Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 13 September 2017.

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    Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 13.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 13.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Redaktionelle Änderungen


    Aktuelle Hinweise


    Aufgrund der starken Regenfälle und Überschwemmungen in den letzten Wochen kommt es landesweit weiterhin vermehrt zu Erdrutschen, siehe auch unter Naturkatastrophen.

    In jüngster Vergangenheit kam es im Terai mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, die mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderten. Zwar verliefen die ersten beiden Phasen der Kommunalwahlen am 14. Mai und 28. Juni 2017 verhältnismäßig friedlich, dennoch kann sich die dortige Sicherheitslage vor allem in der Provinz 2 im Hinblick auf die dort für den 18. September 2017 geplanten Kommunalwahlen erneut verschlechtern.
    Großflächig angelegte Generalstreiks und auch gewalttätige Protestaktionen sind nicht auszuschließen. Bei Reisen in die östlichen und westlichen Distrikte des Terai wird zu besonderer Vorsicht geraten.

    Reisenden wird am Wahltag und auch den Tagen davor und danach zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten und empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Bandhs/ Streiks
    Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden; manchmal werden diese auch gewaltsam durchgesetzt. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen.

    Sofern es die Sicherheitslage zulässt, bemüht sich das Nepal Tourism Board Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort. Solche Shuttle-Busse sollen auch am Wahltag verkehren. Ebenso dürfen mit Sondergenehmigungen Fahrzeuge verschiedener touristischer Einrichtungen verkehren. Hier sollte zuvor individuell abgeklärt werden, ob der Transport sichergestellt werden kann.

    Es wird empfohlen, jegliche Demonstrationen und größere Menschenansammlungen zu meiden.

    Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Zu beachten ist, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
    Besonders im Terai ist mit Protestaktionen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zu rechnen.

    Reisen über Land
    In Folge des schweren Erdbebens vom 25. April 2015 sowie heftiger Nachbeben gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.

    Die schwer betroffenen Distrikte (Gorkha, Kavrepalanchok, Dhading, Nuwakot, Rasuwa mit dem Trekkinggebiet Langtang, Sindupalchok, Dolakha, Ramechhap, Okhaldunga, Makwanpur und Sindhuli) sind durch Erdrutsche oder Gerölllawinen weiterhin teilweise schwer zugänglich. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten.

    Reisenden wird empfohlen, sich vor Reisen nach Nepal bei ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit der Reise zu informieren und während eines Aufenthalts in Nepal die aktuelle örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.

    Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.

    Das Terai, südliches Grenzland zu Indien, war in den vergangenen Jahren oftmals Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften. Anfang März 2017 ist es dort erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen auch mit Todesopfern gekommen.
    Im Terai und anderen Gebieten, selbst in Kathmandu, waren in der Vergangenheit vereinzelt auch Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen. Gelegentlich wurden Ausländer bedroht.

    An den Grenzübergängen zu Indien kann es auf Grund der instabilen politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.

    Kriminalität
    Auf Grund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. In touristischen Regionen sind häufiger Taschendiebstähle vorgekommen, in abgelegeneren Gebieten auch durch vorbeifahrende Motorradfahrer.

    In den vergangenen Jahren haben mehrere ausländische Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, sowie in den in Kathmandus südlicher Nachbarstadt Patan gelegenen Vierteln Sanepa und Jawalakhel angezeigt. Frauen wird deshalb empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und stets mit Begleitung unterwegs zu sein.

    Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.

    Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

    Naturkatastrophen
    Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Im Falle eines schweren Erdbebens muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.
    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können.

    Hinweise für Trekking-Touren
    Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker.
    Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu begehen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen sowie vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen. Darüber hinaus sollten sich Reisende unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der evtl. Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste registrieren. Die Registrierung kann maximal zehn Tage vor der geplanten Reise vorgenommen werden.
    Beim Trekking sollten Reisende die Risiken der Höhenkrankheit nicht unterschätzen und bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) absteigen. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopter-Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer sofort durchgeführt werden können. Das Auswärtige Amt verweist hierzu auf das Merkblatt zur Höhenkrankheit.

    Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individual-Trekker ausgestellt wird. Die Gebühr muss in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, E-mail: mediacenter@ntb.org.np Die Trekking Gebühren unterliegen laufenden Anpassungen.

    Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.

    Freiwilligendienste/Voluntourism-Aufenthalte
    Bei der Aufnahme von Freiwilligendiensten (sogenannten Voluntourism) bei vermeintlich gemeinnützigen Organisationen wird zu einer gewissen Vorsicht geraten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten in Kinderheimen oder wenn dem Freiwilligen ein größerer Geldbetrag für seine Dienste in Rechnung gestellt werden soll. Es ist vermehrt vorgekommen, dass lokale oder internationale Nichtregierungs-Organisationen armutsrelevante Projekte zur eigenen Bereicherung vortäuschen.

    Es wird empfohlen, sich vor Abreise beim Hauptsitz der Organisation über die Anstellungsbedingungen, die Art der Arbeit sowie die Versicherungsdeckung zu informieren. Zur Aufnahme einer Freiwilligenarbeit in Nepal muss eine Arbeitserlaubnis von den nepalesischen Behörden erteilt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Es sollten Informationen zu möglichen Ansprechpartnern in Deutschland sowie Angaben zur Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft und die Reisekrankenversicherung hinterlegt werden. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit das sogenannte „Load shedding“, auch wenn dieses in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen ist. Dies bedeutet täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.

    Die zurückliegenden Protestaktionen und Streiks in einigen Gebieten des Terais und der Blockierung einiger wichtiger Grenzübergänge zu Indien, haben zeitweise eine Verknappung wichtiger Verbrauchsgüter wie Diesel, Benzin und Flaschengas bewirkt.

    Bei Versorgungsengpässen sind auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser betroffen. Eine Versorgung im Notfall kann daher in Einzelfällen schwierig werden, da wichtige Medikamente knapp werden. Auch eine Rettung aus abgelegenen Gebieten mit Helikoptern kann aufgrund der unzureichenden Dieselvorräte und den Wetterbedingungen problematisch werden.

    Verkehrsbedingungen
    Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden.
    Die Flugsicherheit von inländisch und international operierenden nepalesischen Fluggesellschaften entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Allen nepalesischen Luftfahrtunternehmen wurde mit Wirkung vom 05.12.2013 der Betrieb im europäischen Luftraum untersagt, die sog. „schwarze Liste“ der EU ist einsehbar unter:
    Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu/.

    Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.

    Geldversorgung
    Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Maestro-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN.
    Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Traveler Cheques hingegen werden nicht mehr angenommen. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Für die Einreise benötigt man ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40,- US$; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Kinder unter zehn Jahren bezahlen keine Visagebühr.

    Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.

    Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Auf Grund der langen Wartezeiten bei der Visumerteilung am Flughafen empfiehlt das Auswärtige Amt die vorherige Einholung eines Visums. Neu ist die Möglichkeit, ein Visum zur Einreise über den Tribhuvan-Flughafen vorab online unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.online.nepalimmigration.gov.np/ zu beantragen. Zur Zuverlässigkeit des Verfahrens liegen allerdings keine Erfahrungswerte vor.

    Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät die Deutsche Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen.

    Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.

    Touristenvisa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.

    Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
    Zur Ausübung von Freiwilligendiensten in Nepal muss eine Arbeitserlaubnis von den nepalesischen Behörden erteilt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. Health Camps), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Councils benötigen.

    Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren sind auf der Website des Department of Immigration unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalimmigration.gov.np zu finden oder können von der nepalesischen Botschaft in Berlin erfragt werden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalembassy-germany.de). Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.

    Das Auswärtige Amt rät Reisenden, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.

    Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://boi.gov.in/

    Reisende, die Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, informieren sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.

    Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:

    Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden

    • 1 gebrauchtes Fernglas
    • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
    • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
    • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
    • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
    • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
    • 1 gebrauchte Armbanduhr

    Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände

    • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
    • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
    • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
    • Sportartikel für Sportler
    • Angel

    Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.

    Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände

    • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
    • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
    • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
    • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
    • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1.000,-
    • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1.000,-

    Ausfuhr von Gütern aus Nepal

    • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
    • Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten von geschützten Tier- und Pflanzenarten zu beachten. Diese ist unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.customs.gov.np/en/faq.html -> Banned, Quantitative Restriction and Permission on Export einsehbar.

    Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2,- US-$ für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3,- US-$, bei mehr als 90 Tagen auf 5,- US-$. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1,- US-$ reduziert.

    Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.nepalimmigration.gov.np/) erhältlich.

    Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

    Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.

    Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000,- NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.

    Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.


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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Cholera
    In Nepal und besonders auch im Kathmandu-Tal registriert man bei Beginn des Monsuns eine Zunahme von Cholera-Erkrankungen. Das Infoblatt „Cholera“ informiert über persönliche Vorsichtsmaßnahmen. Sie finden es unter den Merkblättern des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

    Durchfall- und Darmerkrankungen
    Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen kontaminiert sein. Leitungswasser hat selbst in den Städten nicht immer Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss zu filtern, chemisch zu desinfizieren oder zu kochen. Trinkwasser aus den ACAP Filteranlagen entlang des Annapurna Treks gilt allgemein als sicher. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur aufbereitetes Trinkwasser verwendet werden.

    Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart worden sein.

    Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

    Dengue Fieber
    Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe auch tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Süden des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 2000 Metern vor.

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.

    Malaria
    Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

    Außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 70% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. In ca. 30% muss aber mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden.

    Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

    • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
    • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
    • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
    • der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

    vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Nepal, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Nepal ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

    HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
    Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen und kann auch vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (Gonorrhö, Syphilis, Hepatitis B, u. a.) schützen.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen.

    Tuberkulose
    Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

    Saisonale Influenza (Grippe)
    Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nepal in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de).

    Geographisch bedingte Erkrankungen
    Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.

    Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.

    Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

    Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

    Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

    Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Nepal bewusst sein.

    Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Nepal mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Reisen, insbesondere beim Trekking, mitzuführen.

    Die Deutsche Botschaft in Kathmandu verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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