Plakatwerbung aus Anlass von Bundestagswahlen

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 31 August 2017.

  1. Plakatwerbung aus Anlass von Bundestagswahlen

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    Rommerskirchen Wahlplakate gehören zur guten Tradition des demokratischen Wettstreits.

    In der Gemeinde Rommerskirchen dürfen die zur Bundestagswahl antretenden Parteien gemäß des geltenden Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalens drei Monate vor der Wahl mit der Plakatwerbung beginnen.
    Unzulässig ist das Plakatieren im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Bahnübergängen. Außerdem darf im Innenrand von Kurven nicht plakatiert werden. Des Weiteren darf es zu keiner Verwechslung mit den örtlichen Verkehrsschildern kommen.
    Sollte es hierzu weitere Fragen geben, so können Sie sich gerne mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen unter 02183/800-58 in Verbindung setzen.
     

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