Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. In Einzelfällen kommen bewaffnete Raubüberfälle vor. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren immer verriegeln und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden. Besondere Achtsamkeit und Vorsicht ist bei unklaren Situationen geboten, etwa wenn Reisende in der Stadt von mehreren unbekannten Personen umringt werden oder z. B. ein verlassener Kindersitz am Straßenrand auffällt. Es kann sich um Täuschungsmanöver handeln, um einen Überfall zu ermöglichen. Reisende sollten nicht anhalten, sondern die Polizei verständigen (10111). Immer wieder werden Touristen von der Übernahme ihres Mietwagens am Flughafen an gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt und dann direkt bei der Ankunft ausgeraubt. Auch werden Fahrzeuge unter dem Vorwand einer angeblichen technischen Störung zum Halten genötigt und die Insassen ausgeraubt. Die Polizei rät daher, nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen anzuhalten, wo sich auch andere Personen befinden. Ebenso ereignen sich häufiger Überfälle auf Personen, die in ihren Fahrzeugen an der Einfahrt zur Unterkunft warten, während sich das Tor öffnet. Reisende sollten sich vergewissern, dass bei diesem Vorgang niemand in der Nähe ist. Wer den Eindruck hat, verfolgt oder beobachtet zu werden, sollte die Polizei verständigen und/oder vorzugsweise die nächste Polizeistation ansteuern. Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt. Besondere Wachsamkeit ist auch an Geldautomaten geboten. Reisende sollten sich dort keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen. Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu. Reisende sollten daher bei Kreditkartenzahlungen möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants nach dem mobilen Kartenlesegerät fragen oder das Personal zur Kasse begleiten. Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben. Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinander gekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Karten möglich. Reisende sollten darauf achten, dass insbesondere Maestro-Karten für den Gebrauch im südlichen Afrika freigeschaltet wurden. Besucher sollten in Namibia immer eine Kopie ihres Reisepasses mit Einreisevisum bei sich führen und das Original an sicherer Stelle verwahren. Reisen über Land / Straßenverkehr In Namibia herrscht Linksverkehr. Touristen dürfen in Namibia grundsätzlich mit ihrem nationalen Führerschein fahren. Es wird dennoch empfohlen, einen Internationalen Führerschein (der z.B. bei der Führerscheinstelle oder über den Automobil-Club beantragt werden kann) oder eine amtliche englische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitzuführen. Es wird empfohlen, direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen zu fahren. Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen. Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!). Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor Sicht nehmenden Hügeln gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel). Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen. Hier kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Fahrzeuge infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten und sich überschlagen. Zur Vermeidung gefährlicher Situationen wird daher empfohlen, die Fahrgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen und nicht zu überholen, wenn eine Staubfahne des vorausfahrenden Wagens die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Bei Überholmanövern und bei Gegenverkehr ist mit Steinschlag zu rechnen. Reisenden wird zudem empfohlen, Fahrspuren zu halten, da das Wechseln über die daneben befindlichen Schotter-Anhäufungen hinweg zu Schleudergefahr führt. Hindernisse wie Schlaglöcher, Sandverwehungen, große Steine oder Rinnen sind wegen des starken Sonnenlichts oft erst im letzten Augenblick zu erkennen. Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein, die entsprechende Auswirkungen auf die Befahrbarkeit der Straßen haben. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder der deutschen Botschaft in Windhuk, eingeholt werden. Fahrzeuganmietung in Namibia Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Unterzeichnung auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland). Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, bei ausstehenden Zahlungen mit drastischen Maßnahmen - wie der Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern. Nutzer eines Mietwagens (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), sollten vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit kontrollieren. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten sollten zwei Reserveräder mitgeführt werden. (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen) Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die Deutsche Botschaft Windhuk verfügt über keinerlei Möglichkeiten, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die Mehrwertsteuer-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen ("tax invoice" und "duplicate tax invoice") ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel ("zur Ausfuhr"/ "for export") versehen zu lassen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Es handelt sich hierbei nicht um namibische Rechtsvorschriften. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden, bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll. Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung. Visum Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen erteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. In der Regel wird der Sichtvermerk auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens so viele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt werden. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration), Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden. Hier wird dann jedoch eine Gebühr in Höhe von derzeit ca. 780,- N$ erhoben. In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Namibia. Das Auswärtige Amt rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu "vereinfachen", dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs and Immigration beantragt wird. Einreise nach Namibia über Südafrika Bei der Einreise nach Namibia über Südafrika ist zu beachten, dass dort seit dem 01. Juni 2015 neue Einreisebestimmungen gelten. Wichtige Änderungen sind unter anderem: Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden. Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus. Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterbeim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.cites.org. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterInternetseite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der Einreise aus Deutschland (Direktflug) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieber-Endemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt (Internationales Impfzertifikat mit lebenslanger Gültigkeit). Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete (z. B. Nachbarland Angola) finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int . Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de ) Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Malaria Ein hohes Risiko besteht ganzjährig im äußersten Norden des Landes, entlang des Kawango und Kuneneflusses sowie in der Region Sambesi (ehemals Caprivi-Streifen). Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht in den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (Etosha-Nationalpark) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke. Kein Risiko besteht im zentralen Hochland, in der Hauptstadt Windhuk sowie in den südlichen und westlichen Landesteilen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, · ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen Weitere nur durch Expositionsprophylaxe vermeidbare Erkrankungen kommen vor. HIV/AIDS Etwa 17% der 15-49 Jährigen sind HIV positiv; damit gehört Namibia zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders Risikogruppen (Prostituierte, Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, sog. MSM) sind darüber hinaus deutlich stärker betroffen Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden des Landes, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen, die auch die Hauptstadt Windhuk erreicht haben. Die Cholera ist grundsätzlich eine gut zu behandelnde Erkrankung; eine erhöhte Gefährdung für Reisende aus Europa besteht daher nicht. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Gifttiere Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia (auch in Windhuk) eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte zum Teil auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u. a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Zeckenübertragbare Erkrankungen Eine Reihe von Erkrankungen nach Zeckenbissen sind aus Namibia bekannt. Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber Diese hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen. Häufig kommt es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in den Gesundheitseinrichtungen zu Folgeerkrankungen. Ein Charakteristikum dieser Infektion ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankung ist mit einer hohen Sterberate assoziiert. Afrikanisches Zeckenbissfieber Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Bekleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Exposition spätestens am Abend möglich. Weitere Gesundheitsgefahren Immer wieder treten Milzbrand-Erkrankungen bei Tieren aber auch beim Menschen besonders im Norden Namibias (Oshikoto) auf. Milzbrand wird von erkrankten Tieren auf z.B. Farmarbeiter und Tierärzte übertragen, aber auch über das Fleisch infizierter Tiere. Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung, ähnlich wie in Deutschland. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter „Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk führt online eine Liste deutschsprachiger Mediziner. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich; trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...