Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 Oktober 2017.

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    Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 05.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 05.10.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen




    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Für Nauru besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Auslandsvertretung ist dabei das Generalkonsulat Sydney auszuwählen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Deutschland unterhält keine Botschaft auf Nauru. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Canberra/ Australien. Zuständig für die Erteilung von Pässen und Visa und sonstige konsularische Angelegenheiten für Personen mit Aufenthalt auf Nauru, ist das Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Generalkonsulat in Sydney.

    Nauru unterhält auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien:
    Consulate General of the Republic of Nauru, Level 3, 99 Creek Street, Brisbane QLD 4000, Australia, Tel.: +61 7 3220 3044, E-Mail: nauru.consulate@brisbane.gov.nr.

    In Einzelfällen kann auch der nauruische Honorarkonsul in London/Großbritannien um Auskunft gebeten werden:
    Nauru Government Office, Martin Weston, Representative, Romshed Farm, Underriver, Near Sevenoaks, Kent, TN15OSD, United Kingdom, Tel.: +44 1732 746 061, Fax: +44 1732 454 136, E-Mail: nauru@weald.co.uk.

    Infrastruktur
    Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Es herrscht Linksverkehr, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Die einzige asphaltierte Straße ist die rund um die Insel führende Ringstraße. Autofahrer sollten wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn erhöhte Vorsicht walten lassen.

    Währung in Nauru ist der australische Dollar (AUD). Generell wird in bar bezahlt; Kreditkarten werden kaum akzeptiert. Es gibt keine Banken oder Geldautomaten in Nauru.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Nicht bekannt

    Anmerkungen: -

    Visum
    Zunächst muss eine Einreisegenehmigung beim nauruischen Immigration-Department beantragt werden. Diese Einreisegenehmigung muss bereits beim Besteigen einen Fluges nach Nauru vorliegen, ansonsten erfolgt keine Beförderung.
    Bei Vorlage eines gültigen Rückflugtickets und einer Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. einer Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru ansässigen Person kann dann bei Einreise ein Touristenvisum für 30 Tage ausgestellt werden.


    Für Geschäftsreisende ist ein Visum erforderlich, für das eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) eines dort ansässigen Unternehmens oder einer in Nauru ansässigen Person vorzulegen ist.
    Auch Geschäftsreisenden wird daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Immigration-Department bezüglich der Erteilung einer Einreisegenehmigung empfohlen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Derzeit sind keine besonderen Zollvorschriften bekannt. Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jeder Art wird mit harten Strafen geahndet.

    Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder der oben genannten Auslandsvertretung der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornographisches Material. Generelle Ausfuhrverbote können sich aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Auslandsvertretung Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.

    Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Es gibt Hinweise, dass in Südostasien und Ozeanien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als gering einzuschätzen.
    Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen.
    Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber und ggf. gegen Cholera wird nur für bei Einreise aus einem Infektionsgebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

    Denguefieber
    kommt auf Nauru immer wieder vor. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

    Malaria
    Nauru ist malariafrei.

    Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden
    • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Durchfallerkrankungen
    Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf den Nauru häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden.

    Einige Grundregeln:
    Es wird empfohlen
    • ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,
    • im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,
    • unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,
    • Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,
    • Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,
    • sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,
    • Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.

    Tollwut/Hundebissverletzungen

    Tollwutinfektionen wurden in den letzten Jahren nicht aus Nauru gemeldet. Streunende Hunde sollten jedoch gemieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinischen Einrichtungen auf Nauru sind ausreichend für alltägliche gesundheitliche Probleme. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar.
    Reisende sollten daher eine angemessene Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abschließen. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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