Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 02.08.2017 (Unverändert gültig seit: 27.07.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Im Grenzgebiet zwischen Paraguay und Brasilien kommt es in letzter Zeit vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen. Insbesondere in der Grenzstadt Pedro Juan Caballero ist erhöhte Vorsicht angezeigt. Im nördlichen Teil der Provinz San Pedro und dem südlichen Teil der Provinz Concepción befindet sich das Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejercito del Pueblo Paraguayo). Bei ihren Anschlägen zielt die EPP hauptsächlich auf Polizei und Militär, mitunter sind aber auch Zivilisten betroffen. Zuletzt wurden Ende Juli 2016 zwei Zivilisten entführt, Ende August 2016 wurden beim bisher schwersten Anschlag acht Soldaten getötet. Nicht unbedingt notwendige Reisen in diese Gebiete sollten deshalb unterbleiben. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Sicherheitslage sowohl in den Städten als auch auf dem Land erfordert ständige Aufmerksamkeit. Es kommt auch in den bei Deutschen beliebten Siedlungsgebieten zu Überfällen. Wertgegenstände sollten nicht offen gezeigt werden. Bei Unterkünften sollte auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.) geachtet werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter häufig bewaffnet sind und teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch machen. Reisenden wird empfohlen, ihre Reisedaten in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Reisen über Land Der Reisepass sollte bei Reisen innerhalb des Landes immer mitgeführt werden. Gerade bei Überlandfahrten mit einem Mietwagen verlangen Polizeikontrollen die Vorlage des Originalpasses. Kopien werden nur in seltenen Fällen akzeptiert und führen u. U. dazu, dass eine Straf- bzw. Mahngebühr erhoben wird. Bei den Grenzübergängen nach Brasilien und Argentinien sollten Reisende darauf achten, einen Aus- und Einreisestempel in den Pass zu erhalten. Am Grenzübergang Ciudad del Este/Foz do Iguacu werden Fahrzeuge in der Regel nicht angehalten, so dass Eigeninitiative erforderlich ist, um diese Stempel zu erlangen. Geld/Kreditkarten Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstellen bzw. Banken zu wechseln und keine größeren Barbeträge mit sich zu führen. Mit ec-Bankkarten sowie internationalen Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in größeren Städten) Bargeld abgehoben werden, oftmals jedoch nur bis zu 1.500.000 PYG (rund 250,- €) pro Tag. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in Asunción und den größeren Städten im Land in Hotels, Restaurants und Geschäften der Mittel- und Oberklasse möglich. Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000,- US-$ eingeführt werden. Straßen- und Flugverkehr Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem für Fußgänger. Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa. Zu beachten ist auch, dass in Paraguay keine gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz besteht. Bei Unfällen werden entstandene Schäden mangels ausreichender finanzieller Mittel des Verursachers nicht immer erstattet. Bei und nach starken Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnisse) abgeraten. Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Flüge. Auch ist aufgrund der notwendigen Umsteigeverbindungen (idR über Sao Paulo) nicht immer sichergestellt, dass das Gepäck zeitgleich mit dem Reisenden eintrifft. Immobiliengeschäfte Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht: Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind. Grundlage für die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten. Auswanderung nach Paraguay Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen. Ausführliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ sind der Webseite der deutschen Botschaft in Asunción unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.asuncion.diplo.de/auswandern entnehmen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss gültig sein. Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay eine Reisegenehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Nähere Informationen zur Erteilung einer solchen Reisegenehmigung in Deutschland finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der paraguayischen Botschaft in Berlin. In Paraguay muss die Genehmigung („permiso del menor“) vor einem Friedensrichter („juzgado de paz“) abgegeben werden. Neben der Reisegenehmigung ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Deutsche Geburtsurkunden müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein. Ein- und Ausreise auf dem Landweg Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcón (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von derzeit 226.674,- Gs. (ca. 37,- €) zu zahlen. Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, ist es ratsam, die Strafe nicht erst am Flughafen zu bezahlen, sondern dies schon 1-2 Tage vor Abflug bei der zuständigen Behörde (Migraciones) zu erledigen. Visum und Aufenthalt Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visumfrei nach Paraguay einreisen. Dieser Aufenthalt kann mit Genehmigung der paraguayischen Ausländerbehörde (Migraciones) einmalig um 90 Tage verlängert werden. Nähere Auskünfte erteilt Migraciones: Tel. +595-21-446 066, Webseite: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.migraciones.gov.py Sofern Sie einen längerfristigen Aufenthalt in Paraguay planen, informieren Sie sich bitte vorab über die Aufenthaltsbestimmungen. Informationen in deutscher Sprache erteilt Externer Link, öffnet in neuem Fensterdie paraguayische Botschaft in Berlin. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein. Die Haftbedingungen sind hart (Überbelegung der Haftanstalten, mangelnde Hygiene und Versorgung), die Prozesse langwierig. Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Botschaft gehört die Vermittlung eines Vertrauensanwalts. Sollten Sie aus irgendeinem Grund festgenommen werden, bitten Sie in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der Botschaft, die über ein Bereitschaftsdiensttelefon jederzeit zu erreichen ist. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen. Frauen sollten für 2 Monate nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion. Impfschutz Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Die offizielle Liste der Gelbfiebergebiete findet sich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int . Bei geplantem Aufenthalt insbesondere in den südlichen Landesteilen ist eine Gelbfieberimpfung auch medizinisch sinnvoll. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de) Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Chikungunya Ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, wurde am 4.11.2014 der erste Fall einer Chikungunya-Virusinfektionen in Paraguay bestätigt. Mit einer Zunahme der Fälle ist zu rechnen. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin . Dengue-Fieber Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Malaria Es besteht ein geringes Risiko in den Grenzprovinzen Canindeyú, Alto Paraná, Caaguazú. Als malariafrei gelten der Rest des Landes sowie Städte. Die Mitnahme einer Notfallmedikation mit Chloroquin kann je nach Reisestil nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner sinnvoll sein. Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.). Leishmaniasis In Paraguay wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und weniger selten die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen. Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann. Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.). Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · ganztägig (Dengue, Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción - insbesondere in vielen ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Paraguay durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 27.07.2017 Quellverweis ...