Montenegro: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 23 Januar 2019.

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    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Alltagskriminalität (Kleinkriminalität) ist in Montenegros Städten tendenziell geringer als in manch anderen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.

    Naturkatastrophen
    Montenegro liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das
    In den Sommermonaten kommt es in Montenegro aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Im Straßenverkehr gibt es Gefahren durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise, so dass es zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Die Promillegrenze beträgt 0,3.
    Es gilt eine Lichtpflicht auch am Tage, so dass ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden muss.
    Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht Winterreifenpflicht.
    Die Verkehrspolizei kontrolliert verstärkt Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Bußgeldzahlungen sollten nur gegen Ausstellung eines Belegs geleistet werden.
    Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf montenegrinischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – anders als in der deutschen Rechtsprechung – nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln – streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden. Da Fahrer und Beifahrer häufig nicht angeschnallt sind, ist das Risiko von Unfällen mit Personenschaden höher als in Deutschland.
    Für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Sutomore) und für die Straße von Herceg Novi nach Trebinje (Bosnien und Herzegovina) fallen Straßenbenutzungsgebühren an. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovčen, Durmitor).
    Die grüne Versicherungskarte gilt für Montenegro. Ersatzweise kann an den Grenzübergängen eine Haftpflichtversicherung für 15 Tage abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert.
    Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: +382 20 234 999) erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer 19807 (von ausländischen Mobiltelefonen aus: +382 19807), weiterhin die Mobiltelefonnummer +382 63 239 987.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    In Montenegro ist der Euro offizielle Währung. Gängige Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Geldautomaten sind weit verbreitet. Die Akzeptanz von V-Pay und Maestro-Bankkarten ist begrenzt. Diese können lediglich zum Abheben von Bargeld an wenigen Bankautomaten, nicht aber für allgemeine Zahlungsvorgänge genutzt werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja, bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein.
    Die Einreise sollte keinesfalls mit gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten erfolgen. Auch wenn die Behörden in Deutschland über das Wiederauffinden von Reisedokumenten unterrichtet worden sind, kann es vorkommen, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist.

    Visum
    Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

    Doppelstaater
    Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

    Polizeiliche Anmeldung
    Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000,- € erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab einer Höhe von 10.000,- € ist meldepflichtig.

    Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

    Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

    Alkoholika (zwei Liter Wein oder ein Liter Spirituosen über 22%)
    Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
    Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) sind in jedem Falle strafbar.

    Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

    Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund ansteigender Zahlen von Flüchtlingen auf dem Westbalkan könnte dies beim Grenzübertritt nach montenegrinischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

    Medizinische Hinweise


    Impfungen
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    Meningoenzephalitis
    In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

    Schlangenbisse
    Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, teils auch giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.

    Medizinische Versorgung
    Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird daher empfohlen.

    Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein/ Patientenkarte ist nicht möglich.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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