Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Raubüberfällen, auch in Gästehäusern. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren immer verriegeln und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden. Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen z.B. auf einen angeblichen technischen Defekt zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt. Reisende sollten nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen anhalten, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall ist die Polizei unter 10111 zu rufen. Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt. Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu, siehe Geld/Kreditkarten. Besucher sollten in Namibia immer eine Kopie ihres Reisepasses mit Einreisevisum bei sich führen und das Original an sicherer Stelle verwahren. Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben. Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Versorgung im Notfall Reisende nach Namibia sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund, Das Straßennetz ist gut ausgebaut, außer den Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. In Namibia herrscht Linksverkehr. Es wird empfohlen, direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen zu fahren. Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen. Von Überlandfahrten bei Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!). Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen, wo es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein, die entsprechende Auswirkungen auf die Befahrbarkeit der Straßen haben. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder der deutschen Botschaft in Windhuk, eingeholt werden. Im Falle der Verwicklung in Verkehrsdelikte ist eine Sofortzahlung der auferlegten Bußgelder -nicht- erforderlich; vielmehr sollte die Zahlung bei der nächstgelegenen Polizeistation erfolgen, um womöglich erhöhte Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mietwagen Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit in Namibia ansässigen Mietwagenfirmen/Versicherungen. Vor der Reservierung bzw. Buchung sollten die vollständigen Vertragsbedingungen eingesehen, genauestens studiert und Unklarheiten vor der Unterzeichnung ausgeräumt werden. Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland. Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker“ aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz. Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall zudem die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher, auch renommierte Firmen, schrecken nicht davor zurück, bei ausstehenden Zahlungen mit drastischen Maßnahmen wie der Erlangung eines Haftbefehls den Versicherten an der Ausreise zu hindern. Mietwagen sollten daher möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist, angemietet Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt unbedingt auf ihre Zuverlässigkeit kontrolliert sowie Werkzeug und Wagenheber gezeigt bzw. vorgeführt werden. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten sollten zwei Reserveräder mitgeführt werden. Führerschein Touristen dürfen in Namibia grundsätzlich mit ihrem nationalen deutschen Führerschein fahren. Es wird dennoch empfohlen, einen Internationalen Führerschein oder eine amtliche englische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitzuführen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinander gekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Bankkarten möglich. Reisende sollten darauf achten, dass insbesondere Maestro-Karten für den Gebrauch im südlichen Afrika freigeschaltet wurden, und sich bei Abhebungen an Geldautomaten keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen. Bei Kreditkartenzahlungen sollten Reisende aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät verlangen oder das Personal zur Kasse begleiten. Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die deutsche Botschaft in Windhuk verfügt über keinerlei Möglichkeiten, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die Mehrwertsteuer-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen ("tax invoice" und "duplicate tax invoice") ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel ("zur Ausfuhr"/ "for export") versehen zu lassen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde. Bei der Einreise wird dringend empfohlen, auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum zu achten, siehe auch Visum. Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung. Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll. Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung. Visum Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-)Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration), Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden. Hier wird dann eine Gebühr in Höhe von derzeit ca. 780,- NAD erhoben. In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia. Es wird dringend davon abgeraten, das Visumverfahren zu umgehen, indem die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks danach beim Ministry of Home Affairs and Immigration beantragt wird. Einreise über Südafrika Bei der Einreise nach Namibia über Südafrika sind die seit 2015 bestehenden neuen Einreisebestimmungen zu beachten. Wichtige Änderungen sind unter anderem: Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 US-Dollar möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der bei eingeführt wurde. Für Reisen zwischen den Mitgliedern der Southern African Customs Union SACU (Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) gibt es keine Beschränkungen. Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus. Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen unter www.cites.org. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat. Medizinische Hinweise Hepatitis E -Ausbruch Seit Juli 2018 sind von 14 Regionen 4 - Khomas, Omusati, Erongo und Oshana - von einem Ausbruch der Hepatitis E mit über 2400 Erkrankten und 10 Todesfällen bei Schwangeren betroffen. Das Epizentrum des Ausbruchs ist die Hauptstadt Windhuk. Schwangere im letzten Drittel der Schwangerschaft sind durch den in der Region vorherrschenden Genotyp 1 besonders gefährdet. Siehe Infoblatt des Gesundheitsdienstes. Reisende sollten eine strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene beachten, s.u. Impfschutz Bei der Einreise aus Deutschland (Direktflug) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieber-Endemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt (Internationales Impfzertifikat mit lebenslanger Gültigkeit). Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete (z. B. Nachbarland Angola) finden Sie unter www.who.int. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (http://www.rki.de ) Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Malaria Ein hohes Risiko besteht ganzjährig im äußersten Norden des Landes, entlang des Kawango und Kuneneflusses sowie in der Region Sambesi (ehemals Caprivi-Streifen). Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht in den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (Etosha-Nationalpark) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke. Kein Risiko besteht im zentralen Hochland, in der Hauptstadt Windhuk sowie in den südlichen und westlichen Landesteilen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. Weitere nur durch Expositionsprophylaxe vermeidbare Erkrankungen kommen vor. HIV/AIDS Etwa 17% der 15-49 Jährigen sind HIV positiv; damit gehört Namibia zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders Risikogruppen (Prostituierte, Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, sog. MSM) sind darüber hinaus deutlich stärker betroffen Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden des Landes, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen, die auch die Hauptstadt Windhuk erreicht haben. Die Cholera ist grundsätzlich eine gut zu behandelnde Erkrankung; eine erhöhte Gefährdung für Reisende aus Europa besteht daher nicht. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Gifttiere Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia (auch in Windhuk) eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte zum Teil auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u. a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Zeckenübertragbare Erkrankungen Eine Reihe von Erkrankungen nach Zeckenbissen sind aus Namibia bekannt. Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber Diese hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen. Häufig kommt es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in den Gesundheitseinrichtungen zu Folgeerkrankungen. Ein Charakteristikum dieser Infektion ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankung ist mit einer hohen Sterberate assoziiert. Afrikanisches Zeckenbissfieber Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Bekleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Exposition spätestens am Abend möglich. Anthrax Seit September 2017 wird ein Ausbruch der Tierseuche Anthrax (Milzbrand) in Kavango-Distrikt am westlichen Rand des Bwabwata National Parks (Caprivi) beobachtet, die bei Kontakt mit dem Erreger auch für Menschen gefährlich sein kann. Insbesondere Flusspferde und Büffel sind betroffen. Die Tierkadaver werden bereits von den Behörden entfernt, die lokale Bevölkerung gewarnt und die Weidetiere geimpft. Viele Kadaver wurden über den Kavango-Fluss auch nach Botsuana geschwemmt. Eine wirksame Präventionsmaßnahme ist, sich bei z.B. Fuß-Safaris von den toten Tieren fern zu halten. Weitere Gesundheitsgefahren Immer wieder treten Milzbrand-Erkrankungen bei Tieren aber auch beim Menschen besonders im Norden Namibias (Oshikoto) auf. Milzbrand wird von erkrankten Tieren auf z.B. Farmarbeiter und Tierärzte übertragen, aber auch über das Fleisch infizierter Tiere. Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung, ähnlich wie in Deutschland. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter „Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk führt online eine Liste deutschsprachiger Mediziner. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich; trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...