Oman: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 3 August 2017.

  1. [​IMG]
    Oman: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 03.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 03.08.2017)



    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Reisende in Oman sollten in der Öffentlichkeit generell zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten. Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert. Auch technisch einfache Wanderungen können mitunter durch so steiles Gelände führen, dass ein unkontrolliertes Stolpern an der falschen Stelle tödlich enden kann.

    Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Externer Link, öffnet in neuem FensterMaritime Security Center dringend empfohlen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Zum Seitenanfang

    Allgemeine Reiseinformationen


    Einreise aus den und in die Vereinigten Arabischen Emirate
    Die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) sind bis auf weiteres für Ausländer geschlossen. Reisende, die über Hatta in die Vereinigten Arabischen Emirate fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road (Umweg ca. 30 Minuten) verwiesen.

    Kriminalität
    Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
    Reisende sollten Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.

    Reisen über Land
    Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.
    Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
    Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt.
    Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
    Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.

    Besonderheiten in der „Straße von Hormus“
    Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

    Mietwagen
    Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

    Ramadan
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

    Verhalten in der Öffentlichkeit
    Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.

    Zum Seitenanfang

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.

    Darüber hinaus können Staatsangehörige aller EU-Staaten bei der Royal Oman Police ein Externer Link, öffnet in neuem Fenstere-Visum beantragen und damit die Wartezeit am Flughafen Maskat reduzieren.

    Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:

    a) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
    Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.

    b) Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
    Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.

    Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.

    Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Oman in Berlin erfragt werden.

    Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.

    Einreise aus Katar
    Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

    Einreise aus dem Emirat Dubai
    Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.

    Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
    Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

    Weitere Informationen sollten direkt bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Oman in Berlin erfragt werden.

    Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterRoyal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.omanairports.co.om.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Zum Seitenanfang

    Besondere Zollvorschriften


    Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden. Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkoholika (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen. Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

    Zum Seitenanfang

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe. Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und andere Psychopharmaka, sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

    In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden. Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

    Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

    Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.



    Zum Seitenanfang

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    Magen- Darminfektionen und Durchfälle
    Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Infektionen mit spezifischen Erregern wie Typhus oder Shigellen-Ruhr sind aber selten; Cholera kommt derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen im Oman zwar vor, sind aber selten.
    Keimfreies Trinkwasser und gute Handhygiene sind die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Durchfällen.

    Meningokokken-Erkrankungen
    Seit 2001 hat es im Oman keine größeren Ausbrüche mehr gegeben.

    Vektor-übertragene Infektionen
    Dengue-Fieber
    kam im Oman bis 2013 nur als importierte Erkrankung vor. Neuere Daten sind nicht publiziert. Größere Ausbrüche wurden nicht verzeichnet.

    Leishmaniosensind im Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.

    Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt. Eine Chemoprophylaxe wird Reisenden nicht generell empfohlen, eine Expositionsprophylaxe ist aber indiziert.

    Sonstige Infektionen
    Grippe (Saisonale Influenza)

    Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren im Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

    HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
    Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrigeHIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome) ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

    Tollwut(Rabies) war im Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde. Das Tollwut-Kontrollprogramm setzt unter anderem auf die leitliniengerechte postexpositionelle Impfbehandlung nach Tierbisssen.

    Tuberkulose kommt im Oman vor, ist aber dank eines Nationalen Kontrollprogramms rückläufig. Die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen fiel von seit 1981 stetig, hat aber das gewünschte Ziel noch nicht ganz erreicht.

    Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
    Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei Kindern und älteren Personen zu achten.

    Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstrassen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.

    Im Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.

    Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Quellverweis ...
     

Diese Seite empfehlen