Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 15 September 2017.

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    Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 15.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 15.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    Der Hurrikan „Irma“ hat besonders auf den Karibikinseln Sint Maarten, Sint Eustatius und Saba sehr schwere Schäden verursacht; die Infrastruktur und die Stromversorgung wird vielerorts noch einige Zeit defizitär bleiben, auch die sanitären Bedingungen können hierunter leiden. Die Aufräumarbeiten werden lange Zeit in Anspruch nehmen.
    Die niederländischen Behörden haben für St Maarten, St Eustatius und Saba ausführliche Informationen nach dem Hurrikan Irma in englischer Sprache unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhurricane-irma/question-and-answer sowie die Hotline +31-20-20-51351 zur Verfügung gestellt.
    Die EU hat ein Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt über Gesundheitsrisiken in den betroffenen Gebieten bereitgestellt.
    Reisende werden vor Antritt einer Reise gebeten, die Notwendigkeit und Möglichkeit eines Besuchs und die aktuelle Situation genau zu prüfen. Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.


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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Reisende sollten aufgrund von erhöhten Sicherheitskontrollen auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit Verzögerungen rechnen.

    Naturkatastrophen
    In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit in den karibischen Teil der Niederlande werden daher um Beachtung der Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).

    Das Externer Link, öffnet in neuem FensterGeneralkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande.
    In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande.
    Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.

    Aruba,Curação, St. Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba
    Für die überseeischen Länder Aruba, Curação und St. Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.
    Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der für den Aufenthalt in Curaçãao während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist, mit sich führen.
    Für weiterführende Reisen in andere Länder müssen diese Dokumente weitere drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
    Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Einreise mit Tieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu sowie beim Externer Link, öffnet in neuem FensterBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu finden.

    Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.

    Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren sind bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Niederlande in Berlin erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.

    Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

    Pfefferspray, Tränengas und CO-2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Das Mitführen und der Gebrauch von Pfefferspray sind daher verboten und werden mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

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    Medizinische Hinweise


    Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise.

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche

    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Impfschutz
    In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise:
    Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).

    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.

    Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen.

    Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten), auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen.

    Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf:

    Dengue Fieber
    Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen.

    Chikungunya
    Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Malaria
    Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei.

    Persönlicher Mückenschutz
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

    Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.

    Bilharziose
    Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden.

    Ciguatera
    Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort.

    Medizinische Versorgung
    Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.

    Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.

    Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de

    (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“)

    Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab!

    Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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