Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 30 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Insbesondere an Orten, an denen sich Touristen aufhalten, kommt es häufig zu Diebstählen und Autoaufbrüchen. Gepäck, insbesondere Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z.B. Reisepässe) sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt im Auto/Campervan zurückgelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker-Unterkünften der erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein.
    Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping“).

    Naturkatastrophen
    Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    Aktuelle Informationen in englischer Sprache - auch für den Notfall - bieten die folgenden neuseeländischen Webseiten von Civil Defence, Geonet und WREMOnz.
    In der Zeit von November bis April kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es herrscht Linksverkehr. Das erfordert insbesondere bei schwierigen Straßenverhältnissen selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit und hat Gefahrenpotenzial.
    Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen.
    Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann.
    Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die - auch deutschsprachige - Webseite zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland zu konsultieren. Außerdem hält die neuseeländische Verkehrsbehörde ein Merkblatt in deutscher Sprache zu den wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln bereit, das hier heruntergeladen werden kann.
    Auch Entfernungen werden hinsichtlich anzusetzender Reisezeiten oftmals unterschätzt. Die Straßenverhältnisse in Neuseeland lassen im Vergleich zu mitteleuropäischen Verhältnissen nur deutlich geringere Reisegeschwindigkeiten zu.
    Ausbau und Zustand von Straßen unterscheiden sich in Neuseeland teils erheblich von den Verhältnissen in Mitteleuropa. Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
    Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert. Auf den Durchgangsstrecken sind viele Lastkraftwagen unterwegs.

    Zu allen Jahreszeiten können die klimatischen Verhältnisse mit starken Regenfällen und starken Winden (insbesondere für Wohnmobile und Motorräder) zusätzliche Herausforderungen bedeuten. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.
    Reisende sollten Fahrtzeiten entsprechend sorgfältig und großzügig kalkulieren und mit Behinderungen rechnen. Auf ausreichende Ruhezeiten sollte insbesondere nach einer langen Fluganreise sowie auf ausreichende Pausen geachtet werden, ungeduldige oder gar aggressivere andere Verkehrsteilnehmer sollten vorbei gelassen werden, indem an Haltebuchten kurz gestoppt wird.
    Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Straßenverhältnissen sind bei der New Zealand Transport Agency https://www.govt.nz/organisations/new-zealand-transport-agency/ erhältlich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende nach Neuseeland sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Führerschein
    Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten EU-einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt.
    Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde.

    Ausflüge/Extremsportaktivitäten
    Vor Wanderungen in der Wildnis sollten sich Reisende mit passender Ausrüstung für alle Wetterlagen ausstatten und mit allen Risiken vertraut machen. Dazu gehört der „Outdoor Safety Code“ der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC. Weitere Informationen sind vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site, erhältlich.
    Angesichts der wechselnden und teils extremen Wetterlagen bergen auch Rundflüge Risiken, die Reisende kennen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten. Vor der Durchführung der in ganz Neuseeland angebotenen Extremsportaktivitäten sollten Reisende sich vergewissern, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt und dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein, siehe Information der neuseeländischen Einwanderungsbehörde.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsreisende in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen.
    Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen sind auf der Webseite der neuseeländischen Einwanderungsbehörde erhältlich.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die indigene Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen u. a. alle Lebensmittel, Pflanzen, Saaten, Tiere und Tierprodukte sowie sonstige Organismen. Auch gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wander- und andere Sportschuhe, Gartengeräte und andere Gegenstände, denen Reste von Erdreich, Saaten oder Wasser anhaften könnten, sind zu deklarieren. Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen. Selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, kann zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen.

    Bei der Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, d.h. Durchsuchung des Gepäcks u. a. mit Spürhunden, sowie Durchleuchtung, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400,- NZ Dollar) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.
    Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.

    Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll.

    Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, so auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit., Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert NZD 10.000 beträgt oder übersteigt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen.

    Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Die Gelbfieberimpfung wird auch bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nicht mehr gefordert.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten.

    Medizinische Versorgung
    Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z. B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln!).
    Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise wird empfohlen, siehe z.B. www.dtg.org.

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

    Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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