Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand 07.09.2017 (Unverändert gültig seit: 07.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Im Bundesstaat Cross Rivers, in der Umgebung der Hauptstadt Calabar, waren auch Ausländer von Entführungsfällen betroffen. In Abuja kommt es aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage zu einem Anstieg der Kriminalität. Reisenden wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die nördlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Adamawa, Bauchi und Gombe. Darüber hinaus wird auch von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile Nordnigerias abgeraten. Wegen des besonders hohen Entführungsrisikos wird außerdem von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Imo (insb. Hauptstadt Owerri), Abia, Anambra, Ebonyi, Edo, Enugu, Delta, Kogi, den südlichen Teil von Cross Rivers, Ogun und Akwa Ibom abgeraten. Ein Aufenthalt in diesen Regionen sollte nur dann erwogen werden, wenn umfassende und professionelle Sicherheitseinrichtungen in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte). Das Risiko von Entführungen ist in ganz Nigeria gegeben. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation nehmen rein kriminelle Entführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung in jüngster Zeit zu. Abgeraten wird zudem von Reisen in die vorgelagerten Küstengewässer. Im Golf von Guinea besteht eine erhöhte Gefährdung durch Piraten. Darüber hinaus kommt es in den nördlichen Landesteilen fortgesetzt zu terroristischen Gewaltakten, wie z.B. zu Angriffen und Sprengstoffanschlägen militanter Gruppen auf Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen. In der Hauptstadt Abuja und in ihren Vororten kam es zuletzt 2015 zu Bombenanschlägen. Die Gefahr von weiteren Anschlägen, auch in anderen Metropolen Nigerias, besteht fort. Reisenden wird zur besonderen Vorsicht und Zurückhaltung beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze geraten, wie Märkte, Moscheen, Kirchen und Hotels, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Darüber hinaus finden im ganzen Land immer wieder Kontrollen und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind meist politischer, wirtschaftlicher, religiöser oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile). Besonders auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Abuja, Lagos und Port Harcourt kam es wiederholt zu Überfällen auf Reisende. Es wird geraten für diese Überlandfahrt, insbesondere nachts, ein gut gesichertes oder gepanzertes Fahrzeug zu nutzen. Ebenso kommt es auf der Verbindungsstraße zwischen Abuja und Jos (Plateau State) immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Auch hier sollte ein gut gesichertes oder gepanzertes Fahrzeug genutzt und auf Nachfahrten gänzlich verzichtet werden. Reisen innerhalb Nigerias Von Busreisen im Land wird abgeraten. Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Im gesamten Land kommt es immer wieder zu Engpässen in der Versorgung mit Benzin und Diesel. Mit kurzfristiger Sperrung der Grenzübergänge in die Nachbarstaaten Kamerun, Tschad und Niger durch die Sicherheitskräfte muss gerechnet werden. Diese können zum Teil auch länger andauern. Auch örtliche Ausgangssperren sind kurzfristig möglich. Die Kommunikation mit Mobiltelefonen kann infolge von Anschlägen, bei denen oftmals auch Mobilfunkeinrichtungen betroffen sind, eingeschränkt sein. Reisende sollten sich vor Reisen in Nigeria stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren. Kriminalität Das Auswärtige Amt rät dringend davon ab, Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten, insbesondere Internetbekanntschaften,durchzuführen. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel Informationen der Rechts- und Konsularabteilung unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nigeria.diplo.de/. Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle werden seit Anfang 2016 auch in Abuja vermehrt verzeichnet. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben. Krisenvorsorgeliste Reisenden wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, damit im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland. Infrastruktur Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild Anmerkungen: Die Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden. Die Beantragung von „Visa on arrival“ ist nach Angabe der nigerianischen Behörden in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie setzen jedoch zwingend voraus, dass vor Abreise nach Nigeria ein entsprechender Antrag bei der zuständigen nigerianischen Auslandsvertretung gestellt wird. Wird dem Antrag stattgegeben, wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt, die als Nachweis der Einreiseberechtigung gegenüber der Fluggesellschaft verwendet werden kann. Bei Ankunft in Nigeria wird dann das „Visa on arrival“ ausgestellt, das zur Einreise berechtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem FensterExterner Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe. Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit besonders schweren Strafen belegt. Seit Anfang Januar 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen verschärft. Seither ist das Eingehen homosexueller Verbindungen oder die Mitwirkung daran mit 14 Jahren, die Organisation oder Unterstützung von Homosexuellen-Clubs, Vereinigungen oder Kundgebungen sowie öffentliches zur Schau stellen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Cholera Seit Mitte August 2017 werden aus Bornu State (Muna Garage Refugee Camp und benachbarte Local Government Areas) 550 bestätigte und Verdachts-Cholerafälle gemeldet. Das Risiko für Reisende ist minimal. Eine Choleraimpfung wird nicht empfohlen. Die üblichen Hygieneregeln (s.u.) bei Reisen in die Region sollten beachtet werden. Meningokokken-Krankheit Seit Dezember 2016 wird in Nigeria ein großer Meningokokkenausbruch durch Meningokokken der Serogruppe C in 23 Bundesstaaten mit mehr als 13000 Verdachtsfällen und mehr als 1000 Toten beobachtet. Betroffen sind vor allem Bundesstaaten im Nordwesten (Zamfara, Sokoto, Katsina, Kebbi und Niger). Es wurden Massenimpfungen zum Schutz der Bevölkerung durchgeführt. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen und geht häufig von asymptomatischen Trägern aus, in deren Rachen Meningokokken nachweisbar sind. Bei Erkrankung ist eine sofortige antibiotische Behandlung erforderlich. Durch Einnahme bestimmter Antibiotika kann eine enge Kontaktperson geschützt werden. Meningokokkeninfektionen der Serogruppe C lassen sich durch Impfung verhindern. Reisende in die Region sollten sich bei besonderer Exposition gegen Meningokokken der Serogruppen ACWY impfen lassen. Lassa-Fieber Seit Dezember 2016 wird erneut ein Lassa-Fieber Ausbruch mit mehr als 240 Fällen und 68 Toten in gemeldet. Ende April traten noch Fälle in 9 Staaten auf (Bauchi, Ondo, Edo, Taraba, Nasarawa, Kaduna, Kano, Kogi, Enugu). Dieses hämorrhagische (Blutungen verursachende) Fieber kommt in Nigeria endemisch vor, mit immer wiederkehrenden, bisher lokal begrenzten Ausbrüchen. Betroffen ist meist die Landbevölkerung. Die Virusinfektion wird durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Nagetieren (einer bestimmten Spezies von Feldratten) übertragen. Die Ansteckung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope oder über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen). Auch ein direkter Kontakt Mensch zu Mensch führt zur Übertragung, weshalb Erkrankte in Spezialeinheiten von Krankenhäusern isoliert werden. Vorsicht ist bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Drei Viertel der Infektionen verlaufen jedoch ohne klinische Symptome; eine Behandlung kann mit speziellen antiviralen lokal aber nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen, eine Impfung existiert nicht. Poliomyelitis Allen Reisenden wird ein Impfschutz gegen Polio empfohlen. Dieser ist regulär zehn Jahre gültig. Die WHO hat Nigeria aufgefordert, alle Einwohner und Langzeitbesucher, die sich auf eine internationale Reise begeben, zu ermutigen, sich vier Wochen bis drei Monate vor Reiseantritt mit einer Dosis gegen Polio impfen zu lassen (oraler Impfstoff OPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Bei einer kurzfristigen Reise (innerhalb von vier Wochen) sollte zumindest zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erfolgt sein. Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet wird für alle Reisenden, die älter als ein Jahr sind, eine Impfung gegen Gelbfieber gefordert. Grundsätzlich ist eine Gelbfieberimpfung medizinisch sinnvoll und wird allen Einreisenden empfohlen. Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die evt. Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken, Cholera oder Polio bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden. Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Malaria Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 95% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Dengue-Fieber Das Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, eine Dunkelziffer wird angenommen. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden - selten auch mit Todesfolge - auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS In Nigeria leben über 3 Millionen Menschen mit der chronischen Virusinfektion. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Es kommt immer wieder zu Cholera-Epidemien, die auch größere Ausmaße, annehmen können. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (vgl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderer, meist arbeitsmedizinischer Exposition (z. B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Tollwut Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. die Vermeidung von Tierkontakten. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist - wenn überhaupt - sehr begrenzt erhältlich. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vor allem im ländlichen Bereich vielfach technisch, apparativ und /oder hygenisch problematisch. In den großen Städten findet man jedoch einige Privatkliniken mit besserem Standard. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind - ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmässig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...