Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung für den Gaza-Streifen) Stand 21.07.2017 (Unverändert gültig seit: 21.07.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen). Aktuelle Hinweise Am Freitag, dem 14. Juli 2017, kam es auf dem Tempelberg (Haram al-Sharif) in Jerusalem zu einem Angriff auf israelische Sicherheitskräfte, bei dem zwei Polizisten getötet und ein weiterer verletzt wurden. Die drei Attentäter wurden getötet. Im Anschluss an dieses Ereignis verfügten die israelischen Behörden die Sperrung des Geländes um den Tempelberg (Haram al-Sharif) und neue Sicherheitsmaßnahmen/Zugangskontrollen. Die Situation in und um die Altstadt ist seither sehr angespannt. Seit dem 14. Juli 2017 ist es täglich zu Ausschreitungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften in der Umgebung des Tempelbergs (Haram al-Sharif) sowie in angrenzenden Stadtvierteln Ost-Jerusalems gekommen, bei denen Menschen verletzt wurden. Palästinensische Organisationen haben für Freitag, den 21. Juli 2017, zu öffentlichen Gebeten und zu Kundgebungen in Ost-Jerusalem und größeren Orten im Westjordanland aufgerufen. Auch in der Umgebung des Tempelbergs (Haram al-Sharif) sowie in den umliegenden Stadtvierteln ist damit zu rechnen, dass viele Palästinenser diesem Aufruf folgen werden. Besucher sollten daher ab sofort die Altstadt von Jerusalem sowie die angrenzenden Ost-Jerusalemer Stadtviertel, vor allem At-Tur (Mount of Olives), Ras Al ‘Amud, Wadi Joz, Silwan und Al ‘Isawiya meiden und im Übrigen in der näheren Umgebung der Altstadt besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, sich tagesaktuell über diese Reise- und Sicherheitshinweise sowie über die Medienberichterstattung zur Sicherheitslage informiert zu halten. Insbesondere an Checkpoints, aber auch in größeren Städten des Westjordanlands, kann es im Zusammenhang mit diesen Ereignissen zu Protestkundgebungen und auch zu Ausschreitungen kommen. Es wird dort ebenfalls zu besonderer Vorsicht geraten. In den vergangenen Monaten haben immer wieder einzelne Täter israelische Zivilisten und Sicherheitskräfte mit Messern und vereinzelt mit Schusswaffen angegriffen. Die Vorfälle ereigneten sich überwiegend in der Westbank und in Ost-Jerusalem, vereinzelt aber auch in Israel. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass ausländische Besucher Ziel von Gewalt sind. Dennoch wird vor allem in Jerusalem und dem Westjordanland dringend zu erhöhter Vorsicht geraten. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und sich als Besucher der Altstadt von Jerusalem oder anderer exponierter Orte einer ortskundigen Begleitung versichern. Von Besuchen der Altstadt bei Dunkelheit wird abgeraten. Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu vereinzelten terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann – das Risiko eines Anschlags besteht fort. Reisende sollten bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten lassen. Dies gilt insbesondere in der Nähe von Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Jerusalem, wo es in der jüngeren Vergangenheit zu Schüssen und einem Bombenanschlag gekommen ist. Trotz der 2014 nach der Militäroperation „Protective Edge“ vereinbarten Waffenruhe, kommt es immer wieder vereinzelt zu Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen. Bei Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird daher zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird abgeraten. In den vergangenen Monaten haben sich die Spannungen im Grenzgebiet deutlich erhöht und es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, die aus syrischem Hoheitsgebiet abgeschossen wurden, in Israel niedergingen. Ferner wird geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Es wird geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Ergänzend zu den oben aufgeführten Empfehlungen gelten folgende Hinweise: Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem) Von Besuchen des Tempelbergs/ Haram Al Sharif, wird an muslimischen und jüdischen Feiertagen und an Freitagen abgeraten. Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu verstärkter Vorsicht geraten, insbesondere in der Altstadt und den anliegenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten, insbesondere in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif, kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Dies gilt verstärkt angesichts der Ereignisse in der jüngsten Zeit. Israel allgemein Angesichts der aktuellen Sicherheitslage wird landesweit zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern. Reisende sollten sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und ggf. die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen. Auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv sind Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der englisch-sprachigen Facebook-Seite des israelischen Zivilschutzes (Home Front Command). Grenzgebiet zu Syrien und Libanon Im Zusammenhang mit dem innersyrischen Konflikt kam es zu Querschlägern von Mörsergranaten und Handfeuerwaffen und in der jüngsten Zeit auch vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen. Infolgedessen wurde eine Person getötet, mehrere Personen wurden verletzt. Auch aus dem Libanon kam es vereinzelt zu Raketenbeschuss auf das israelische Grenzgebiet. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils vor. Insgesamt haben sich die Spannungen im Grenzgebiet in den letzten Monaten deutlich erhöht. August 2015 wurden erstmals auch Einschläge im nördlichen Galiläa (Hula Valley) verzeichnet. Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird abgeraten. Grenzgebiet zu Ägypten In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln. Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen. Grenzgebiet zum Gaza-Streifen Im Sommer 2014 kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen (Operation „Protective Edge“). Dabei kam es zu massiven Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, die ganz überwiegend die Ortschaften in der Nähe des Gaza-Streifens (Radius von ca. 40 km) betrafen. Trotz der 2014 vereinbarten Waffenruhe, kam es in den vergangenen Wochen vereinzelt zu Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen. Bei Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Es wird - insbesondere bei längeren Aufenthalten - empfohlen, sich vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren. Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen. Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten heftige israelische Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner liegen in Trümmern, sowie auf wenig befahrenen Wegen, nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO). Durch die Schließung der meisten Tunnel zwischen Ägypten und dem Gazastreifen hat sich die Versorgungslage in Gaza auch bereits vor der Krise deutlich verschlechtert. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen, über den Grenzübergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen, über den Grenzübergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen. Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage grundsätzlich geschlossen. Er wird in unregelmäßigen Abständen kurzzeitig (wenige Tage oder Stunden) eingeschränkt für bestimmte Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus Gaza bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis. Eine Ausreise aus Gaza kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen. Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auch vor dem Transit durch den Nordsinai zwecks Einreise nach Gaza über Rafah wird gewarnt. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen (siehe hierzu Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise für Ägypten). Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Die Sicherheitslage in einigen Teilen des Westjordanlands, vor allem in und um Hebron, Nablus und Jenin, ist angespannt. Insbesondere im südlichen Westjordanland wird bei der Benutzung der Straße 60 südlich von Bethlehem, v. a. um Hebron und Gush Etzion, sowie im nördlichen Westjordanland, in den Gebieten um Nablus und Jenin, zu besonderer Vorsicht geraten. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt werden. Von Fahrten in der Dunkelheit wird generell abgeraten. Im gesamten Westjordanland muss mit verschärften Kontrollen an allen Checkpoints gerechnet werden. Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten sind unbedingt zu beachten. Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Sie sollten das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung bereisen. Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen. Für das Westjordanland gilt, dass Übergänge nach Israel auch ohne Vorankündigung geschlossen werden können. Trotz Intervention der Botschaft Tel Aviv oder des Vertretungsbüros Ramallah ist das Passieren der Übergänge in Richtung Israel dann unmöglich. Deutschen Staatsangehörigen, die sich - auch nur vorübergehend - in Israel oder den Palästinensischen Gebieten aufhalten, wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen. Für Aufenthalte in Israel ist die zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Tel Aviv, für Aufenthalte in den Palästinensischen Gebieten ist die zuständige Auslandsvertretung das Vertretungsbüro Ramallah. Als zuständige Vertretung ist die einzutragen, in deren Amtsbezirk man sich meistens aufhält. Der Amtsbezirk des Vertretungsbüros Ramallah umfasst die Palästinensischen Gebiete, d.h. das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen (bitte Reisewarnung beachten). Vor und während der Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Internetseiten der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft in Tel Aviv und des Externer Link, öffnet in neuem FensterVertretungsbüros Ramallah zu konsultieren. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen In Tel Aviv und Umgebung kommt es immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Reisende sollten sich immer in Strandnähe aufhalten und nicht zu weit hinaus schwimmen. Vor teilweise sehr starken Strömungen wird gewarnt. Es wird empfohlen, nur an bewachten Küstenabschnitten zu baden, die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister unbedingt zu beachten und diesen Folge zu leisten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer Personenkennziffer (ID) und deutschen Staatsangehörigen, die in das palästinensische Bevölkerungsregister eingetragen sind, gelten besondere Vorschriften (siehe unten). Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist. Visum Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen. Grenzübergänge Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Ein- und Ausreisepraxis Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Auch bei Stempeln / Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan muss mit einer Sicherheitsbefragung gerechnet werden. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin. Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. Flugreisende sollten beachten, dass jede Fluggesellschaft ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig festlegt. Das Check- in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Es obliegt jedem Reisenden, sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft seiner Wahl vertraut zu machen und seine Reise entsprechend zu planen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss. Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer erhalten bei der Einreise über die Allenby-Brücke keine Einreisekarte („Border Control Clearance“), sondern nach wie vor einen Einreisestempel in einen Passierschein oder, falls vorhanden, in den palästinensischen Pass. Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden. Besondere Hinweise für Ehegatten von Personen (auch Deutschen) mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) Die gemeinsame Einreise mit dem palästinensischen Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn in der ID der Familienstatus „verheiratet“ eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des Ehepartners des palästinensischen ID-Inhabers verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen aber Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann aber auch die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion grundsätzlich verweigert werden. Die Änderung der ID muss beim palästinensischen Innenministerium beantragt werden. Bei einer Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) nutzen möchten, benötigen seit Januar 2016 ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen können. . Die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise für Jordanien enthalten genauere Informationen zu den dortigen Einreisebestimmungen. Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird deshalb dringend empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder Berlin, bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufzunehmen. Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „Judea & Samaria only“-Stempel Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Langzeitaufenthalten vereinzelt einen sogenannten „Judea & Samaria -only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion sind aber dennoch möglich. Für eine Streichung des Stempels aus dem Pass ist ein Antrag bei der israelischen Militärverwaltung in Beit-El notwendig. Bitte wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah für weitere Informationen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972 2 658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen. Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. HIV / AIDS Die Prävalenz von weniger als 0,1% der Bevölkerung ist eher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 21.07.2017 Quellverweis ...