Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 04.10.2017 (Unverändert gültig seit: 04.10.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Norwegen führt seit März 2016 wieder Personenkontrollen bei der Einreise mit der Fähre sowie an der Grenze bei Weiterreise nach Schweden durch. Reisende müssen daher einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen (siehe auch Abschnitt Einreisebestimmungen). Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Für Norwegen besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Ausführliche Informationen zu Reisen in Norwegen bieten die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Norwegen und das Externer Link, öffnet in neuem FensterFremdenverkehrsamt Norwegens. Über die veterinärrechtlichen Vorschriften Norwegens informiert die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Norwegen in Berlin. Straßenverkehr In Norwegen gibt es einige Straßen, die mautpflichtig sind. Die Kontrolle erfolgt durch automatische Stationen, die einfach durchfahren werden können, ohne anzuhalten. Die Rechnung ergeht später per Post, ohne Extragebühren. Die Einzelheiten werden auf der Webseite der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Norwegen in Berlin erläutert. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen. Aufenthaltsgenehmigung Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Norwegen und das Externer Link, öffnet in neuem Fensternorwegische Ausländerzentralamt UDI Verhalten an der Norwegisch-Russischen Grenze (in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes) Für die Einreise nach Russland ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer russischen Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann. Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang "Storskog" erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums). Die Grenze ist teilweise eine "grüne" Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Schritt über die Grenze wird sowohl seitens der norwegischen, als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, wird die strikte Beachtung der entlang der Grenze aufgestellten Hinweisschilder dringend empfohlen. Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich, solange diese Hinweise beachtet werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten. Bei der Ausreise ist insbesondere zu beachten, dass der norwegische Zoll Angeltouristen die Ausfuhr von maximal 15kg Fisch pro Person gestattet. Jegliche Überschreitung der Zollobergrenzen bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit dem PKW oder im Reisebus wird im Regelfall allein dem Fahrer des Fahrzeugs angelastet. Dies auch dann, wenn mehrere Personen im Fahrzeug beteuern, Eigentümer der Waren zu sein. Dadurch können empfindliche Strafen für den Fahrer fällig werden. Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informieren - auch auf deutscher Sprache – die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Norwegen in Berlin oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterder norwegische Zoll Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie Externer Link, öffnet in neuem Fensterauf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen. Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Externer Link, öffnet in neuem FensterRobert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) empfohlen. Medizinische Versorgung Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Rettungsdienste und Notarzt). Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar oder üblicherweise per Kreditkarte gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist seit 01.01.2005 die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist. Weitere Informationen sind bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterDeutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung im Ausland zu erfragen. Reisende sollten beachten, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) auf Svalbard (Spitzbergen) nicht anerkannt wird. Das Auswärtige Amt rät, einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. Bei Reisen nach Svalbard sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gebiet in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...