Einschließlich Niederländische Überseegebiete Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität in niederländischen Überseegebieten) Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen verstärkt. Reisende sollten insbesondere auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit Verzögerungen rechnen. Kriminalität Insbesondere in Großstädten ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Reisende sollten an von Touristen stark frequentierten Orten (z.B. auch Warteschlangen an Museen, Coffeeshops etc.), Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders auf ihre Wertsachen achten. In den niederländischen Überseegebieten ist die Kriminalitätsrate zwar noch relativ niedrig, Aber neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität kommen auch Straßenüberfälle vor, zum Teil auch an touristisch viel besuchten Orten. Daher sollten die allgemein gültigen Sicherheitsvorkehrungen (keine größeren Summen Bargeld oder Wertgegenstände wie Schmuck bei sich zu tragen) beachtet werden. Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) sollten stets nur in Fotokopie mitgeführt und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden. Aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik wird Reisenden empfohlen, ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt zu lassen. Unter gar keinen Umständen sollten sich Reisende darauf einlassen, für Dritte etwas zu transportieren. Naturkatastrophen In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit in den karibischen Teil der Niederlande werden daher um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Zuständige Auslandsvertretung Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande). Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande. In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr wie auch ein U-Bahnnetz in Amsterdam und Rotterdam. Als Routenplaner empfiehlt sich 9292.nl. Fahrräder können überall gemietet werden, es gibt bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2. Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet. Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Aruba,Curação, St. Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba Für die überseeischen Länder Aruba, Curação und St. Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen. Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande wurde aufgehoben. Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren sind bei der Botschaft der Niederlande in Berlin erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden. Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten. Pfefferspray, Tränengas und CO-2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Das Mitführen und der Gebrauch von Pfefferspray sind daher verboten und werden mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet, die in der Stadt Den Haag z.B. 95,- Euro betragen. Medizinische Hinweise Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise. Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Aruba, Curaçao, St. Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise: Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten), auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen. Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf: Dengue-Fieber Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen. Chikungunya Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Malaria Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei. Persönlicher Mückenschutz Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen, - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden. Bilharziose Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden. Ciguatera Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab! Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...