Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)
    Allgemeine Reiseinformationen (Besondere Verhaltenshinweise)
    Besondere strafrechtliche Vorschriften (Verwendung von Drohnen)
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage/Terrorismus
    In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kam. Dies betrifft auch die Städte Lashio und Hsipaw bzw. deren Umgebung. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.
    In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.
    Es kommt im Rakhine State immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen. Die touristischen Städte Ngapali und Sittwe sind derzeit nicht betroffen. In einigen Teilen Rakhines bestehen jedoch Ausgangssperren. Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
    Von Reisen in die oben genannten Regionen wird derzeit abgeraten.

    Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
    Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden.
    Reisenden wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

    Naturkatastrophen
    Myanmar befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erdbeben gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    In den Küstenregionen treten während des Monsuns von Mai bis Oktober Zyklone auf. Reisende in dieser Zeit in dieser Region werden gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.
    Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000,-. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.
    Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.
    Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.
    Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Passkopie zu fertigen und diese getrennt vom Original aufzubewahren.

    Führerschein
    Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

    Reisegenehmigungen/Grenzübertritte in Nachbarländer
    Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.
    Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:
    - Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
    - Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
    - Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
    - Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
    - Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
    Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.
    Der Grenzübergang Muse (Shan-Staat) – Ruili (China) ist nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.
    Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.
    Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
    Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim Ministry of Hotels and Tourism of Myanmar eingeholt werden.

    Konsularische Unterstützung
    Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen großen Einfluss auf das Alltagsleben und dürfen nicht gestört werden. Reisende sollten ihr Verhalten und ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten anpassen.
    Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen ist ohne besondere Genehmigung verboten und strafbar, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Kyat (MMK). Auch wenn derzeit erneut der Versuch unternommen wird, den myanmarischen Kyat als Hauptzahlungsmittel zu etablieren, könnten bestimmte Leistungen (u.a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Reisenden nur in US-Dollar bezahlt werden.
    Kreditkarten werden zunehmend anerkannt, allerdings mit z.T. hohen Gebühren. Barabhebungen mit Bank- oder Kreditkarten sind an zahlreichen Geldautomaten landesweit möglich. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einstellen, viele Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen und daher ausreichende Barmittel vorzugsweise in US-Dollar mitzunehmen. Abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte sowie US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 und 100-US-Dollar-Noten mit Seriennummern CB beginnend werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen.
    Neuwertige Scheine des Euro werden zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Der Geldumtausch sollte in den Wechselstuben stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern wird dringend abgeraten.

    Kommunikation
    Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark störanfällig. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Mitgebrachte SIM-Karten funktionieren nicht immer, es können vor Ort, z.B. am Flughafen Rangun lokale SIM-Karten erworben werden.


    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.

    Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen in Myanmar vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Rangun ist nicht möglich.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Myanmar ein Visum. Zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft der Republik der Union Myanmar in Berlin.
    Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
    Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

    Bei Vorlage einer vollständigen Dokumentation zum Reisezweck können Geschäftsleute Visa bei Einreise (Visa-On-Arrival) erhalten, sofern diese über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erfolgt.

    Es besteht für Touristen und für Geschäftsreisende auch die Möglichkeit, elektronisch ein Visum zu beantragen (eVisum). Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes


    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

    Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Das Gleiche gilt für Mobiltelefone. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen wie auch von Drohnen bedürfen jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

    Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

    Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

    Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse daraus nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören zum Bespiel Schildkröten/ Schildpatt. Nähere Informationen können beim Bundesamt für Naturschutz oder beim deutschen Zoll erlangt werden.

    Ausnahmslos alle Reisegepäckstücke werden bei Ein- und Ausreise, aber auch auf Inlandsflügen durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft des Ziellandes zu erhalten. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Kritik an der Regierung ist unter Umständen strafbar und ausländische Besucher müssen immer noch damit rechnen, überwacht zu werden. Dies gilt auch für Äußerungen in den sozialen Medien. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

    Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.

    Die Verwendung von Drohnen auch an Urlaubsorten ohne besondere Genehmigung der myanmarischen Behörden ist verboten und kann zur Beschlagnahme der Drohnen und Verhaftung und Strafverfolgung führen. Insbesondere ist die Benutzung an oder über Militär- und Regierungsbehörden sowie religiösen Stätten als auch an touristischen Orten verboten.

    Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

    Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.

    Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar.

    Homosexualität wird nicht ausdrücklich im myanmarischen Strafrecht genannt, kann jedoch unter Art. 377 des Penal Code („Unnatural Offences“) verfolgt werden und zu einer bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen. Tatsächliche Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden, zumal die buddhistische Kultur gegenüber diskret geführten homosexuellen Beziehungen eine gewisse Toleranz aufweist. Ein offenerer Umgang mit Homosexualität ist z.B. in Form von Foto-Ausstellungen in jüngster Zeit in Rangun erkennbar, ansonsten aber derzeit in Myanmar nicht möglich.

    Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose). Die Impfung gegen Influenza schützt auch gegen die Schweinegrippe H1N1, die in Myanmar zuletzt 2017 ausbrach.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomvelitis (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, siehe Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Myanmar als Land mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus.

    Chikungunya-Fieber
    Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung,

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz (s.u.) und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

    Malaria
    In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember). Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet. Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht vor allem im Südosten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien). Ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen. Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay gelten als malariafrei.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (in Myanmar ca. 65% der Fälle) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ist je nach Reiseprofil die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie sinnvoll, siehe www.dtg.org. Hierfür wird in Myanmar nur Atovaquon/Proguanil (z.B. Malarone®) empfohlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    - tagsüber (u.a.Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria, Japanische Enzephalitis!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

    Vogelgrippe/Aviäre Influenza
    Auch in Myanmar tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten aktuellen Informationen für Reisende zur Vogelgrippe.

    Tuberkulose
    Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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