Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 08.11.2017 (Unverändert gültig seit: 08.11.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Erdbeben Neuseeland befindet sich in einer seismisch sehr aktiven Zone und schwächere Erdbeben sind an der Tagesordnung. Reisende sollten sich deshalb mit Verhaltensregeln bei Erdbeben und eventuell daraus resultierenden Tsunamis vertraut machen. Deutschsprachige Informationen zu Erdbeben (auch Verhaltensempfehlungen) finden Sie beim Externer Link, öffnet in neuem FensterGeoforschungszentrum Potsdam. Aktuelle Informationen in englischer Sprache - auch für den Notfall - bieten die folgenden neuseeländischen Websites: Externer Link, öffnet in neuem FensterCivil Defence, Externer Link, öffnet in neuem FensterGeonet und Externer Link, öffnet in neuem FensterWREMOnz. Aufgrund des Erdbebens vom 14. November 2016 ist in der Region um Kaikoura die wichtige Nationalstraße SH1 zwischen Managamaunu und Clarence längerfristig gesperrt. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterNew Zealand Transport Agency. Auskünfte bezüglich konkreter Reiseplanungen erteilen Reiseagenturen, Mietwagenfirmen oder bei Externer Link, öffnet in neuem Fenster"100% Pure New Zealand. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Verkehrssicherheit In letzter Zeit wurden ausländische Reisende, die mit Mietwagen oder Campervans in Neuseeland unterwegs sind, immer wieder in schwere Verkehrsunfälle verwickelt. Der ungewohnte Linksverkehr und die oft unübersichtlichen Landstraßen mit teils starkem Schwerlastverkehr tragen zu der hohen Zahl der Unfälle bei. Für Radfahrer gibt es kaum ausgewiesene Radwege. Die Entfernungen und entsprechend notwendigen Fahrzeiten im Land werden häufig unterschätzt. Auf ausreichende Ruhezeiten, insbesondere auch nach den Belastungen langer Flugreisen, ist zu achten. Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die - auch deutschsprachige - Webseite zur Externer Link, öffnet in neuem FensterStraßenverkehrssicherheit in Neuseeland zu konsultieren. Außerdem hält die neuseeländische Verkehrsbehörde ein Merkblatt in deutscher Sprache zu den wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln bereit, das Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier heruntergeladen werden kann. Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher ab dem 01. Oktober 2015 einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Dieser verpflichtet die beteiligten Unternehmen, ausländische Kunden umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften zu informieren. Zusätzlich sollen die Kunden vor Übernahme des Fahrzeugs zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt werden. Es liegen derzeit noch keine Erfahrungswerte für den Fall vor, dass Mietwagenunternehmen zu einer negativen Einschätzung gelangen. Es wird empfohlen, diese Frage ggf. vorab mit der jeweiligen Verleihfirma zu klären. Führerschein Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten EU-einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt. Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der Externer Link, öffnet in neuem Fensterneuseeländischen Verkehrsbehörde. Freizeitaktivitäten Vor Wanderungen in der Wildnis sollten sich Reisende mit passender Ausrüstung für alle Wetterlagen ausstatten und mit allen Risiken vertraut machen. Dazu gehört der „Outdoor Safety Code“ der Externer Link, öffnet in neuem Fensterneuseeländischen Naturschutzbehörde DOC. Weitere Informationen sind vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site, erhältlich. Angesichts der wechselnden und teils extremen Wetterlagen bergen auch Rundflüge Risiken, die Reisende kennen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten. Vor der Durchführung der in ganz Neuseeland angebotenen Extremsportaktivitäten sollten Reisende sich vergewissern, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt und dass ausreichender Versicherungsschutz besteht. Kriminalität Insbesondere an Orten, an denen sich Touristen aufhalten, kommt es häufig zu Diebstählen und Autoaufbrüchen. Gepäck, insbesondere Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z. B. Reisepässe) sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt im Auto/Campervan zurückgelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker-Unterkünften der erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping“). Krisenvorsorge Alle Deutschen, die nach Neuseeland reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können sich freiwillig in eine Krisenvorsorgeliste eintragen, um in Krisen- oder sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert bzw. mit Informationen versorgt werden zu können. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft Wellington. Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein, siehe Externer Link, öffnet in neuem FensterInformation der neuseeländischen Einwanderungsbehörde. Visum Deutsche Staatsangehörige, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsreisende in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterneuseeländischen Einwanderungsbehörde erhältlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nzembassy.com/germany. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die indigene Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen u. a. alle Lebensmittel, Pflanzen, Saaten, Tiere und Tierprodukte sowie sonstige Organismen. Auch gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wander- und andere Sportschuhe, Gartengeräte und andere Gegenstände, denen Reste von Erdreich, Saaten oder Wasser anhaften könnten, sind zu deklarieren. Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Externer Link, öffnet in neuem FensterMinisteriums für Primärindustrien zu entnehmen. Bei der Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, d.h. Durchsuchung des Gepäcks u. a. mit Spürhunden, sowie Durchleuchtung, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400,- NZ Dollar) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet. Selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, kann zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen. Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim Externer Link, öffnet in neuem Fensterneuseeländischen Zoll . Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, so auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die Externer Link, öffnet in neuem Fensterneuseeländische Polizei bereit., Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert NZD 10.000 beträgt oder übersteigt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Externer Link, öffnet in neuem FensterRobert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z. B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln!). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...