Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen



    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Grenzkontrollen
    Seit Anfang März 2016 führt Norwegen wieder Grenzkontrollen an der norwegisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz und viele Busverbindungen. Eisenbahnstrecken verbinden die wichtigsten Städte des Südens.
    Insbesondere auf den mitunter engen, kurvenreichen und steilen Straßen in den Bergen oder entlang der Fjordküste ist Vorsicht geboten. Im Winter werden einige Strecken für den Verkehr gesperrt.
    Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
    Die Promillegrenze beträgt 0,2. Übertretungen der Verkehrsvorschriften werden streng, zum Teil mit Gefängnisstrafen geahndet.
    Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht, jedoch müssen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schneeketten ausgerüstet sein.
    In Norwegen sind Autobahnen, Überlandstraßen und das Stadtgebiet von Oslo mautpflichtig. Eine genaue Übersicht auch über Zahlungsmethoden per Chip auch in deutscher Sprache bietet Autopass. Die Kontrolle erfolgt durch automatische Stationen, die einfach durchfahren werden können, ohne anzuhalten. Die Rechnung ergeht später per Post, ohne Extragebühren. Die Einzelheiten werden auch auf der Webseite der Botschaft des Königreichs Norwegen in Berlin erläutert.
    Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.
    Ausführliche Informationen zu Reisen in Norwegen bieten die Botschaft des Königreichs Norwegen und das Fremdenverkehrsamt Norwegens.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    Bergwandern/Fahrten auf das offene Meer
    Bei Bergwanderungen und Fahrten auf das offene Meer sollten Reisende unbedingt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen beachten. Es kann insbesondere bei Tauwetter zu Überflutungen und Erdrutschen kommen. Checklisten einzuhaltender Regeln und hilfreiche Informationen z.B. zu einer kostenlosen Wetter-App bietet die offizielle Reiseseite für Norwegen auch in deutscher Sprache unter Sicherheit in den Bergen sowie unter Sicherheit auf dem Wasser. Besondere Vorsicht ist bei Gletschern geboten, da diese instabiler sein können, als angenommen.

    Kommunikation
    Reisende sollten ferner beachten, dass es in abgelegenen Gebieten Norwegens kein Mobilfunknetz gibt und es so bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt zur Außenwelt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist die Norwegische Krone (NOK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist nahezu überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.

    Aufenthaltsgenehmigung
    Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen und das norwegische Ausländerzentralamt UDI

    Verhalten an der Norwegisch-Russischen Grenze (in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes)
    Für die Einreise nach Russland ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer russischen Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann.
    Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang "Storskog" erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums).
    Die Grenze ist teilweise eine "grüne" Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Schritt über die Grenze wird sowohl seitens der norwegischen, als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, wird die strikte Beachtung der entlang der Grenze aufgestellten Hinweisschilder dringend empfohlen. Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich, solange diese Hinweise beachtet werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.

    Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 25.000 NOK aber registrierungspflichtig.

    Bei der Ausreise ist insbesondere zu beachten, dass der norwegische Zoll Angeltouristen die Ausfuhr von maximal 15kg Fisch pro Person gestattet.

    Jegliche Überschreitung der Zollobergrenzen bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit dem PKW oder im Reisebus wird im Regelfall allein dem Fahrer des Fahrzeugs angelastet. Dies auch dann, wenn mehrere Personen im Fahrzeug beteuern, Eigentümer der Waren zu sein. Dadurch können empfindliche Strafen für den Fahrer fällig werden.

    Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informiert - auch auf deutscher Sprache der norwegische Zoll.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gilt folgende Regelung:
    Das Tier muss eine Identifikation (gut lesbare Tätowierung vor dem 3. Juli 2011) bzw. einen Mikrochip haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhielt. Hunde müssen 120 bis 24 Stunden vor Einreise gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Die Einfuhr von einigen Terriern und Wolfshunden ist verboten. Genaue Informationen bietet die Botschaft des Königreichs Norwegen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen.

    Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Rettungsdienste und Notarzt).
    Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar oder üblicherweise per Kreditkarte gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung im Ausland zu erfragen. Reisende sollten beachten, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) auf Svalbard (Spitzbergen) nicht anerkannt wird.
    Das Auswärtige Amt rät, einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. Bei Reisen nach Svalbard sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gebiet in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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