Panama: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 26 September 2017.

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    Panama: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 26.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 26.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    In Panama-Stadt muss in einigen Stadtteilen mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Reisende sollten auf offener Straße keinen auffälligen Schmuck tragen, wenig Bargeld und höchstens eine Kreditkarte bei sich haben. Wer nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß geht, setzt sich einem höheren Risiko aus.

    Ein großes Risiko von Raubüberfällen besteht in Panama-Stadt, in den Stadtteilen San Miguelito, Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas Colon (auch tagsüber). Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die in Colon anlegen, sollten sich organisierten Landausflügen anschließen. Es wird dringend davon abgeraten, auf eigene Faust die Stadt Colon und das Hafengelände zu erkunden.

    Auch in als sicherer geltenden Stadtteilen von Panama-Stadt oder an anderen bei Touristen beliebten Orten, wie die beliebte Inselkette Bocas del Toro, kann es zu Diebstahl oder Überfällen kommen. Es ist daher stets Vorsicht zu wahren - auch bei harmlos erscheinenden Kontaktaufnahmen. Es besteht das Risiko, zufälliges Opfer von Auseinandersetzungen krimineller Banden zu werden. Generell sollten Reisende dieselbe Vorsicht walten lassen wie zu Hause.

    Waffen sind verbreitet und es kommt gelegentlich zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.

    Widerstand des Opfers kann Täter zusätzlich provozieren und das Risiko für Leib und Leben erhöhen. Ruhige Herausgabe der vom Täter geforderten Wertgegenstände oder Geldbeträge kann die Gefahr reduzieren. Es ist daher ratsam, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen.

    Seit August 2008 gilt Ausweispflicht für Ausländer. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht - mit sich zu führen. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.

    Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sollte man nur am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierte Taxis und auch in der Stadt ausschließlich registrierte Funktaxis oder Fahrdienste über Uber anfordern. Taxi-Anhalten an der Straße birgt erhebliche Risiken, auch das Zusteigen zu Taxen, die bereits Fahrgäste befördern.

    Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Es wird dringend davon abgeraten, sich dort aufzuhalten. In dem Gebiet operieren kriminelle Organisationen, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Weiterhin gibt es Einfälle von illegalen bewaffneten Gruppen aus Kolumbien.

    Polizeiliche Zugangssperren sollten respektiert werden. Es liegt im Ermessen dieser Kontrollposten, dem Reisenden die Weiterfahrt zu erlauben.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Reisende in dieser Zeit müssen in Panama mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Panama liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen GeoForschungsZentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur
    Panamas touristische Infrastruktur erfährt in letzter Zeit eine Verbesserung. Hotels, die europäischen Ansprüchen genügen, sind hauptsächlich in Panama-Stadt und an einzelnen Stränden anzutreffen. Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.

    Sprachen
    Die Landessprache ist Spanisch. Mit Englisch kommt man in der Hauptstadt nur mäßig, im Landesinneren eher schlecht über die Runden. Ein Grundwortschatz im Spanischen ist empfehlenswert.

    Geld / Kreditkarten
    Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa, der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Reiseschecks werden nur vereinzelt akzeptiert und auch nur bis maximal 500,- US $ pro Reisescheck. Der Einsatz von EC (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.
    Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über "Western Union" veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.

    Reisen im Land / Verkehrsverbindungen
    Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig. Reisende sollten für eventuelle Kontrollen auf Fahrten neben dem Führerschein auch immer den Reisepass im Original mit gültigem Touristenvisum (Einreisestempel) mitführen.

    Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.

    Demonstrationen/Proteste aus innenpolitischen Anlässen führten wiederholt auch zu Gewaltanwendung (Protestieren und Polizei) und Straßenblockaden durch gesellschaftliche Organisationen. Solche Gelegenheiten wurden auch von kriminellen Elementen für die Beraubung von Autofahrern und Plünderungen genutzt.

    Vorsicht bei der Einreise von Costa Rica:
    Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.
    Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet.

    Eine Reise von Panama nach Kolumbien auf dem Landweg ist nicht möglich, es gibt keinen Grenzübergang, über den die Ausreise aus Panama gestattet wäre. Entgegen den Angaben auf verschiedenen Landkarten gibt es auch keine Straßenverbindung nach Kolumbien, die Reise auf der Panamericana von Alaska nach Feuerland muss in Panama unterbrochen werden.

    Es existiert eine Fährverbindung von Colon, Panama nach Cartagenas de Indias, Kolumbien, die aber nicht ganzjährig in Betrieb ist. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig vorher bei dem Betreiber erkundigen.

    Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Territorium Guna Yala (San Blas Inseln) sollte unbedingt auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Einwanderungsbehörde (Migración) geachtet werden. Reisende können sonst als Illegal-Eingereiste behandelt werden, siehe oben.
    Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es dem Reisenden, nach dem Büro der Migrationsbehörde zu fragen und sich unverzüglich einen Einreisestempel geben zu lassen, auch bei Einreise mit einem privatem Schiff /zu sehr früher und später Stunde.
    Ist der Reisende erst einmal im Land (z.B. in Panama Stadt) kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden und der Reisende gilt ausnahmslos als illegal.

    Schwimmen
    Vom Schwimmen in Flüssen wird abgeraten. Jährlich kommt es hierbei zu tödlichen Badeunfällen in ursprünglich flachen und ruhigen Gewässern, wenn es durch unvorhersehbare Regenfälle weiter flussaufwärts ausgelöste zu einer starken Flutwelle kommt, die Badende mitreißen kann. Auch vermeintliche Bäche und flache Flüsse können sich innerhalb Sekunden in Sturzbäche verwandeln.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Wichtiger Hinweis für Familien:
    Bei der Ausreise aus Panama werden auch von ausländischen Reisenden regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/ mehreren Kindern aus Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.

    Visum
    Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Land der Weiterreise (ein Touristenvisum allein ist nicht ausreichend) vorgelegt werden. Des Weiteren sollte man bei der Einreise nach Panama nachweisen können, ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt mit sich zu führen. Dies bedeutet entweder 500,- US-$ in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
    Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Jachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100,- bis 200,- US-$ erhoben.

    Wichtiger Hinweis: Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich unmittelbar bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen informieren, wie ein reguläres Touristenvisum erlangt werden kann. Ein Aufenthalt in Panama über die erlaubte Visumsdauer wird als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen geahndet sowie ggf. Ausweisung aus dem Land.

    Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite der Migrationsbehörde von Panama.

    Die Botschaft weist darauf hin, dass Deutsche, die sich länger als die erlaubten 180 Tage im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Auftenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen.

    Reisen über die USA (gilt auch für San Juan/ Puerto Rico)
    Bitte beachten Sie die Externer Link, öffnet in neuem FensterEinreisebestimmungen für die USA. Bei Flügen über die USA ist das ESTA-Verfahren oder ein Visum zwingend erforderlich.

    Reisen über Kanada
    Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Bitte beachten Sie die Externer Link, öffnet in neuem FensterEinreisebestimmungen für Kanada

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.

    In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen. Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.

    Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße/öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Influenza A-Virus /H1N1- Grippe
    Im Distrikt Barú, Region Chiriqui, werden vermehrt H1N1 - Influenzafälle, mit Todesfällen, gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (z.B. Nachbarländer, gem. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird zwar kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehört u.a. die gesamte östliche Landeshälfte (gem. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int).
    Bei Weiterreise in ein Drittland kann zudem die Impfung aus Panama kommend verlangt werden.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Malaria
    Es besteht ein geringes Risiko in den Provinzen der Atlantikküste (v. a. Bocas del Toro im Nordwesten) und in den Grenzgebieten zu Costa Rica und Kolumbien (Colon, Chiriquí, Darién, Ngobe Bugle, Panama, Kuna Yala (SanBlas), San Blas Islands und Veraguas). Als malariafrei gelten die übrigen Landesteile inkl. Stadtgebiete. Je nach Reiseprofil kann eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll.

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Panama. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
    · ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · ganztägig (Dengue und Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    Dengue
    Dengue-Fieber wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Leishmaniasis
    Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken werden daher allen Reisenden Mückenschutzmaßnahmen (s.o.) empfohlen.

    Leptospiros
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
    Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

    Hantavirus
    Diese seltene, durch Nagetiersekrete übertragene, Erkrankung verläuft in der Regel zunächst wie eine Grippe. Noch seltener werden Todesfälle durch Kreislauf-, Lungen- und Nierenversagen beobachtet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen.
    Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Panama durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).
    Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Panama.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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