Palau: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 31 August 2017.

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    Palau: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 31.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 31.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Redaktionelle Änderungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise



    Naturkatastrophen
    Es treten gelegentliche saisonale Stürme (tropische Zyklone) auf, insbesondere zwischen Juni und November, die mitunter mit Überflutungen einhergehen. Reisende werden gebeten, die Wettervorhersagen zu verfolgen und ggfs. die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    In Palau gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Manila / Philippinen.

    Auf Palau gibt es einen Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Honorarkonsul, der jedoch nicht alle Amtshandlungen vornehmen kann.

    Palau unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für die Betreuung von Deutschland ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterpalauische Botschaft in Washington/USA.

    Mangels eigener Landeswährung wird in Palau der US-Dollar (USD) verwendet. Euro kann gegen sehr hohe Gebühren bei Banken getauscht werden. Traveller cheques und Kreditkarten werden akzeptiert. In Koror stehen auch einige Geldautomaten zur Verfügung. Gängige Kreditkarten werden angenommen. Die touristische Infrastruktur ist vergleichsweise gut entwickelt.

    Gespräche von Handys sind nur mit einer palauischen SIM Card möglich, die bei der Palau National Telecommunications Corporation (PNCC) erhältlich ist und durch diese aktiviert werden muss.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach Ausreise gültig sein.

    Visum
    Seit Ende 2015 ist das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Palau über die Befreiung von der Visapflicht für Kurzzeitaufenthalte in Kraft. Deutsche Staatsangehörige können damit visumfrei einreisen, sofern der Aufenthalt 90 Tage (jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen) nicht überschreitet und die Aufnahme einer Beschäftigung nicht beabsichtigt ist. Es ist weiterhin ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen.
    Bei beabsichtigter Aufnahme einer Beschäftigung ist nach wie vor ein Visum erforderlich.

    Flughafensteuer
    Bei Ausreise ist eine Flughafensteuer in bar in Höhe von derzeit 50,- US-$, ab 1. Juli 2018 100,- US-$ zu entrichten.

    Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.



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    Besondere Zollvorschriften


    1 Flasche Alkohol und bis zu einer Schachtel mit 20 Zigaretten können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von „kontrollierten“ Substanzen und Waffen sowie von bestimmten Pflanzen, Früchten und Tieren ist verboten. Für weitere Einzelheiten sowie für Informationen über ggfs. bestehende Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und Pflanzen) wird rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen palauischen Behörden empfohlen. Geldmittel sind ab einem Betrag von 10.000,- US-$ bei Einreise zu deklarieren.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.



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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Schusswaffen jeder Art sind auf Palau streng verboten. Auf den Besitz einer Schusswaffe oder von Munition steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

    Besitz von oder Handel mit Drogen wird streng bestraft. Bei einer Verurteilung wegen Handels beträgt die Freiheitsstrafe grundsätzlich 25 Jahre plus Geldstrafe von 50.000,- US-Dollar.

    Personen, die –auch ungewollt- gegen palauisches Recht verstoßen, können inhaftiert oder des Landes verwiesen werden.



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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    Es gibt Hinweise, dass in Südostasien und Ozeanien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als gering einzuschätzen, obgleich Einzelfälle auf Palau inzwischen gemeldet werden. Eine Erhöhung der Wachsamkeit könnte hierfür ursächlich sein.
    Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber und ggf. gegen Cholera wird nur für bei Einreise aus einem Infektionsgebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.
    Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

    Denguefieber
    kommt auf Palau immer wieder vor. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

    Malaria
    Palau ist malariafrei.

    Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden
    • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Durchfallerkrankungen
    Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen sind häufig, z. T. verlaufen sie schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Typhus vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Tollwut/Hundebissverletzungen
    Tollwutinfektionen wurden in den letzten Jahren nicht aus Palau gemeldet. Streunende Hunde sollten jedoch gemieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Grundversorgung durch einheimische Ärzte ist nur in den größeren Städten gewährleistet. In den übrigen Landesteilen ist eine medizinische Basisversorgung nicht immer sichergestellt.
    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (Kontaktadressen z.B. über : Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/).

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

    Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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