Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 7 September 2017.

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    Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 07.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 07.09.2017)



    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Reisen im Land
    In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kam. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.

    In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.

    Es kommt im Rakhine State immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen. Die touristischen Städte Mrauk U und Sittwe sind derzeit nicht betroffen. In einigen Teilen Rakhines bestehen jedoch Ausgangssperren. Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.

    Von Reisen in die oben genannten Regionen wird derzeit abgeraten.

    Flugverkehr
    Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Die Chartergesellschaft FMI setzt neuerdings kleine, neubeschaffte Düsenflugzeuge ein, die überwiegend von ausländischen Piloten geflogen werden.

    Gefahren aufgrund politischer Spannungen
    Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

    Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

    Naturkatastrophen
    Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf. Reisende in dieser Zeit in dieser Region werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.

    Konsularische Hilfe
    Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste zu registrieren, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Reisen über Land
    Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.

    Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

    • Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
    • Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
    • Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
    • Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

    Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

    Die Grenzübergänge

    • Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
    • Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)

    sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.

    Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

    Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
    Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim Externer Link, öffnet in neuem FensterMinistry of Hotels and Tourism of Myanmar eingeholt werden.

    Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Passkopie zu fertigen und diese getrennt vom Original aufzubewahren.

    Flughafengebühr
    Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000,-. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

    Führerscheine
    Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

    Geld / Kreditkarten
    Reisende sollten sich darauf einstellen, Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen. Mit Ausnahme weniger, größerer Hotels werden Reiseschecks als Zahlungsmittel nach wie vor nicht akzeptiert, und in diesen auch nur für eingebuchte Gäste. Dagegen werden Kreditkarten zunehmend anerkannt, allerdings mit zuweilen hohen Gebühren. Es werden hauptsächlich Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC-Karten für Myanmar freigeschaltet.

    Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind an zahlreichen ATM-Automaten landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“, „Ocean Centre“), in größeren Hotels, auf internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausreichend Barmittel mitzubringen.

    US-Dollar-Noten der Serien vor 2000 werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen, nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Auch wenn derzeit erneut der Versuch unternommen wird, den myanmarischen Kyat als Hauptzahlungsmittel zu etablieren, könnten bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Besuchern in US-Dollar zu bezahlen sein.

    Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro -> Kyat) sollte in den Wechselstuben („Money Change“), die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z. B. auf dem Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs). Es bestehen, abhängig von der Größe der Banknote, verschiedene Tauschkurse. 100 US-Dollar-Scheine erzielen den günstigsten Tauschkurs, 1 Dollar-Noten werden zu entsprechend schlechterem Kurs getauscht.

    Kommunikationseinrichtungen
    Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark störanfällig. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen lediglich für einige deutsche Anbieter. Reisende sollten prüfen, ob ihr Mobilfunk-Anbieter eine Roaming-Vereinbarung mit einem myanmarischen Anbieter hat. Prepaid- SIM-Karten der Anbieter TELENOR und OREDOO können an vielen Stellen in den größeren Städten - auch am Flughafen Rangun - preisgünstig erworben werden. Das gleiche gilt für Prepaid-Karten der staatlichen Gesellschaft MPT. Die beiden erst genannten Mobilfunknetze können oft nur in den großen Städten störungsfrei empfangen werden, während MPT ein größeres, wenn auch nicht flächendeckendes Netz unterhält.

    Grundsätzlich gilt: Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kaum Mobilfunkempfang möglich. Mobiltelefone mit Prepaid-Karten können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird. Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.


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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Myanmar ein Visum. Zuständig für die Visumerteilung ist die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik der Union Myanmar in Berlin.
    Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
    Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

    Bei Vorlage einer vollständigen Dokumentation zum Reisezweck können Geschäftsleute Visa bei Einreise (Externer Link, öffnet in neuem FensterVisa-On-Arrival) erhalten, sofern diese über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erfolgt.

    Es besteht für Touristen und für Geschäftsreisende auch die Möglichkeit, elektronisch ein Visum zu beantragen (Externer Link, öffnet in neuem FenstereVisum). Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes


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    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 10.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

    Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Das Gleiche gilt für Mobiltelefone. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen bedürfen jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

    Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

    Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

    Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse daraus nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören zum Bespiel Schildkröten/ Schildpatt. Nähere Informationen können beim Externer Link, öffnet in neuem FensterBundesamt für Naturschutz oder beim Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Zoll erlangt werden.

    Ausnahmslos alle Reisegepäckstücke werden bei Ein- und Ausreise, aber auch auf Inlandsflügen durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft des Ziellandes zu erhalten. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.



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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Kritik an der Regierung ist unter Umständen strafbar und ausländische Besucher müssen immer noch damit rechnen, überwacht zu werden. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

    Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.

    Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

    Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.

    Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar.

    Homosexualität wird nicht ausdrücklich im myanmarischen Strafrecht genannt, kann jedoch unter Art. 377 des Penal Code („Unnatural Offences“) verfolgt werden und zu einer bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen. Tatsächliche Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden, zumal die buddhistische Kultur gegenüber diskret geführten homosexuellen Beziehungen eine gewisse Toleranz aufweist. Ein offenerer Umgang mit Homosexualität ist z.B. in Form von Foto-Ausstellungen in jüngster Zeit in Rangun erkennbar, ansonsten aber derzeit in Myanmar nicht möglich.

    Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.



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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

    Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza/ Grippe. Aktuell wird von einem Ausbruch der Schweinegrippe H1N1 berichtet, gegen die die Grippeimpfung ebenfalls schützt.

    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomvelitis (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

    Zika-Virus-Infektion
    Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituationen als minimal einzuschätzen. Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings stellen sie für ungeborene Kinder eine Gefahr dar. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige, konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche .

    Chikungunya-Fieber
    Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung,

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz (s.u.) und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

    Malaria
    In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember). Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet. Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht vor allem im Südosten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien). Ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen. Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay gelten als malariafrei.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (in Myanmar ca. 65% der Fälle) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ist je nach Reiseprofil die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie sinnvoll (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Hierfür wird in Myanmar nur Atovaquon/Proguanil (z.B. Malarone®) empfohlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (u.a.Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria, Japanische Enzephalitis!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
    • möglichst Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)

    HIV / Aids
    HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen treten in Myanmar sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

    Einige Grundregeln
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

    Aviäre Influenza
    Auch in Myanmar treten immer wieder Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.
    Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de.

    Tuberkulose
    Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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