Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 7 September 2017.

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    Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 07.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 07.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Papua-Neuguinea ist sehr hoch. Besondere Vorsicht wird bei Aufenthalten in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen sowie auf der Insel Bougainville (siehe unten) empfohlen. Insbesondere im Hochland kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans kommen. In den Bergbauprovinzen Southern Highlands, Enga und Hela kam es bei Auseinandersetzungen innerhalb der lokalen Bevölkerung teilweise zur Verhängung eines unbefristeten Ausnahmezustandes, wie zuletzt in und um Lae an der Nordostküste. Demonstrationen und Versammlungen von größeren Menschengruppen sollten prinzipiell gemieden werden, da die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen besteht. Es muss damit gerechnet werden, dass in einer Notlage Hilfe durch Sicherheitskräfte nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

    Die Zahl der bewaffneten Raubüberfälle, Einbrüche und Überfälle auf Autos im Straßenverkehr („Carjacking“) ist hoch. Täter zeigen dabei eine hohe Gewaltbereitschaft, bis hin zum Tötungsdelikt. Vor allem an Geldautomaten ist Umsicht geboten.

    Die Zahl der Berichte über gezielte Vergewaltigungen steigt; Übergriffe erfolgen meist ohne Vorwarnung, alleinreisende Frauen sind hierbei besonders gefährdet.
    Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen – siehe auch Abschnitt „Medizinische Hinweise“.

    Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht zu Fuß fortbewegen und auf Überlandfahrten verzichten. Nachdrücklich wird empfohlen, ausschließlich Transportmittel der Hotels beziehungsweise der Reiseveranstalter zu verwenden und wegen der Gefahr von Überfällen auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu verzichten. Die Fenster eines Fahrzeuges sollten wegen der Überfallgefahr geschlossen und die Türen verriegelt sein.

    Bougainville
    In der autonomen Provinz Bougainville ist mit einer noch höheren Kriminalitätsrate als in anderen Landesteilen zu rechnen. Insbesondere betroffen ist der Süden der Insel, der von mehreren Rebellengruppen kontrolliert wird. Das Bergland in Zentralbougainville um die Panguna-Mine ist eine verbotene Zone. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebiet ohne offizielle Genehmigung zu betreten. Reisende nach Bougainville müssen sich grundsätzlich vor Reiseantritt mit der Provinzverwaltung von Bougainville in Verbindung setzen (Telefon: +675 973 9798) und die Provinzverwaltung bei Ankunft nochmals kontaktieren.

    Reisen über Land - Straßen- und Schiffsverkehr, Trekkingtouren
    Bei Individualreisen sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Sie sollten besonders umsichtig geplant werden. Es gibt in Papua-Neuguinea keine Infrastruktur für Individualtouristen. Öffentlicher Transport steht nur sehr eingeschränkt durch Kleinfahrzeuge (siehe dazu ergänzender Hinweis) und aufgrund der geografischen Gegebenheiten, auch nicht in allen Gebieten, zur Verfügung. Reisende werden an öffentlichen Plätzen und auch in Unterkünften häufig zu Opfern von Raubüberfällen. Einfache Unterkünfte sind weit unter internationalem Standard und verfügen oftmals nicht über Sicherheitspersonal. Organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung sind in jedem Fall vorzuziehen.

    Der Zustand von Straßen und Brücken bei Überlandfahrten ist schlecht.

    Überflutungen und Erdrutsche sind keine Seltenheit. Reisende sollten sich vor Beginn einer Überlandfahrt bei örtlichen Stellen nach der Passierbarkeit von Straßen und Brücken erkundigen und bei Hindernissen (z.B. Erdrutsch, beschädigte Brücke) aufgrund der Überfallgefahr durch Wegelagerer besonders umsichtig zu sein.

    Fähr- und Küstenschiffe sollten nach Möglichkeit gemieden werden. Ihre Sicherheitsstandards entsprechen in der Regel nicht internationalen Standards.

    Besondere Umsicht wird auch auf Wandertouren empfohlen. Gewalttätige, von rivalisierenden Stammesgruppen ausgehende Zwischenfälle bei der Begehung des Kokoda Trek können nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Black Cat Track in der Morobe Provinz kam es 2013 zu einem Überfall auf eine ganze Trekkinggruppe

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Auslandsvertretung ist dabei das Generalkonsulat Sydney auszuwählen.
    Für nach Papua-Neuguinea entsandte Mitarbeiter kirchlicher oder sonstiger Organisationen bietet es sich wegen der oft unzureichenden Internetverbindung in Papua-Neuguinea an, die Anmeldung von Deutschland aus vor der Ausreise durchzuführen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Es gibt keine deutsche berufskonsularische Vertretung in Papua-Neuguinea. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Canberra/ Australien. Für alle konsularischen Angelegenheiten, insbesondere die Erteilung von Pässen und Visa für Personen mit Aufenthalt in Papua-Neuguinea ist das Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Generalkonsulat in Sydney zuständig.

    In konsularischen Angelegenheiten kann auch der deutsche Honorarkonsul in Port Moresby / Papua-Neuguinea um Unterstützung gebeten werden:
    Herr Robert Schlenther
    Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
    Hotel "The Stanley", Sir John Guise Drive, Port Moresby, Papua New Guinea
    Postanschrift: PO Box 1192 Vision City Waigani, National Capital District, Papua New Guinea
    E-Mail: port-moresby@hk-diplo.de
    Telefon: +675 7531 3601

    Papua-Neuguinea verfügt über keine Auslandsvertretung in Deutschland. Die papua-neuguineische Botschaft in Brüssel ist auch für Deutschland zuständig. Die Erreichbarkeit ist der Externer Link, öffnet in neuem FensterÜbersicht aller Vertretungen Papua-Neuguineas zu entnehmen.

    Anfragen können ferner an die papua-neuguineischen Honorarkonsuln in Deutschland gerichtet werden:

    Honorarkonsul des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
    Herr Horst Joachim Hörtelmann
    Mattentwiete 5
    20457 Hamburg
    Tel.: +49 40 30 38 02 43
    Fax: +49 40 30 38 02 45
    E-Mail: hoertelmann@t-online.de

    Honorarkonsul des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
    Herr Thomas Bockhold
    Friedrichsgracht 57/0612
    10178 Berlin
    Mobil: +49 (0) 172 381 28 00
    Fax.: +49 30 52 64 94 13
    E-Mail: honorarkonsul-png@fww-gmbh.de

    Klima
    Das Klima Papua-Neuguineas weist aufgrund der extrem unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten große Unterschiede auf. Weite Teile des Landes sind kaum erschlossen und daher für Reisende fast unzugänglich. Die bestehende Infrastruktur befindet sich häufig in schlechtem Zustand (siehe auch „Landesspezifische Sicherheitshinweise“ und „Medizinische Hinweise“).

    Währung
    Landeswährung in Papua-Neuguinea ist der Kina (PGK).

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige



    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: -

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise als Touristen am Flughafen von Port Moresby ein kostenfreies Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten. Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist. Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind. Auch die Einfuhr von Glücksspielen (Spielkarten etc.) und von Medien mit pornographischen Inhalten ist verboten.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Dies gilt auch für Ehebruch bzw. sexuellen Verkehr mit einer verheirateten Person. Unter anderem für Mord, Piraterie, Landesverrat, Raub und schwerer Fall der Vergewaltigung ist im Strafgesetz die Todesstrafe vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    Es gibt Hinweise, dass in Südostasien und Ozeanien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als gering einzuschätzen.
    Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen.
    Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber kommt in Papua-Neuguinea gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

    Chikungunya
    Chikungunya (kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit vor) wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Dengue beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme

    Japanische Enzephalitis
    Japanische Enzephalitis (JE) tritt gelegentlich in der Western-, South-Highland, Gulf-Province und Milne Bay-Province auf. Hierbei handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig.

    Malaria
    Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Papua-Neuguinea ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Ein Malariarisiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit (Februar/März und Oktober/November). Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten (unterhalb 1800m) und in Ost-Sepik im Norden, ein geringeres Risiko im Bergland oberhalb 1800m.

    Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) sollte je nach Reiseprofil für die Risikogebiete eine Chemoprophylaxe durchgeführt werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen sind in Papua Neuguinea häufig. In der Morobe-Provinz ist es in der Vergangenheit zu mehreren Fällen von Cholera gekommen. Besonders betroffen ist die Provinzhauptstadt Lae; es wurden auch Cholerafälle aus Port Moresby gemeldet.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

    Einige Grundregeln
    Es wird empfohlen

    • ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,
    • im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,
    • unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,
    • Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,
    • Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,
    • sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,
    • Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere (z.B. Hunde, Katzen, Affen, Fledermäuse) oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten.

    Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Papua-Neuguinea meist nicht sichergestellt. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.

    HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
    Nach aktuellen Schätzungen sind mit steigender Tendenz 1-3% der Bevölkerung von HIV/AIDS betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften dringend empfohlen.

    Tuberkulose
    Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

    Schlangen
    Schlangenbisse kommen besonders in ländlichen Gebieten häufig vor. Sie können, wenn Gegenmittel nicht verfügbar sind, tödlich verlaufen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen gut ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Schwerwiegende Krankheitsfälle können nur in Australien behandelt werden und bringen eine sehr kostspielige medizinische Evakuierung mit sich. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Papua-Neuguinea wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach PNG bewusst sein.

    Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Krankenhäuser
    Bei akuten Erkrankungen/ Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, z. B. folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:
    · Port Moresby General Hospital, Vavai Avenue & Mavaru Street, Boroko, Tel. +675-325 6633
    · Pacific International Hospital, nahe 4 Mile Bus Stop, Boroko , Tel. +675-323 4400
    · Paradise Private Hospital, Taurama Road (gegenüber General Hospital), Tel. +675-325 6022
    · St. Mary's Medical Centre, Sir Hubert Murray Highway, Tel. +675-323 2266

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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