhöhten Fahrpreisen rechnen; bei Nichtzahlung kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Taxis sollten - insbesondere von Frauen - nicht allein benutzt werden. Es wird empfohlen, auf der Rückbank Platz zu nehmen und das Zusteigen von weiteren Fahrgästen zu vermeiden. In einigen Fällen haben zugestiegene Komplizen gemeinsam mit dem Fahrer den Fahrgast beraubt. Inzwischen gibt es reguläre Taxen, die auch telefonisch (auf Englisch) bestellt werden können.

    Aufgrund von Seuchenausbrüchen (z.B. Maul- und Klauenseuche) können einzelne Gebiete der Mongolei zeitweise für Touristen gesperrt sein.

    Weltweiter Sicherheitshinweis

    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Die mongolische Währung, Tugrik, kann in allen Banken gegen US-$ oder € getauscht werden. Bei kleineren oder beschädigten Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter. Zunehmend sind falsche mongolische Geldscheine im Umlauf. Es wird daher geraten, nur in Banken oder offiziellen Wechselstuben Geld zu tauschen. Laut Gesetz müssen alle Zahlungen in mongolischen Tugrik erfolgen. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimak-Zentren getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, vor längeren Reisen ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator zu tauschen.

    In Ulan Bator findet man mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Kreditkarten oder mit deutschen Sparkarten der Postbank (Plus-System), die Landeswährung abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung noch nicht möglich.

    Alle großen Hotels, Restaurants und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren (v.a. größere Supermärkte, Souvenir- und Kaschmir-Geschäfte) akzeptieren die gängigen Kreditkarten.

    Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.

    Angesichts der nicht überall vorhandenen, ausreichenden Straßeninfrastruktur und der allgemein wenig defensiven Fahrweise, besteht bei Überlandtouren erhöhte Verkehrsunfallgefahr. Reisende sollten darauf achten, ausschließlich Kfz mit Sicherheitsgurten zu benutzen und diese auch anzulegen. Von Überlandfahrten bei Dunkelheit wird abgeraten.
    Bei Reitausflügen sollte zur Verringerung der Verletzungsgefahr ein Helm getragen und ausschließlich Sattelzeug mit Sicherheitssteigbügeln verwendet werden.
    Kanu- und Kajakfahrten auf mongolischen Flüssen sollten niemals allein unternommen und auch landseitig von Ortskundigen begleitet werden.

    Das Netz der medizinischen Notfallversorgung ist auf dem Lande besonders dünn.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Anmerkungen:
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Seit dem 1. September 2013 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum mehr für die Einreise in die Mongolei. Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist weiterhin ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.

    Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise überhaupt noch erforderlich - auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einlader/Geschäftspartner in der Mongolei mit der Ausländerbehörde (Immigration) abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.
    Unabhängig von der Möglichkeit der Visaerteilung bei Einreise wird - sofern überhaupt erforderlich - zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.

    Transitreisen

    Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.

    Grenzübergänge für Ausländer

    Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:

    • über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),
    • per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
    • mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet; Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), täglich von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet; Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.

    Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil Grenzbeamte mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.

    Einreise mit dem Kfz

    Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären.

    Es ist in letzter Zeit auf dem Lande immer wieder zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel, gekommen. Dies sollte bei der Planung von Reisen berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern). EuroDiesel für Kfz mit Euro 5 Norm ist nur ausnahmsweise erhältlich. Ein deutscher Führerschein berechtigt während eines Kurzaufenthaltes zum Führen eines Kfz, jedoch muß eine Übersetzung mitgeführt werden.

    Registrierung

    Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen bei der Ausländerbehörde (Immigration) anmelden und sich vor der Ausreise wieder abmelden, um ein Ausreisevisa zu erhalten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie über die mongolischen Immigrationsbehörden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.immigration.gov.mn/ .

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    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Jedoch wird insbesondere bei der Ausreise sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des mongolischen Zolls (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ecustoms.mn ) zu finden.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.

    Autofahrer sollten beachten, dass Fahren nach Alkoholgenuss generell verboten ist (0,0-Promille-Grenze), Kontrollen häufig sind und Zuwiderhandlung empfindlich bestraft werden.

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    Medizinische Hinweise


    Aktueller medizinischer Hinweis

    In den Jahren 2015/2016 ist es zu einer Masernepidemie mit 20.000 Fällen gekommen, überwiegend bei Kindern und Jugendlichen. Nachdem in den Jahren zuvor die Mongolei bereits als masernfrei eingestuft wurde, sollen Impfkampagnen jetzt wieder zu einer Eindämmung der Epidemie führen.


    Impfschutz

    Es gibt keine besonderen Impfvorschriften für die Einreise (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int/ith/ith_country_list.pdf).
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.

    Tuberkulose

    Tuberkulose stellt in der Mongolei noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 200 Neuerkrankungen und Rückfälle pro 100.000 Einwohner und Jahr erfasst, Schätzungen liegen noch höher. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht selten.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

    Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion führt immer wieder zu Ausbrüchen, auch in Ulan Bator. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

    Frühsommermeningoenzephalits (FSME)+ RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)

    Diese von Zecken übertragene Virus-Gehirnentzündung kommt möglicherweise im Norden an der Grenze zu Sibirien um Ulan Bator vor. Genauere Daten sind nicht verfügbar. Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalten in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen.

    Brucellose

    In den letzten Jahren wurden pro Jahr bis über 600 Brucellos Erkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Milchprodukten übertragen werden. Vorsicht bei Rohmilch und Rohkäse.

    Milzbrand (Anthrax)

    Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion (bekannt als Haut- oder dem lebensbedrohenden Lungenmilzbrand) beim Menschen. Die Krankheit wird überwiegend durch kranke Rinder verursacht. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Tieren, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

    HIV/Aids

    Das HIV-Aufkommen in der Bevölkerung ist niedrig, allerdings 10x höher als in Deutschland. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Pest

    Die Mongolei gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. Hier wird sie von erkrankten Murmeltieren auf den Menschen übertragen (Murmeltiere sind eine Delikatesse im Gastland). In den vergangenen Jahren wurden allerdings nur vereinzelt Erkrankungen gemeldet. Eine Gefahr der Übertragung besteht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (Murmeltieren, z.B. bei der Jagd), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen auch großen Städten fehlen europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne mongolische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein.

    Medikamente/ Dauermedikation

    Nicht alle westliche Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen - sind in der Mongolei erhältlich. Die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Einreiselandes, welche sich jederzeit ändern können. Das Auswärtige Amt kann hierüber keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Einreise über die jeweils aktuellen Vorschriften bei der Botschaft der Mongolei in Deutschland.

    Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung – ebenso wie die Mitnahme einer individuell angepassten Reiseapotheke - werden empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise in die Mongolei durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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