Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 25.09.2017 (Unverändert gültig seit: 25.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Die seit Beginn diesen Jahres zwischen Regierung und RENAMO praktizierte Waffenruhe hat sich gefestigt und ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt. Reisenden in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula, wo es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen war, wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Es wird empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben. Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen. Fast immer handelt es sich aber um Unternehmer, die vor Ort tätig sind. Es wird zu Wachsamkeit und umsichtigem Verhalten geraten. Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen. Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Auch hier wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden. Reisen über Land / Straßenverkehr Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden. Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen. Piraterie auf hoher See Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org zu registrieren. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Ausweispflicht In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen. Es wird daher empfohlen, stets den Pass mit gültigem Visum / Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich zu führen und beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher aufzubewahren. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein (mosambikanisch oder international, der EU-Führerschein wird in Mosambik nicht anerkannt). Geld / Kreditkarten An Geldautomaten kann in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden. Kreditkarten werden z.T. in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten akzeptiert, das System arbeitet jedoch nicht immer zuverlässig. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld mitzuführen, insbesondere, wenn Reisen ins Landesinnere geplant sind. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Es wird empfohlen, Kindern ab sechs Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Visum Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Die mosambikanische Regierung kündigte im Frühjahr 2017 an, Visa für touristische Zwecke nunmehr auch bei der Einreise an den größeren mosambikanischen Grenzübergängen und am Flughafen Maputo zu erteilen. Allerdings sollen Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt werden, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Mosambik in Berlin, dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen. Da zur Erteilungspraxis der Grenzvisa keine Erfahrungen vorliegen, wird Reisenden empfohlen, Visa weiterhin vor geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Auch Fluglinien können nach IATA-Richtlinien beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen. Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, hierunter fallen nach mosambikanischen Recht grundsätzlich auch Freiwilligeneinsätze) müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen. Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen. Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden. Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt. Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Auf der Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bfn.de finden Sie unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen. Aufgrund einer Exportbeschränkung für die Landeswährung dürfen nur Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) ein- oder ausgeführt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten. Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften dürfen nicht fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Für die Einreise nach Mosambik aus einem Gelbfieberendemiegebiet (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) ist für alle Reisenden älter als ein Jahr der Nachweis eines Gelbfieberimpfschutzes (Internationales Impfzertifikat) notwendig. Bei der direkten Einreise aus gelbfieberfreien Regionen ist eine Impfung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Gültigkeit des Internationalen Impfzertifikats ist inzwischen von der WHO auf lebenslang eingestuft worden. Transitreisende über Addia Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach dem Impfzertifikat gefragt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. auch Polio, Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY-Konjugatimpfstoff) empfohlen. Malaria Größte Gefährdung für Bevölkerung und Besucher stellt die landesweit und ganzjährig verbreitete Malaria dar (mehr als 85% Malaria tropica). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist ebenso dringend empfohlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: ganztägig und nachts körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS Etwa 11% der Bevölkerung zwischen 15 bis 49 Jahre ist HIV positiv (Quelle: UNAIDS 2015). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Cholera Zur Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Diese schwere Darminfektion betrifft überwiegend sozial benachteilte Bevölkerungsanteile mit niedrigen Hygienestandards bei der Wasserversorgung, Touristen, Expatriats und andere Reisende sind davon wenig betroffen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (siehe Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden in Süßwassergewässern sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist ausserhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend durchgängig geschützt werden. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...